vollkommenes Recht auf das, von Sr. Chur-fürstl. Durchlaucht mir gnädigst anvertraute,Lehrer=Amt gehabt, — als wenn die Churfürstl.Landesdirektion das beyderseitige Verdienstnicht sattsam geprüfet hätte, — kurz, als wenndem privat Docenten Carl Hamacher unrechtgeschehen wäre, daß er mir nachgesetzet wor-den ist. Ein unkündiger Leser könnte garglauben, als wäre ich nicht durch ge-prüftes Verdienst, sondern durchEmpfehlungen und Partheylichkeitzum Rechtslehrer=Amte gelanget.Der Hr. Supplikant rühmt, Bl. 1. Z. 15. 16.sein n emporstrebenden Geist, und sein Ehr-gefühl volles Herz. Wie wenig von diesenBürgertugenden würden aber andere mirzuerkennen, wenn ich bey diesem Verhältnisse,wo Herr Hamacher den Weeg der Publizitäteingeschlagen hat, still schwiege; Oder bin iches nicht meiner gnädigsten Ernennungmeiner Ehre, — dem mir erworbenen öffent-lichen Zutrauen schuldig, Nothwehr zu brauchen,und diesem großen Richter (publizität) auchmeine litterarische Laufbahn aufzulegen, damiter die Akten vollständig habe, um urtheilenzu können, wer unter uns beyden zum Rechts-lehrer=Amte der würdigste sey? Letzteres istdann auch die einzige Absicht dieser Blätter,A 3welche
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Geschichte meiner Studien, und gnädigsten Anstellung zum ordentlichen Lehrer der Rechtswissenschaften auf der Churfürstlichen Akademie in Düsseldorf
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