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Volkskundliches aus Strafprozessen der österreichischen Alpenländer : mit besonderer Berücksichtigung der Zauberei- und Hexenprozesse 1455 bis 1850
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32 REGENZAUBER, GLÜCKSTALISMAN

„Sagt er hete die gwantleiß in einen ameshaufen geworffen, darnach also-balden ein großer regen khomen, wellches er zum öfftern gebraucht 1 )."

44. REGENZAUBER.

(Siehe 20, 21, 22, 26, 33, 34, 38, 43, 46.)

Kärntner Geschichtsverein Klagenfurt, Sammelarchiv, Fasz. „Hexen", 1666.Strafprozeß des Landgerichts Spittal gegen den Bettler Stefan N. wegen Wetter-machen, Teufelsbund und Lykanthropie 2 ).

Aus dem gütlichen Verhör des Stefan vom 6. Juli 1666:„5. Ob er nicht khönne regen machen? Er küne woll.

6. Wie ers dann mache, wanns regen soll ? Er thue halt im see paaden.

7. In welchen see er dann pade? In Ossiacher und Milstater see 3 )."

45. TEILE VON HENKERGERÄTEN ALS TALISMAN UND ALS

HEILZAUBER. DIEBSEGEN.

(Siehe 13, 22, 67.)

Wiener Nationalbibliothek, Handschrift I46gg.

Kriminalprozeß der Landgerichtsherrschaft Neuenjohannstein und Spar-bach bei Mödling (Österreich unter der Enns) gegen den Meßner LeonhardGschwendtner von Sparbach wegen Teufelsbündnis, Hostienverunehrung und Wetter-machen 1666 (veröffentlicht und besprochen von Karl Schalk).

Bei dem verhafteten Meßner ist ein kleines handgeschriebenes Büchel gefundenworden, welches beschlagnahmt wurde und unter H den Akten beiliegt. Dieses Büchelist Eigentum eines Halters aus Steiermark, der es dem Beschuldigten zum Abschreibengeliehen hat.

Aus dem Inhalt:

„Edtliche schöne stikhl zu gebrauchen mit dem holtz auch den strickhen undschinern 4 ) und galngen glidtern und der spaichen von den rödtern 6 ) detlich(?)über daß holtz zu gebrauchen; winen . . . 6 ) zu verkhauffen hat ers bey waß eswöll der nemb die schoidten oder holtz und leg es zu der wahr, die (er) verkhauffter gar baldt; auch wann einer die schoidtn oder holtz bey ihm dregt und für grichtkhombt, den mag man nit über windten mit kheinem recht; auch wirdt er allesohen 7 ) leicht genüessen, waß er anfang, und von statt bringen; dißes holtz istnicht mit gelt zu ,bezallen, wan einer daß glickh hat, daß ers bekhomen khan; daßgeraidt selten einem, daß ers recht bekhumbt.

Zum andtern wer leithgebt und thuet ein schoidten oder ein holtz an diespindl 8 ), den geht der wein baldt auß. Auch khan man ihm khein zauberey nit

*) Daß das Stören von Ameisenhaufen schlechtes Wetter bringe, ist ein in Kärnten undSteiermark noch heute weitverbreiteter Glaube des Landvolkes. Ungeziefer und Regen stehenvolkskundlich in einem deutlich erkennbaren Zusammenhang. Vielleicht beruht dies auf derIdentität der Wettergottheit mit der das Ungeziefer schickenden Gottheit, so daß das gestörteoder getötete Ungeziefer die Rache der Schutzgottheit (durch den Regen) bewirkt.

•) Behandelt von Wutte, S. 54, 55.

3 ) Analogiezauber.

*) Schienen, hier dünne Holzlamcllen.

6 ) = Hochgerichtsrad.•) Unleserliches Wort.

7 ) Sachen.

8 ) Zapfen am Weinfaß.