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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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1202
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1202 Uznach. 1762. 1763.

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die Streitsache auf dem Wege des lieben unparteiischen Rechtes entscheiden zu lassen. Schwyz uno ^

scheuen diesen Weg auch nicht, finden jedoch, daß es der Würde und dem Ansehen der drei Stünde nach, ^um solcher Kleinigkeit willen einen fremden Richter zu bemühen. Da aber die beiden Parteien über die ^Weise der Beilegung dieses Streites sich nicht vereinigen können, so werden die beiderseitigen Erklär»»!?^"ikkorvntluni genommen. Ferner wird gstt befunden, einen genauen und geometrischen Riß vom ^fertigen zu lassen. Dem Antrag von Schwyz und Glarus, eS möchten die schadhaften zwei oderMarchstcine an der Bachtollcn und am Tägclsberg erneuert werden, damit der Streit mit dem Stift St- ' ^wegen der quästionierlichen Märchen in Richtigkeit gebracht werde, nimmt die zürcherische Gesandt!rvcommvnllanllum. Da durch die neuen Marcheu einige Güter zürcherischer Angehörigen in daö ^gekommen sind, so spricht die Gesandtschaft Zürichs die Hoffnung auö, daß die Besitzer derselben mitder sogenannten Läutergarben und wegen Beobachtung der Feiertage nicht werden beschwert werden.ist der Ansicht, daß man auf den Gütern, welche in beiden Jurisdictionen liegen und von der Landinarä' ^schnitten werden, außer den sechs hohen Feiertagen (Auffahrt, Frohnlcichnam und vier MuttergottcStag" ^keine andern gebunden sein soll; auf denjeuigcn Gütern hingegen, welche ganz im Uznachischcu liege»,die gewöhnlichen Feiertage beobachtet werden. Den Antrag wegen der Lautergarben nimmt die Gesa" ^all i-kkvroollum. Die glarncrische Gesandtschaft, über diese beiden Punkte ohne Instruction,

,-tikerenllum an ihre katholischen Obern und wünscht, daß eine genaue Beschreibung derjenigen ^

fertigt werde, welche in das Uznachische gefallen sind und bis dahin nicht an die Feiertage gebunde»Die zürcherische Gesandtschaft fügt bei, daß cS mit den uznachischen Untcrthancn, welche aufTerritorium wohnen, wegen der Feier des Bettags und der hohen Festtage eine rcciprocierlich gleiche ^niß haben, dasselbe aber den Untcrthancn bekannt gemacht werden solle. Endlich wird all i-alillcanü'"' ^nomine«, daß, wenn die Marchenverhandlung vollendet sei, dieselbe in ein Instrument verfaßt undHoheiten besiegelt werden solle; all ivtoronllnm die Frage, ob eS nicht passend wäre, über alles »»» ^eineil genauen geometrischen Riß nach Ruthen und Schuh anfertigen und denselben hoheitlich ratific»'^"besiegeln zu lassen. Absch. 224.

17«». ^ .

Art. 32. Der Zimmermcistcr Engelhard wird in die GottcShauöwülder abgeschickt, um sich

zum neuen Bau des Spitals umzuseheu. 8 1. !! 3» Es wird wegeu der auf dem Tößstock von-yedeö AmthauseS Rüti verübtenGefährlichkeiten" an den Amtmann zu Rüti ein Abmahnungsschrciben ^8 2. jj. ES wird die Abcurung mit dem Spitalmeister vorgenommen. 8 3. SS. DerwaltungSaccord wird mit dem Landsfähnrich Suter geschlossen. 8 4. 3«. Die vom SpitalvcrwaltO ^angegebenen Abänderungen sind in das Urbar einzutragen, die von ihm erkauften Früchte und Lei" ^in der Spitalrechnung zu spccificiercn. 8 5. 37. Der Spitalmcister zeigt an, daß daswenn dasselbe oder die Kirche gebaut werden müssen, mehrMennung" bedürfe. 8 6. jj 38. De>» ^Verwalter werden wegen Verlustes durch Hagel vorläufig 100 Gld. nachgelassen, da man nicht weiß,

Stand oder beide zusammen ihm 100 Gld. nachzulassen versprochen haben. 8 7. 3i>. Da Suter ^ganzen achtjährigen Lehcntcrmin die bedungenen 100 Kronen schon bezahlt hat, so hat er nach Wicdcrher^ ^der Gebäude, wenn ihm die Admodiatiou für noch fünf Jahre überlassen wird, nichts mehr zu bezahleü- ^ ^«0. Der Verwalter hat den mit dem Rcbmaun und dem Senil deö Gotteshauses errichteten Accord aul"