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Wünsche und Hoffnungen eines Rheinländers
Entstehung
Seite
22
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(M)

II.

Wenn von der einen Seite, die Regierungkeinen Einflufs auf die Vertretung des Volkeshat, so rnufs von der andern, die Vertretungdes Volks, keinen auf die Regierung haben.

In keinem Falle, können die Stande ein Ge-setz vorschlagen, oder die Regierung veran-lassen , eines vorzuschlagen. Auch sie müssenNie Blutader und Pulsader, zu gleicher Zeitsein wollen.

Es ist fehlerhaft, was wir in benachbartenStaaten gesehen, dafs die Stände sich das Rechtvorbehielten , der Regierung ein Gesetz vorzu-schlagen , und wenn es in drey verschiedenenJahren vorgeschlagen, und von der Regierungverworfen war, dafs es dann doch Gesetz war.

Dieses heist den einfachen Gang der Naturaufheben. Wenn die Stände das Recht haben,die Abgaben zu bewilligen , dann haben sieMittel genug, die Regierung an die Wünschedes Volks zu erinnern. Und sollte die Regie-rung auf die Wünsche des Volks keine Rük-sicht nehmen, dann würde sie sich bald, wiein England, in der Minorität befinden.

Man mufs eben so gut voraussetzen, dafs dieStände fehlen können, wie die Regierung. Manmufs sogar voraussetzen, dafs beyde zusam-men fehlen können. Keine Weisheit des Ge-setzgebers kann voraussehend verhindern, dafs