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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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Gaster. 1765. 1766. 1767. 1770. 1215

^»k cmg. Der Kosten halber wird in Betracht der Armuth der Gemeinde beschlossen, aus dein Gemeindeseckel^ "»mal keine andern als die ZehrungSkosten der dießmaligen und der frühern Gesandtschaft bezahle» zu lassen;wird der Animann den Hoheiten zur Vergütung der wegen seiner in die Orte gemachten Reisen em-und der Wunsch ausgesprochen, die Kosten möchten nicht auf die ganze Gemeinde verlegt werde».. I> 14S. Vor der Abreise der Gesandten erscheinen nochmals die Ausschüsse der Gemeinde, versprechen^ und Gehorsam und verdanken den Gesandten ihre Bemühungen. 8 11. Absch.. 254.

17««.

. Art. ig«. Die Spndicatoren legen den hochfürstlichen Gnaden zu Schünis die Curialien ab, versichern^ Schirmes beider Stünde und wohnen der Ablegung der Rechnung ihres zürcherischen Amtmannes bei.!! 147. Der Gesandte von Schwyz rügt instructionsgemäß, daß der Landschreiber Förstler vergangenesde», schwyzerischen Gesandten den Abschied nicht eingehändigt habe. Förstler rechtfertigt sich. 8 2. jj. ' Landvogt Martin wird beauftragt, einen Entwurf und eine Kostenberechnung für die Versetzung des^ierichts aus derLimath" an einen passenden noch auszuwählenden Platz in beide hohe Rathsstuben be-glichst einzusenden. 8 3. !> 1^1- Dem Landvogl Martin wird die genaue Vollziehung der vom vcrstor-Lcmtwogt Reding gemachten Verordnung wegen des Bettel- und Strolchengesindels anempfohlen, nament-"uch, daß cr keinem Fremden ohne Bewilligung des Landvogts oder in dessen Abwesenheit des Untervogts,g Paß ertheile. 8 1. !! IS« Uebcr den auf vorletztem Syndikate gesteigerten Schifflohn der Schiff- und"blingsleute zu Wesen soll in den beiden hohen Rathsstuben abgesprochen werden. 8 5. Absch. 262.Art. isZ . Die Spndicatoren legen bei ihro hochfürstlichen Gnaden die gewöhnlichen Curialien ab,^ ^sicher,, sie dcö Schirmes der beiden Stände. Der Untervogt legt die hochobrigkcitlichen Rechnungen ab.

» ISS. Schwyz läßt in Betreff der Erbauung dcö Hochgerichts bei den vom Landvogt Martin^offene« Veranstaltungen bewenden. 8 2. IS». Für die Steigerung des SchifflohncS zu Wesen wird,g dieselbe beliebt, das Project eingebracht werden. 8 3. 134. An dem baufälligen Hochgericht zu GamSbeförderlich statt der hölzernen Säulen steinerne errichtet werden; sollte es an einen gelegenen Ort versetztso werden 50 Gld. für hinreichend dafür erachtet. 8 4. !> ISS. ES wird für billig erachtet, denBohrer für den Verlust zu entschädigen, welchen derselbe durch den vor fünf Jahren auf seinem Pfrund-r^ium erstellten Bau eines Gefängnisses erlitten hat. Die Rechnung für diese Entschädigung wird »3^uüum genommen. 8 5. Absch. 265.

17«7.

sZürich, Schwyz und Glan,«.)

IS«. Zürich beschwert sich, daß, wie es vernommen, der Zöllner zu Wesen von dem Geld, das

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.geführt werde, lind vom Holz einen Zoll fordere, und ersucht die. Gesandten von Schwyz und GlaruS,

^ ^ Beseitigung dieser Neuerung sich zu verwenden. Diese sind ohne Instruction, wollen diesen Anzug aber' >l». Herren und Obern hinterbringen. 8 33. Absch. 280.

177«.

sSchwyz und katholisch Glavus.s

Art. ig?. Damit auf indirectem Wege dem vorgebeugt werde, daß Häuser und Güter in nichtkatho-Hände komme», findet der Gesandte von katholisch GlaruS angemessen, die Landschaft Gaster bei der