t2?8 RapperSwyl und dessen Höfe.
wyl ihr neulich auferlegt habe, von jeder „ Ehhof-Stadtgerechtigkeit" jährlich zwei Klafter HolzPreis von 1 Krone in die Stadt zu liefern, und bittet, sie bei der 1742 von den Schirmorten gemachten rnnng zu schuhen. Nach Anhörung beider Parteien wird einmüthig erkannt: 1) ES wird b c>mWagen daS Mißfallen bezeugt, daß sie zuwider der Verordnung von 1742 eine beträchtliche Menge Hetz ""
Land an Fremde verkauft' habe; 2) hingegen soll obiger Befehl von RapperSwyl wegen jährlicher .von zwei Klafter Holz aufgehoben sein; es bleibt bei der Verordnung von 1742; Fehlbare werden nach d»>allein bestraft. Die Kosten dieses Streites sind gegen einander aufgehoben. Absch, 281, 8 28. II 12. -
Die Gesandtschaft von GlaruS trägt laut ihrer Instruction darauf an, daß der Magistrat vonkeine fremden Werber dulden solle, wenn ein Werber auS den Schirmorten sich daselbst befinde, und 'vun^auch eine Copie deS Thummciscn'schcn Testaments zu erhalten. In Beiden: wird ihr willfahrt. Absch' '
§29. II 15 (1767.) Statthalter Helbling wird wegen respektloser Acußerungen gegen den Stand
zur Verantwortung gezogen. Er gesteht sie ein und bittet um Verzeihung. Die Gesandten hinterbringe» ^ ^Angehörte ihren gn. Herren und Obern. Absch. 281, 8 3(1. ß 14. (1767.) Die Huldigung39. Juli zu RapperSwyl nach dem Ccremoniale von 1749 vorgenommen und der Schloßvogt Rathöhcrr »Wciniger vor eingenommener Huldigung neuerdings beeidiget. Absch. 281, 8 31. II 13. (1768.) Z» ^ ^wyl soll die Huldigung wie bisher alle sechs Jahre vorgenommen werden. BcrnS Gesandtschaft bcha ^die Ratification ihres Standes vor. Absch. 294, 8 8. H 1«. (1768.) Die Gesandtschaft ^zeigt an, daß Statthalter Hclbling von ihren gn. Herren und Obern Verzeihung erhalten habe. Absch' ^8 27. II 17. (1769.) Bern gicbt seine Ratification zu Art. 15. Absch. 399, 8 8. II 18.
Huldigung wird nach dem Ccremoniale von 1749 den 1. August eingenommen und der neue Schloßvogt »
Herr Michael Augustin Brämi beeidigt. Absch. 347, 8 25. H 1». (1777.) Die Gesandten der Sch"'"^kommen übcrein, ihre Hoheiten zu ersuchen, auf das Syndikat zu Baden zu instruieren, wann und wo ^zu Beilegung der Streitigkeiten nothwendig erachtete Confcrenz zusammentreten lassen wollen. Abjch8 26. II 2V. (1777.) Die Confcrenz wird unter Ratificationsvorbehalt auf die letzte Woche SeP"»"angesetzt. .Absch. 395, 8 24. ^
Art. 21. (1777.) Zu RapperSwyl walteten in der Bürgerschaft, theils zwischen den Mitgliedern dc>. . ^ ^und einem Theil des Große» RathcS, theils zwischen den Angehörigen auS den Höfen und dem M»g^seit längerer Zeit Zerwürfnisse. Die besondere Aufmerksamkeit der Schirmorte erregte aber ein denund Pfleger Franz Joseph Zimmermann betreffender Vorfall. Dieser, beschuldigt Holz in die Fremdezu haben, wurde durch einen seinem Ermessen nach nicht compctcnten Richter der Rathsstelle und aller ^ ^trotz seinem Recurse an die Schirmortc und der Protestatio» von einigen Mitgliedern des Kleinensetzt. Da die bisherigen Bemühungen der Schirmortc, Ruhe und gegenseitiges Vertrauen wieder hc^" ^erfolglos geblieben waren, wurde beschlossen, diese Konferenz in RapperSwyl zu Beseitigung derabzuhalten. — Man beschließt, mit der Angelegenheit Zimmermanns zu beginnen und diesen,
Abordnung des sogenannten unparteiischen Richters in oantradietolio zu verhören. Nach AnhörungParteien wird daS von dem sogenannten unparteiischen Richter gefällte Urtheil, weil bei demselbenlichkeitcn sich herausgestellt haben, aufgehoben und dann, nachdem beide Parteien ihre Sache vor den ^ ^ten geführt, folgendes Urtheil gefällt: Zimmermann ist auf nächsten Martini seines Amtes entlassen, ^darf ihm künftig keine andere Amtsvcrwaltung übertragen werden; hingegen bleibt er in seinen Eh"" ^wird in seine Kleinrathsstelle wieder eingesetzt. Den protestierenden Rathsgliedern haben die andern