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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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Januar 1782.

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«2.

Jahrrechnllng der die Vogtei Uznach regierenden Stände.

Uznach, im Januar 1782.

IGantonSarchi« St. Gallcn.Z

Gesandte: Schwhz. Joseph Fidel Abcgg, des Raths; Joseph Dominik Jütz, Richter und Landvogtju Gaster. GlaruS. Niklaus Elmcr, alt Landschreiber; Joseph Anton Tschudi, des Raths und Land-bogt zu Uznach.

Man sehe Vogtei Uznach Art. 34 bis 3S.

Iahrrechnung der die Vogtei Gaster regierenden Stände.

Schännis, im Januar 1782.

lEantonSarchiv St. Galle» !

Gesandte: Die Gleichen wie auf der Iahrrechnung zu Uznach.

Man sehe Vogtei Gastcr Art. 20 und 2t.

«i/4.

Präliminar-Conferenzialverhandlung.

Langenthal, 2ti. bis 28. März 1782.

IStaatSarchiv Lneetn.I

Gesandte: Bern. Albrecht von Mülineu, Vcnner; Carl Albrecht Frisching, des täglichen Raths,ltucern. Joseph Ludwig Casimir Kruö, des kleinen Raths; Niklaus von Flüe Johann NcpomukDürler, des kleinen Raths. Solothurn. Victor Joseph Balthasar Wallier, Stadtvcnncr; HeinrichDaniel Joseph Gibcli, Seckclmeister.

Die fortdauernden Unruhen zu Frciburg veranlaßten die dasigc Regierung zu wiederholten Malen von^n, Lucern und Solothurn Rath zu begehren, wodurch Bern bewogen wurde, auf eine Konferenz inKurten anzutragen, womit sich Frciburg und Solothurn sogleich einverstanden erklärten. Da Luccrnb^gegen Bedenken trug, so entschlossen sich die Iii Stände, eine Präliminar-Confercn; in Langenthal^zuhalten. — In der ersten Sitzung am 26. äußert der Chrengesandtc von Bern, seine Obern werden dieogwrung von Freiburg jederzeit in ihren wohlhcrgcbrachten Rechten „handhaben", worauf derjenige von"cern eröffnet, die Scinigcn begehren vor Allem, daß ein Crmahnungöschrcibcn erlassen und dessen Erfolgabgewartet werden möchte, zumal man zuversichtlich hoffe, die so wünschcnswerthc Vereinigung der Familienoder der Magistratur werde dem ganzen Geschäft den besten Fortgang geben; bliebe aber dieses Schreibenwirkungslos, werden auch seine Constitucnten bereit sein, die Obrigkeit von Freiburg nach allen Kräften^ beschützen. Solothurn verlangt instruktionsgemäß, daß auf der Konferenz zu Murtcn zuerst die Aus-reichung der Familien, hierauf die Beschwerden der Bürgerschaft und der Unterthanen, und zwar diesektztern gemeinsam, behandelt werden sollen. Bern crwicdcrt, wenn das aufrührerische Betragen der Bürger-est ins Auge gefaßt werde, müsse man sich überzeugen, daß durch einen bloßen freundeidgenössischen'^ath dem Unwesen nicht von Grund aus zu steuern sei. Seine Obern glauben daher, cS wäre vielmehr

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