78
Juli 1782,
Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten:
Landgrasschaft Thurgau.
Art. 414. Stifte und Klöster. Art. 44K. Locales.
Rheinthal.
Art. 188. Locales. Art. 215. Loeales.
73.
Konferenzen der evangelischen Gesandtschaften
während der gemeineidgenössischen Tagsatzung im Juli 1782.lTtaatSarchl» Zürich.1
Der Bettag wird auf Donnerstag den 5. September festgesetzt, 8 t. I». «. Den Glaubensgenossewerden die gleichen Beisteuern wie im letzten Jahre zuerkannt. 88 2 bis 17. /Z. Der Pfarrer und Aeltcstider Waldensergemeindc Muschclbach, im Herzogthum Württemberg, ferner die neue reformirte Gemein^in Wien, sowie der Pfarrer und die Vorsteher der reformirten Gemeinden Oberseebach und Schlcitthalbei Weißenburg im Untcrelsaß, werden einstimmig in ihren Begehren abgewiesen und die Bcantwortu»?dieser Steuergesuche dem Vorort Zürich überlassen. 8 18. «. IV. Armand zu Paris, welcher de»schweizerischen Soldaten Pässe verschafft hatte, und zu einer Steuer au den Stand Bern empföhle"worden war, bekömmt gleichfalls keine Unterstützung, sondern wird an die Generale verwiesen. 8 19.
Zürich, Schwhz und GlaruS.
«I. Nachdrücklich machen die Gesandtschaften von Zürich und Schwhz derjenigen von Glarus Ve"'stcllungen wegen einer für die Schifffahrt sehr gefährlichen Klinge oder Sandbank, die sich oberhalb deiZiegclbrücke in der Glarnerlinth gebildet habe, und fügen bei, daß es dem Stand Glarus, als dortig^Tcrritorialhcrrn, obliege, Abhülfe zu verschaffen. Die glarncrische Gesandtschaft, ohne Instruction, äußertdas vor einiger Zeit beinahe entstandene Unglück sei weniger durch diese Klinge als durch Uebcrladu^verursacht worden. Allerdings setze das aus der Wcsencrlinth herflicßcnde „matte Wasser" hie und doüKlingen an, allein die fragliche sei weder so beträchtlich noch so gefährlich, wie man behaupte.dieselbe aber in der Ncichöstraße liege, stehe Glarus allerdings in der Ansicht, sie müsse wcggeschasßwerden und zwar von dem gemeinsamen Schiffamtc. Dies sei um so billiger, als dieser Stand durltAnlegung eines Zungenwuhres die Schifffahrt auf eigene beträchtliche Kosten erleichtert habe. Hieve"wird im Abschiede Meldung gethan und den Ständen beliebt, die nöthige Untersuchung vornehmenlassen und sich durch Korrespondenz zu vergleichen. 8 22.
Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclcgenhciten:
Landgrafschaft Thurgau.
Art. 514. Locales.
Rheinthal.
Art. 222. Locales.
74.
Zahrrechnung der die Grafschaft Baden und das untere Freiamt regierenden Stände.
Baden, 29. Zuli bis 5. August 1782.
IStaaeaarchiv Zürtch-1
Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Orell; Johannes Scheuchzer. Bern. Albrecht Friedri-H