1214 Gaster. 1765.
dieselben Ursache gehabt hätten, die schärfsten Mittel gegen sie in Anwendung zu bringen, und verlang"»^kategorische Antwort, ob sie den Befehlen ihrer gn. Herren, dcS Landvogts und der Beamten »achke>>»wollen oder nicht. Darauf geben die gesammtcn Gcineindcgeuossen durch ihren erbetenen Procurator ^von Näfcls die Antwort, daß sie den Landesobrigkciten und deren Repräsentanten den schuldigen GehoN»"^allen Zeiten leisten wollen, und bitten, das Vergangene in Gnaden zu vergessen und es ihnen als einen'fälligen und ungelehrten Volke nachzusehen, indessen aber zu gestatte», ihnen einige Beschwerden vorz»»»"Die Gesandten versichern die Gemeinde, daß sie niemals deren Rechte und Freiheiten haben schmälern wdaß sie aber auch nicht zugeben werden, daß die Rechte ihrer Stände durch deren Ungehorsam beeintra«? ^werden. Sie bewilligen der Gemeinde, ihre Beschwerden einzugeben. 8 4. II litt». Die Gesandtennach dem Tode Joseph Anton RedingS substituierten Landvogt Johann Balthasar Martin ein undUnterthancn, daß sie mit dem Rcding geschworncn Eid auch dem neuen Landvogt pflichtig seien. 8 5. !IDaS Mandat beider Stände vom 24. April 1765, welches verbietet, dem Ammann Karl Lehcnhcrrund Schaden zuzufügen, wird neuerdings publiciert. 8 6. II Einige Gcmeindegenossen übergebt»
Gesandten ein Memorial, in welchem sie bitten, man möchte sie, da sie an de» Unruhen unschuldig
seit"
und jeweilen die Befehle der Hoheiten respektiert hätten, mit den Kosten verschonen lind sie vor de»gungcn der übrigen schützen. Es wird ihnen versprochen, daß man sie schützen werde. 8 7. II 14!»
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dieselben Gemcindegenossen bitten, es mochten die aufgelaufenen Kosten nicht auf die gesammtc Gemein^ ^die arme Landschaft, sondern auf diejenigen, welche den hochobrigkeillichcn Befehlen sich widersetzt habe»,»Verden. Es wird alsdann die Rechnung über die aufgelaufenen Kosten vorgelegt im Betrag von 607 Gld, 4 ^Die Gesandten sind der Ansicht, daß sich die Gcmcindegcnossen darüber verständigen sollten; wennjcnige Partei, welche den obrigkeitlichen Befehlen jeweilen gehorchen wollte, von der andern übcrmehrtsollte, so könnte sie an die gn. Herren rccurriercn. 8 8. II IÄU. Landsfähurich Fidel Wcßnerdaß er, weil er die hochobrigkeitlichen und landvögtlichcn Befehle befolgt habe, von der Gemeinde seine" ^entsetzt worden sei, und bittet um Wiedereinsetzung. Derselbe wird wieder in sein Amt eingesetzt, da ^Klagen gegen ihn laut werden und der ncuerwählte Landsfähnrich freiwillig zurücktritt. 8 9. II 1^ ^bringen Ausschüsse der Gemeinden ihre Klagen gegen den Ammann Karl Lehcnherr vor. Nachdem diest>dieselben sich vertheidigt hat, kommen die Gesandten zu der Ansicht, daß derselbe sich nichts habe zu Schuld"men lassen, setzen ihn wieder in sein Amt ein und insinuieren der Gemeinde, demselben den gehörigen Gc U ^und Respect zu erweisen. Die Ausschüsse versprechen Gehorsam. Dem Wunsche derselben, der Amman»künftig die Schreiben der h. Obrigkeiten oder des LandvogtcS, welche die Gemeinde angehen, durch '
Schreiber verlesen lassen, wird entsprochen. Dem Ammann wird SatiSfaction von Seite derjenigenwelche ihn beleidigt haben. 8 IE. II Iäl2. Da der neu erwählte Pfarrer Ferdiuand Vechingcr seineeinige Tage vorher verlassen und an den Unruhen großen Antheil hatte, so wird der Bischof von CM »fragt, ob er denselben abberufen habe; zugleich werden ihm die gegen Vcchinger vorgebrachten KllM"^mitgethcilt. Der Bischof antwortet, daß er demselben den Rath gegeben habe, die Pfarrei zu verlassen, ^cell»erklärt, daß er die Pfarrei aufgeben werde, sobald der Bischof ihn abberufe. Diese Antwort wird de» 4'-^cipalen überbracht. 8 11. II I4I1!. Es wird ein Mandat publiciert, welches denen zu GamSEintracht anempfiehlt und sie auffordert, die Parteinamen „Harte und Linde" fgllen zu lassen. 8 12. IIDie Richter und Vorsteher, nochmals vor die Gesandten bcschieden, erklären, keine Klagen mehr z»halten die Ruhe wieder für hergestellt und sprechen den Gesandten zu Händen der h. Obrigkeiten ihren