Supplikant gründet sein Ansuchen auf fol-gendes: „es seyen, sägt er Bl. 1. §. 3, fast„ 15. Jahren, daß er der Rechtswissenschaft„ mit unermüdetem Fleiße sich gewidmet; er„ habe seine juristische Studien geendiget„ gehabt, als ich die untern Schulen noch„ besuchet hätte; er sey eher, als ich, zum„Privatlehrer ernannt, und wenn ich„wirklich bey gleicher Moralität„auch eine gleiche Fähigkeit zum„Rechtslehrer=Amte besäße; so„sicherte ihm doch die gnädigste„Erklärung Sr. Churfürstl. Durchl„in Rucksicht der längern Zeit sei-„ner Praxis, den Vorzug zu.Bl. 2. Zeile 13. klagt Herr Supplikant darüber,„daß er einem vielleicht noch min-„derjährigen, einem so jungen Ju-„risten, nachgesetzet worden.“ Ebendaselbst Z. 9. „daß es ihm empfindlich sey,„ sich durch meine Anstellung so sehr zurück-„gesetzet zu sehen, wo er doch so viele„öffentliche Beweise seiner Fähig-„keit gegeben, und sein Betragen jederzeit„ ohne Tadel gewesen wäre. Bl. 3. Z. 2.spricht er von empfindlich gekränkter Ehre.Z. 10. vom Ersatz für meine Anstellung;Alles dieses zielt dahin, als wenn er einvoll.
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Geschichte meiner Studien, und gnädigsten Anstellung zum ordentlichen Lehrer der Rechtswissenschaften auf der Churfürstlichen Akademie in Düsseldorf
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