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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
Entstehung
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November bis Deccmber 1781,

Secretair zu Rathsherr Odet, dem Präsidenten der cngern Kommission, um ihn zu ersuchen, auf Morge«eine Sitzung zusammen zu berufen, Sechste Sitzung, 3. Decembcr. Diese Kommission eröffnete ii»Namen der größcrn geheimen Kommission, man trage Bedenken, das Begehren der Repräsentanten (erwählim Abschied «0 x.) den gnädigen Herren und Obern vorzutragen, worauf jene cinmüthig beschließen, siäzu dem Schultheißen zu begeben, um ihn aufzufordern, den in Schrift verfaßten „Rath" der Repräsen-tanten vor Rath und Bürger zu bringen. Der Schultheiß verlangt nun Bedenkzeit, um, als Präsiden'der größcrn Kommission, sich noch vorher mit ihr unterreden zu können, wozu die Repräsentanten ihr'Einwilligung crthcilen. K. Siebente Sitzung, 5. Deccmber. Da die größere Kommission nunmehr dc«„Rath" vor Rath und Bürger bringen will, zugleich aber wünscht, die Repräsentanten möchten di«adclichen Familien anweisen, sich bei dem Schultheißen selbst anzumelden, damit der durch die Constitutio»vorgeschriebene Pfad befolgt werde, so bescheiden die Repräsentanten drei Adeliche vor, die sich bereitwilligzeigen, alles zu befolgen, was ihnen von den Repräsentanten werde vorgeschrieben werden. Es wirknunmehr beschlossen, die Adclichen sollen nächsten Sonntag dem Schultheißen Werro eine Bittschrift ein-geben und zugleich habe der Lcgationösccretair „Jhro Gnaden Werro" den mehrerwähnten Rath einzu-reichen. I». Achte Sitzung, 7. Decembcr. Der den Repräsentanten zur Beurtheilung vorgelegte Entwurleiner Deklaration an die Bürgerschaft wird bcrathcn. i. Neunte Sitzung, am gleichen Tage. Da da«Geschäft der Adclichen noch immer nicht von den „Zweihundert" behandelt wird, tragen die Repräsentant^ihrem Secretair auf, den Entwurf einer Mitcrklärung zu einer Deklaration an die Bürgerschaft bereit z"halten. Ii. Zehnte Sitzung, 11. Deccmber. Es vernehmen dieselben, daß daö fragliche Geschäft gester»vor den Zweihundert zur Sprache gekommen, jedoch den geheimen Näthen zugewiesen worden sei. D«aber diese „so zu sagen Partei machen", also wenig zu hoffen ist, so lange nicht ein Bericht an Nattund Bürger erstattet wird, erneuern die Repräsentanten ihren Entschluß, die gewünschte Mitcrklärungnicht eher förmlich ausfertigen und publicircn zu lassen, bis die Ausgleichung der Familien von desgroßen Rathc werde behandelt sein. I. Eilftc Sitzung, 13. Deccmber. Die Kommission wiederholt ihrGesuch, um Beifügung der Mitcrklärung, weil durch eine Verzögerung der Proklamation der Regierungderen Ansehen leiden müßte; worauf die Repräsentanten den im Abschied 60 I. erwähnten Ausspruch ^thuil sich vornehmen, i»». Zwölfte Sitzung, 15. Dccember. Auf erhaltenen Bericht, daß heute Morg^vor Rath und Bürgern die Veröffentlichung der obcrwähnten Declaration um acht Tage verschoben worden,daß zwei Male nach einander, als man über Bestimmung eines Termins zu Behandlung des Geschäftsder Adclichen habe dclibcrircn wollen, das Veto erfolgt sei und lediglich erkennt worden, die Repräsentantenzu versichern, man werde hierauf eintreten, sobald der Vortrag der heimlichen Kammer erstattet sei, findendieselben, da man gleichsam die Spccialdeclaration oder Mitcrklärung herauslocken wolle, müsse Schließ»"!'des Abschiedes verlangt werden.

Nachtrag, i». Sitzung, 20. Deccmber. Man versammelt sich einerseits wegen einer erhaltenenAbschrift des heute vor Rath und Bürger wegen Ausgleichung der Familien eingelegten Vortrages de'heimlichen Kammer, anderseits wegen des Berichtes, daß die höchste Gewalt das Geschäft an eine Comnni-sion gewiesen habe. In der Ucbcrzcugung, daß hicdurch die Angelegenheit lediglich auf die lange Ba»lgeschoben worden, beschließen die Repräsentanten, ihre Abreise nicht weiter hinauszusetzen, vorher aber »^die Kommissen der Bürgerschaft vor sich zu bescheiden. «». Sitzung, 21. Deccmber. Die Ermahnungan die Kommissen findet heute wirklich statt.