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dem Abschiedsbesuche, bei welchem Anlaß er den Botschafter französisch anredete, demselben eine Note, derenWortlaut nachstehender ist:
Da die allhier versammelten Herren Ehrengesandten der Löbl. Stände und Orte der Eidgenossenschaft wahrgenommen, daß»ncrachtet des sowohl von Jhro Excellenz als denselben bezeugten allerbesten Willens es- unmöglich gefallen 'sei, sich in dervorgehabten Privilegiennegotiation auf eine gegenseitig gefällige Weise zu nähern; als werden zwar die Herren Abgesandteganze Behandlung an Ihre allseitige Hoheiten geziemend hinterbringen, und darüber den erforderlichen und getreuen Berichtabstatten, zugleich aber geben Sie Sich die Ehre, Jhro Exccllcnz angelegenst zu bitten, Sich bei Jhro Königlichen Majestät^Mittelst Dero viclvermögendcn Vorworts gütig dahin zu verwenden, daß die mit der Ehre der schweizerischen Nation sobahe verbundenen Vorrechte Jhro auf eben diejenige tröstliche Weise ferner beibehalten werden, wie Sie dieselben nach denhuldreichsten bestimmten Gesinnungen der glorreichsten Könige Frankreichs bis auf Unsere Zeiten rechtmäßig genossen haben.
Schließlich lud Polignac die Gesandten freundlichst zur Mittagsmahlzeit ein. 8 6.
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Zusammentritt der katholischen Gesandtschaften
während obiger Konferenz am 23. Mai 1781.lStaatsarchiv Lnccrn.t
Sämmtliche katholische Orte der Eidgenossenschaft, Abt von St. Gallen
und Republik Wallis.
»». Zuerst kömmt der Acceß der neucnburgischcn Staaten in den Bund mit Frankreich zur Bcrathung.Der Gesandte des Vororts Luccrn bemerkt, er habe zwar schon in allgemeiner Session seine Instructionhierüber „einigermaßen heiter" eröffnet, wolle nun aber sie im Schooße der katholischen Gesandtschaftenetwas weitläufiger vorstellen. Seine Obern halten dafür, daß Reuenburg, welches indirect schon in derAllianz von 1663 Mitverbündctcr genannt sei, auch dermalen als solcher angenommen werden könne,um so mehr als von dieser Seite für die Zukunft alle Gefahr eines feindlichen Neberfalles vermiedenbliebe. Luccrn könne daher den Beitritt gestatten, unter dem ausdrücklichen Vorbehalte indeß, daß Neuen-bürg weder Sitz noch Stimme habe, überhaupt sich nicht in die eidgenössischen Angelegenheiten mische unddeshalb den Orten die gemessenste Versicherung zustelle. Schwyz will sich die Einverleibung ebenfalls^fallen lassen, wenn der Eidgenossenschaft keine beschwerlichen Zulagen aufgebürdet werden, und ist geneigt,das Anzuhörende ml leferuncluin zu nehmen. Nidwalden hält dafür, daß eine Willfahrung mehrbeschwerlich als nützlich sein würde nnd bedenkliche Folgen nach sich ziehen könnte, will indessen, wennalle andern Hoheiten entsprechen sollten, sich nicht von ihnen trennen. Frciburg ist einer solchen Accession'vichl entgegen, insofern die zum Beitritt geneigten Stände von Neuenbürg verlangen, daß es zu keinenZeiten über die „Gegenstände" des Bundes mit Frankreich in den eidgenössischen Versammlungen undVerhandlungen weder Bcisitz noch Stimme anspreche, über die iunern Angelegenheiten nichts einsehen,"och in dieselben sich einmischen wolle und im Fall eine Trennung zwischen den Ständen und zugewandtenDrten oder unter einzelnen derselben entstehen würde, genaue Neutralität zu beobachten sich verpflichte,endlich, daß dnrch diese Zulassung die Stände und zugewandten Orte in keine neue Verbindlichkeit gegenNeuenbürg und dessen Fürsten treten müssen. Daö Fürstenthum hätte deshalb ein förmliches Reservateauszustellen. Solothurn unterstützt auf daö kräftigste das Begehren Neuenbürgs. Der fürstäbtischeGesandte bezieht sich auf seine in allgemeiner Session eröffnete Instruction, während Nri, Obwalden,Zug, Glaruö, Jnnerrhoden und Wallis ohne eine solche sind und wie Jener daö Verhandelte ml>'erei>«.nclum nehmen. In Folge dieser Sachlage muß daö Geschäft uncrörtcrt gelassen werden. 8 1
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