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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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1224 Stift St. Gallen.

daS in obigem Abschiede erwähnte Schreiben. Da GlaruS bereits seine Zustimmung dazu gegeben hat, ^abgesandt. Absch. 318, 8 23. tt (1771.) Die vom Fürsten zu St. Gallen auf das voriges Jahr an ihnVorstellungSschreibcn eingekommene Antwort wird nicht für befriedigend gehalten. Es wird daher auf ^Antrag Zürichs das Concept eines Schreibens an den Fürsten dem Abschied beigelegt, welches sich ,einzelnen der fünf Punkte verbreitet. Die zürcherische Gesandtschaft ist noch beauftragt, den übrigenzu erklären, daß, wenn von Seite deö Abts nicht entsprochen würde, ihre Obern sich bemüßigt sehe» w» ^die einten und andern hierunter waltenden und das Ansehen sowohl der gemeinen Eidgenossenschaft, ^der das Thurgau regierenden Stände berührenden Bedcnklichkeiten denselben anhängig zu machen".8 21. jj 7. (1772.) Obiges Schreiben ist wegen nicht erfolgter Genehmigung von Seite der Stände nichts >gangen. Zürichs Gesandtschaft dringt auf Absendung desselben und ist instruiert, vor der achtörtischc» ^einen Anzug zu thun, und behält sich auch vor, künftiges Jahr in der gemeinsamen Sitzung dieSprache zu bringen, wenn die Schirmorte dermalen zu diesem Schreiben nicht Hand bieten. Lucc,» ^^Schwyz sprechen ihre Geneigtheit dazu aus. Glarus findet in diesem Schreiben noch einiges anstößige»^ ^Gesandtschast kann nicht weiter gehen, als das von den andern Schirmörtcn einmüthig gut Befundene » ^tiliosnüum zu nehmen. In Folge dessen wird die zürcherische Gesandtschaft bevollmächtigt, den Anzugacht Orten einstweilen nicht vorzubringen. Glarus wird ersucht, seine Zustimmung zu jenem Schreibe» ^Zürich mitzutheilen. Absch. 336, 8 23. !> «. (1773.) Obiges Schreiben ist im Laufe deö Jahres abgeg""^'aber bis dahin unbeantwortet geblieben. Es wird nun beschlossen, eine Necharge abzusenden; GlaruS wird erseine Einwilligung dazu bald möglichst einzusenden. Absch. 346, 8 22. jj tt. (1773.) Auf die Anfrage d,S ) ^um den bestimmten Sinn des Art. 2 und 3 der 1776 festgesetzten Punkte, antworten die Gesandten derSchirmorte, daß, weil bei der letzten Burg- und Landrcchtsbeschwörung in dem das Reislaufen betreu ^Artikel die Worte:ohne unsrer Herren der vier Schirmorte Erlaubniß" weggelassen worden,im Schirmbrief von 1490 ausdrücklich enthalten seien, so glaube man, daß sie bei künftigen HuldiguM'" ^anders zu verlesen seien, und daß auch auf dieselben geschworen werden solle. Ferner sei man der Ansichtweil der Schirmbrief von 1490 zwar bei einem besonder!, Anlaß, aber auf ewige Zeiten errichtet worden sei,und nicht, wie 1767 geschehen sei, blos der von 1451 verlesen werden müsse, und daS um so mehr, da der^

klar enthalte, daß, wenn etwaS abgeändert oder hinzugefügt werde,man dieß bemerken oder genau darnach ib"'solle". Absch. 353, 88. j> Itt. (1774.) Auf obige Erklärungen ist keine befriedigende Antwort eingekomine» ^

beschließt, bei den Erklärungen deö Abtes sich nicht zu beruhigen, sondern in einem Schreiben an denselbenfrühern Aeußerungen zu beharren. Dieses Schreiben wird zur Genehmigung dem Abschiede beigelegt und e ^folgende Forderungen: 1) die TitulaturHochwohlgeborene, Hochgeehrte Herren"; 2) daß in der Eid, > ^wegen des ReiSlaufenS beigefügt werde,daß dasselbe nicht ohne unter der vier Schirmorte Erlaub» ^schehen soll"; 3) daß alle gemachten Abänderungen in die Eidesformel gesetzt und bei der Beschwörung ^Burg- und Landrechtes abgelesen werden sollten. 4) Was den Vorbehalt des römischen Reichshofft man, daß der Fürst den Gegenvorstellungen nachgeben werde. 5) Die mit mehr oder weniger ^ ^dem Fürsten unterworfenen GerichtSangehörigen im Thurgau sollen der Beschwörung des EideS,alte Landschaft leistet, enthoben sein, oder es soll wenigstens dem Eide für diese beigesetzt werden: ^,cmehr oder mindern Pflichten, so ein jeder gegen uns hat." Absch. 360, 8 22. jj II. (1775.) DerdeS AbtS antwortet: 1) daß eS demselben zwar am besten gefiele, wenn man der Titulatur halberalten Style bewenden ließe, daß er sich aber gefallen lassen wolle, den Gesandten der Schirmorte de»