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Die Stände bewilligen oder verwerfen, nachihrer redlichen Ueberzeugung.
Redliche Uneigennutzigkeit, ist die Haupttu-gend eines Landstandes.
Das rege Leben, was die Vertretung durchStände in den Staat bringt, und dann der Zwangden die Stände der Regierung auflegen, immergemäfsigt in ihren Unternehmungen zu seyn,und dadurch sich und den Staat zu erhalten,dieses ist der grofse Vortheil den Landständegehen, die vom Volke gewählt sind. Das grofseZutrauen, dafs solche Stände geniesen, machtes dann möglich, dafs in Zeiten der Noth,alle Kräfte, alles Vermögen des Volks, in dieHände der Regierung gelegt wird, wodurchdann jedesmal das Vaterland gerettet wird.Noch nie hat ein Volk untergelegen, dafs sichmit seiner ganzen Kraft vertheidigte, und t daskeine Parteien unter sich hatte.
Redliche, uneigennützige Liebe des Vater-landes , ist die Haupttugend der Stände.
Nicht so sehr ist es ihre Weisheit. Denn ei-ne Versammlung von 3oo Menschen, ist sel-ten weiser als eine von drey, wie dieses anallen Akademien der Wissenschaften zu sehen.Auch lehrt die Erfahrung aller Zeiten, dafsein Einzelner leichter ein Buch der Weisheitschreibt, als eine Gesellschaft.
Das Volk wird bald einsehen, dafs es nicht