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November bis Decembcr 178t.
an die Bürgerschaft, sowie eine Spccification der Freiheiten und der Pflichten der Bürger werden den Reprä-sentanten vorgelegt, i. Nennte Sitzung, 7. Decembcr. Letztere wünschen mit Bezug auf die Deklaration, da!ihrer Personen im Eingänge nicht gedacht werde, indem sie sich vorbehalten, je nach dein Ausspruche des große»Raths dieser Declaration ihre Mitcrklärung beizufügen. Ii.. Zehnte Sitzung, 12. Dccember. Odet eröffne!einerseits, daß die adclichen Familien den gnädigen Herren und Obern ihr Anliegen vorgebracht und dies!Angelegenheit an die heimliche Kammer gewiesen worden sei, anderseits daß der große Rath die Declaratio»genehmigt habe. Für die Veröffentlichung der letztem finden die Repräsentanten nicht rathsam, daß di-ganze Bürgerschaft an Einen Ort zusammcnbcrufen werde, sondern glauben, eö wäre besser, dieselbe Panner-weise, wie bisanhin, zu vcrsammclu und den verschiedenen Pannern durch eine Commission die Declaratio»mittheilcn zu lassen. Wegen der gewünschten Miterklärung der Repräsentanten legen diese in die Händeder Committirten einen Entwurf, bemerken jedoch, daß sie zufolge der Instructionen keine solche von siehgeben können, bis der große Rath wegen Ausgleichung der Standcsfamilien einen Beschluß gefaßt HabsI. Eilftc Sitzung, 13. Decembcr. Die Repräsentanten erneuern ihre Acußerung hinsichtlich der verlangte»Miterklärung, es wäre denn, daß ihnen der große Rath die schriftliche Versicherung gäbe, er werde übe»die Ausgleichung der Familien im Laufe der künftigen Woche einen Entscheid fassen. i>». Zwölfte Sitzung,15. Decembcr. Eö wird den Repräsentanten mitgcthcilt, daß der große Rath keine Zeit zur Behandlungdieses Geschäftes bestimmen könne, zumal, nach der Constitution, der heimlichen Kammer von dem große»Rathe nichts vorgeschrieben werden dürfe, worauf die Repräsentanten bemerken, sie müssen hieraus deutlichentnehmen, wie man ihr Begehren, ohne welches keine dauerhafte Ruhe erzielt werden könne, umgehe»wolle, und wünschen daher Schluß des Abschiedes, i». Dreizehnte Sitzung, Iii. Decembcr. Die Commit-tirten äußern, dieser Abschluß hänge nicht von den geheimen Räthcn, sondern von der höchsten Gewaltab, so daß man wünschen müsse, die Sache für einige Tage zu verschieben. «». Vierzehnte Sitzung,19. Dccember. Eine in der alten Landschaft zu publicirende Declaration wird den Repräsentanten vorgelegt,was sie zu dem Wunsche veranlaßt, daß dadurch das Land befriedigt und die so nöthige Ruhe Wiedelhergestellt werden möchte, z». Fünfzehnte Sitzung, 2». Decembcr. Es wird an die Repräsentanten dasGesuch gestellt, noch länger in Freiburg zu verbleiben; allein sie erklären, ihre Rückkehr könne nicht längerverschoben werden, um so mehr, als ihre „ stillschweigende Gegenwart" auf die Bürgerschaft nicht vortheil-haft einwirken würde; viel ersprießlicher wäre es aber, wenn sie, die Repräsentanten, noch vor ihrerAbreise die Commissen der Bürgerschaft vor sich bescheiden würden. Die Committirten pflichten dicsci»Gedanken gänzlich bei und man beschließt, die Commissen auf Morgens acht Uhr zu citircn. Sechs-zchnte Sitzung, 21. Dccember. Die Repräsentanten zeigen an, daß sie die Commissen auf sehr nachdrück-liche Weise zur Ruhe ermahnt haben, worauf die Committirten nicht nur dies, sondern Alles, was vo»den Repräsentanten während der fünf Wochen zu Gunsten der Regierung von Freiburg gethan worde»ist, verdanken.
Conftrenzialverhandlung.
Freiburg, 19. November bis 21. Deecmber 1781.
IStaatSarchiv Lucern.I
RePräsentanten: Die Gleichen wie auf obiger Conferenz.
Während dieselben mit den Committirten Freiburgs coufcrirten, hielten sie folgende Sitzungen unter sich.
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