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April 1782.
zugleich aber gewünscht, über die „Quellen des Nebels möchte man mit vereinigten Kräften zu Weckgehen". Schließlich glaube Bern, die sich Beschwerenden seien anzuhören, zwar nur privatim, also nichtals Auögcschossene. Lucern hat eine der langenthalischcn ähnliche Instruction, und kann mit dem Ursprüngeder Klagen sich erst beschäftigen, wenn alles andere beseitigt sein wird, und auch dannzumal so unver-fänglich als möglich. Solothurn ist ebenfalls wie nach Langenthal instruirt worden, doch begehren seineObern, die Ausgleichung der Standesfamilicn, wie die Beschwerden der Bürgerschaft und des Landvolkesungctrcnnt bcrathen zu sehen. Einmüthig wird nunmehr beschlossen, durch Mülincn, Namens der III Ständegegen die frciburgischen Gesandten den Wunsch äußern zu lassen, über die drei Materien, wegen derenRath begehrt worden sei, das Nähcrc zu vernehmen, und, um eine einseitige Berichterstattung auszu-weichen, anzufragen, ob nicht allfällig sich anmeldende Mißvergnügte privatim oder gutfindcnden Falls inIII örtischcr Session angehört werden können. — Am folgenden Tage verreisten die Gesandten nach Murtcn
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Conferenzialverhandluttg.
Murten, ZI. April bis 19. Juli 17M.lStaatSarchiv Bern !
Gesandte: Bern. Albrccht von Mülincn; Carl Albrccht Frisching. Lucern. Joseph Ludwig CasimirKrus; Niklaus von Flüc Johann Nepomuk Dürler, den 15. Juni auf die fraucnfcldische Tagsatzung ver-reisend, ersetzt durch Johann Jost Rüttimann, des kleinen Raths. Frei bürg. Claudius Joseph Odet,des kleinen Raths; Carl Niklaus von Montcnach, des kleinen Raths; Laurenz Burgknccht, Benncr; AntonTcchtcrmann, alt Venner. Solothurn. Victor Joseph Balthasar Wallicr; Heinrich Daniel Joseph Gibcli.
Am 21. April Abends in Murtcn eingetroffen, kommen die Gesandten überein, die Sessionen auf deinRathhause im Konferenzzimmer abzuhalten.
Erste Sitzung, 22. April. Die frciburgische Gesandtschaft erklärt instructionsgemäß, sie werdeden lll örtischen Gesandten nichts verhehlen, auch habe sie alle nöthigcn Bücher und Documcnte aus der»Archive mitgenommen, und legt alsdann über die vier Vcschwerdepunkte der alten Landschaft umständ-lichen Bericht ab. Hinsichtlich des ersten auf die Fuhrlcistungcu bezüglichen äußert sie, zufolge einesSpruches auscrwähltcr „Sätze" vou 1451 seien alle vierundzwanzig Pfarreien der alten Landschaft solcheLeistungen der Stadt Frciburg schuldig. Nicht ungcwillt, dieselben ferner für obrigkeitliche Gebäude z"verrichten, beschweren sie sich nunmehr über Verkauf von durch sie in den Wcrkhof abgelieferten Bau-materialien an Particularcn, wie über andere eingeschlichene Mißbräuchc. Die Gesandtschaft fügt indessenbei, diese Beschwerde dürfe durch eine vor wenigen Monaten erlassene Verordnung als erledigt betrachtetwerden. Ucbcr die zweite, betreffend das Kriegsgcld und die Beisteuer zur Landjägcrbcsolduug, wirdbemerkt, das crstcrc sei vor etwa hundertvicrzig Jahren eingeführt worden und zwar im Einverständnisseder meisten Pfarreien, denen damals die Bewilligung, Allmcndland einzuschlagen, crthcilt wurde; auch habcdiese Steuer zum größten Vortheile des Landes gedient, indem seit jener Zeit keine Teilen mehr fPAuszüge, Gicßung groben Geschützes u. s. f. zu bezichen nöthig gewesen; die letztere Steuer bestehe seitungefähr zehn Jahren, doch mache der Staat auf derselben durchaus keinen Gewinn, wie ausgestreut wcrdc,sondern er müsse noch ziemlich bcischießcn. Anlangend das dritte Begehren oder die Vorweisung undMitteilung der auf alte Rechtsamcn bezüglichen Titel wisse Niemand, was darunter zu verstehen sen