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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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November bis Deccmber 178t.

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tt» Erste Sitzung, 19. November. Die Repräsentanten besprechen sich über den Besuch, den gesterneine angesehene Magistratspcrson vom Adel ihnen gemacht hatte, bei welchem Anlasse von diesem Herrn^nz deutlich erklärt worden sei, die adelichen Familien wären gesinnt, Gleichheit in Erwählung der Vcnner-^d Heimlicherstellcn zu begehren. Da der Adel, wie die Repräsentanten zu bemerken im Falle sind,^oßcn Einfluß auf die Bürgerschaft hat, begeben sich dieselben gemeinsam zu dem genannten Magistraten,^ ihn zu ersuchen, die Bürgerschaft zu vermögen, moderatcr zu sein, was derselbe zu thun verheißt.

Zweite Sitzung, 21. November. Die Dcputirtcn der Bürgerschaft werden angehört, wobei ganz deutlich^ Absicht hervortritt, die Rechte der Regierung auf die Gemeinde zu übertragen. Die Repräsentanten^Mahnen daher die Deputirten, dergleichen Gedanken fahren zu lassen und ihre Vorstellungen so einzurichten,^ man sich ihrer annehmen könne. Als sie auf ihren Ansichten beharren, ihnen aber von den Rcpräsen-iMten eröffnet wird, man werde die Regierung in ihrer rechtmäßigen Autorität mit aller Macht schützen,Eisernen sie sich „mit einiger Bestürzung", e. Dritte Sitzung, 24. November. Zwei Commisscn ausBürgerschaft werden wegen deren Beschwerden einvernommen. Sie klagen Namens derselben: 1) Ueber"Venalität bei den wenigen Diensten", die ihnen gegen früher noch übrig geblieben seien; 2) über Un-^vnungcn in der Justizpflege, da oft wegen naher Verwandtschaft der Richter, insbesondere aber wegen^oßcr Unfähigkeit der Standesgliedcr die Tribunalien nicht „ersetzt" werden können; 3) über Nichterfüllungüjres im Jahre 1759 gestellten Gesuches um eine Halle, dem nur darum nicht entsprochen werde, damitHerren ihr Korn theurer zu verkaufen in Stand gesetzt werden; 4) über Verachtung und Mißhandlung'A Allgemeinen. Die Repräsentanten verheißen unter der Bedingung zu helfen, daß die Eingabe derBürgerschaft zurückgezogen werde, worauf die Commisscn erklären, sie begehren nur diejenige«: Titel,^che sie berechtigen, den Schultheiß, dcu Bürgermeister und den Stadtpfarrcr zu „vcrnamscn", undihnen den Genuß der Allmenden und anderer von den heimlichen Bürgern genossenen Rechte zusichern,^nn die Halle, einige Zöllncrdicnstc u. s. f., die ehemals „von ihrer Elaste" besetzt waren, bewilligtWürden, glauben die Commisscn, die Bürgerschaft möchte befriedigt werden. In Gegenwart genannteromnussen wird nun dem LegationSsccretair aufgetragen, Namens der Repräsentanten von dem Vcnncr^Mtrau die Bewilligung zu Versammlung der Panncr zu begehren, falls die Commisscn sich darum bei'H'N melden würden. «I» Vierte Sitzung, 27. November. Weil die projcctirte Versammlung der Panner'^ü)t nachgesucht worden, werden zwei Commisscn. deshalb befragt, welche endlich bekennen, cö sei bei demZusammentritt der Commisscn mit fünf von sieben Stimmen entschieden worden, bei der Eingabe zu ver-üben, weil man nicht Zeit genug hätte, eine andere zu verfertigen, und Uneinigkeit in den Panncrn^ lt zu besorgen wäre. Auf den Rath der Repräsentanten hätten sie die erwähnte Eingabe von demtnner zurückbegchrt, um anstößige Ausdrücke darin zu streichen; er habe sich jedoch geäußert, da die^gabe vor Rath und Bürgern bereits verlesen worden, könne sie ihnen nicht wieder zugestellt werden.' Fünfte Sitzung, am gleichen Tage. Die Repräsentanten haben zuverlässig vernommen, daß die Adclichenentschlossen gewesen, wegen des Acmtcrausschlusses auf künftige Weihnachten einen öffentlichen Schritt^ thun, welches Vorhaben ruchtbar geworden und bei den Patriziern große Gährung verursacht habe,baher in der Negierung selbst Uneinigkeit obwalte, was im ganzen Land bekannt sei, und sowohldie Bürger als auf die Untcrthancn sehr schlimmen Eindruck mache, indem ein Jeder diesen Umstand^ benutzen trachte, seine Forderungen durchzusetzen. Die Repräsentanten finden mithin dringend nothwcndig,^ der Unterschied zwischen den adclichen und patrizischcn Familien aufgehoben werde und senden ihren