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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
Entstehung
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April bis Juli 1782.

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^ Ansehung der vierten Beschwerde oder des Verbotes der Zusammcnstoßuug verschiedener Pfarreien undden äußern Bürgern erthciltcn Abschlages, den Bürgcrvcrsammlungcn in Frciburg beiwohnen zu^nnen, wird darauf hingewiesen, daß dieser wie jenes sich auf alte Titel und Verordnungen gründe. Von^eite der lllörtischcn Gesandten geschieht nun die Einfragc, ob, wenn sich von den Bcschwcrdestellcrn einzelneihnen melden sollten, solche privatim oder in lllörtischer Session, zwar nur als Particularen und kcincs-""Hs als Auögcschossenc oder Commisscn einvernommen werden dürfen. Gegen das eine wie das andereZachen die freiburgischen Gesandten Namens ihrer Konstituenten keine Einwendung. I». Zweite Sitzung,^ gleichen Tage. Vorlegung folgender auf die Fuhrleistungcn bezüglichen Documente: Der durch GrafHertmann von Khburg crthcilten Handvestc von 1249; des Landbricfcs Herzog Albrechts von Oesterreichdon 1449; des obbcmerkten Spruches von 1451; des Freiheitsbriefes Herzog Ludwigs von Savoien von1452; — sowie in Betreff des vermeinten Rechtes der äußern Bürger: Die Verordnungen von Schult-Rath, Sechzigern, Zwcihunderten und der ganzen Gemeinde von 1347, 1387, 1389, 1392 und 141)4.Dritte bis fünfte Sitzung, 23. und 24. April. Verlesung und Behandlung zweier „Präcisen" derauf das Manifest vom 11. Mai 1781 eingelangten Beschwerden. «I. Sechste und siebente Sitzung,25- April. Verlesung sämmtlichcr die Beschwerden der Bürgerschaft, namentlich den Unterschied des gefreitenund des gemeinen Bürgerrechtes, beschlagenden Gutachten und Erkenntnisse, v. Achte und neunte Sitzung,26. April. Man nimmt Notiz von Allem, waö auf den Wunsch der Bürgerschaft Bezug hat, durch Ucber-kragung der Souvcränetät auf die Gemeinde Anthcil an der Regierung zu gewinnen, hauptsächlich vonVerordnung des Schultheißen, Raths und der ganzen Gemeinde von 1363, der Verordnung vonSchultheiß, Rath, Venncr, den Sechszigcrn und Zwcihunderten von 1451, dem FidelitätSbricfe der Stadtau das Haus Savoien von 1452, dem oben erwähnten Frciheitsbriefe von 1452 und einem andern von^ savoischcn Herzogin Jolanda von 1477, endlich von der Proccdur des im Jahre 1511 durch RathUnd Bürger, und nicht durch die ganze Gemeinde, zum Tode vcrurthcilten Schultheißen Franz von Arscnt.Zehnte Sitzung, 27. April. ES werden noch einige in diese Materie einschlagende Titel vorgelegt,a. Eidesformularc. K. Eilftc und zwölfte Sitzung, 29. April. Die lllörtischcn Gesandten begehren^stimmig Aufschluß über die Ausgleichung der Standcsfamilicn, welcher ihnen verheißen wird. I». Drei-zehnte und vierzehnte Sitzung, 39. April. Es erfolgt die Anzeige, der aus zwei Patriziern und zwei alsudclich Anerkannten bestehende Ausschuß, den die vom Stande Freiburg niedergesetzte Commission bestellt,^abe in Folge archivalischcr Nachschlagungcn berichtet, daß verschiedene der Standcsfamilicn, bevor sie sichals Edclleute hätten anerkennen oder betiteln lassen, in ihrem Schooße Venncr, Heimlicher und Groß-bel gezählt haben, daß sie aber zu diesen Stellen nicht mehr zugelassen worden seien, wenn sie nicht^u Adel aufgegeben. — Die lll örtischcn Gesandten drücken ihre Verwunderung aus, daß nur im Anfange"ar Konferenz vier Kleinbürger und zwei Geschwornc der alten Landschaft begehrt hätten, als Kommissenaugchört zu werden. Weil ihnen dies nicht gestattet werden konnte, hätten sie in Folge dessen, allerdings"ach einiger Weigerung, sich bequemt, ihr Anliegen discursivc vorzutragen. Die freiburgischen Gesandten"^heißen nunmehr diesen Leuten unter der Hand insinuircn zu lassen, sich anzumelden. I. FünfzehnteAtzung, 4. Mai. Zwei der freiburgischen Gesandten zeigen an, es sei von ihnen, als sie gestern auf demLotzen Jahrmarkte zu Frciburg gewesen, der Advocat Richard vorbcschicdcn und ihm angezeigt worden,ö'e Bürgerschaft möchte ohne Zeitversäumniß ihre Anliegen den Gesandten der lll Stände vortragen,^i diesem Anlasse habe Richard vornämlich Abschaffung der vielfachen Bußen und bessere Bestellung der