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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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mag. k) Weilen aber die Gemeind Moßnang gantz katholischer Ueligion ist und also keine Lieutenants vonder Lvanßvlischcn ttvlixiov in selbiger können genohmen werden, so solle zu einem gegensatz die GemeindKappel auch als gantz Lvsmgelisch angesehen werden und alle Subalternen auS Evangelischen bestehen, dieCatholischen von Kappcl aber zu den Watweylischen geschlagen und gerechnet werden und zu dortigen katho-lischen ttfsicierstellen den zutritt und die fähigkeit haben. 3) Was die Schreibercy bey dem Kricgö-Nath an-belangt, ist dem Herren Landvogt und dem KriegS-Rath übcrlaßen, in parilate Ileligivni« zwey Schreiberunder und aus Ihnen ohne besoldung zu bestellen und ihre peotncoll auf der Kanzley in einem verschloßne»kästlin zu verwahren. Wann nun vorbemeldetcS verabredet, behandlet und beschloßen worden, haben diesamtliche Herren Ehren-Gesandte die hohe Itatillcatian der Loblichen Ständen selbst vorbehalten und cS a«ssolche hin zu hinderbringen ubernohmen, da dann dcße zu gczeugnuß drey gleichlautende Instrument verfertigetund von den Herren Ehrengesandten nebst fürtrukung ihrer angestammten Pnttschaften eigenhändig undcr-schriben worden. So geschehen in Fraucnfcld den dreyßigsten Tag Mertzens, nach Christi unserS ErlösersGeburt gezellt Ein Tausend Siben Hundert Fünfzig und Neun Jahr.

sl^. 8.) Hans Jacob Leu, Seckelmeister der Stadt Zürich.

ll^. 8.) HS. Conrad Heidegger, des Kleinen und geheimen Raths der Statt Zürich«

(4.. 8.) Beat Sigmund Ougspurger, Alt-Venner der Statt Bern.

(4.. 8.) Friderich von Mülinen, deß Raths der Statt Bern.

ll^. 8.) XsKiäius Harlmann, veesnus zu St. Gallen.

l^,. 8.) plueictus lieber, Statthalter zue St. Gallen.

sl^. 8.) Johann Vicwr Freyherr von Thurn Vulsassina, Hoch-Fürstl. St. Gallische

Geheimbder Rath und Landthoffmeister.

(1^. 8.) Joseph ^nuli 8urtvrx, Hoch-Fürstl. St. Gallischer Rath und Obervogt zlllOberberg.

Ratification von Zürich.

Wir Durgermeister, Klein- und Große Räthe der Statt Zürich bezeügen und thun kund hiermit, daß w>ldaßjennige, waS bei Anlaaß der neülichen Toggenburgischcn Uonsoron/. zu Frauenfeld wegen .^Itoinotinu derPannerherrenstell, wegen der p-iritot bey denen Gemeindö-Ollioioi-s-stellcn und wegen der Schreibercy bebdem KriegSrath zu Erläuterung und Vervollkommnung der Badischen VcrglichS-Handlung von 1755 vo»Unseren und Unserer Vertrauten Lieben Alten Eidgenossen Lobl. Standes Bern, so auch Jhro Fürstl. GnadebHerren Abbtcn, Uvoans und Konvents der Fürstl. Stifft St. Gallen als cvmpilvisoierendeil Ständen Oc-sandtschafften auf allseithiger Hoheiten Genchmhaltung hin des ferneren zu pacilieivren für nöthig angesehen-würklich bestimmet, in Schrifft versaßet und unterm 3l) lbloilii lesthin sammtlichcn unterzeichnet worden,nach bcschehener sorgfältiger Einsicht der Sachen Umständen angemessen und ganz billich zu seyn befunden-deßnahen auch das wenigste Bedenken nicht getragen, sollichcö in allen seinen Theilcn gutzuheißen, zu rotilicierc»und zu bestätigen, gleichwie wir dann daßelbe andurch für Unser Orth in bester und kräfftigstcr Formb gutge-heißen, ratiliciert und bestäthiget l)aben wollen. Urkundlich deße ist gegenwärthigeS ligtilieatians-Insti-umelömit Unserer Stadt Zürich Seorvt-Jnnstcgel öffentlich verwahrt und bckräfftigct worden. So geben und be-schehen Donstags den 5 ^Vpiilis nach l^Iiristi unseres Erlösers gnadenreicher Menschwerdung und Gebührt g^zellt Eintausend Siben Hundert Fünffzig und Neün Jahr.

8.)