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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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Uznach. 1762. ' 1201

die vollzogenen Reparaturen am Spitalgcbäude wird dem Stande Schwy; erstattet. 8 2. j> Ä». Fürdurch Hagclschlag erlittenen Schaden will Glaruö dem Spitalmcistcr eine Entschädigung von IlX) Gld.^°u»nen lassen, der Gesandte von Schwyz aber bei seinen gn. Herren auf ein Mehreres antragen, da der^aden auf 450 Gld. geschätzt wird. 8 3- >! ^ Schwyz hatte dem sogenannten Tönierried, welches vonStand als eine neue Requisition angesehen wurde, für die abzuführendeStreue" die Zollpflicht aufcr-^ Die Gesandtschaft von Glaruö hätte nach ihrer Instruction für Zollbefreiung stimmen können, will aberStande Anzeige von dem schwpzerischen Entschlüsse machen. 8 4. II ÄS. Die Gesandten von Glaruöauf Errichtung eines Urbars an, in welchem bloö die Herrschaftscinkünfte und dergleichen zu verzeichnenDer Gesandte von Schwyz, ohne Instruction, referiert. 8 5. » Ä«. Die Gesandten von Glaruö er-feierlich, daß sie Namenö ihrer gn. Herren und Obern in Betreff der von dem gewesenen Landvogtvon Bibcrcgg vergebenen Pfarrpfründe von Rußikon auf ihren schon früher förmlich eröffneten Ansichten.'^ren. Diesem entgegen erklärt der Gesandte von Schwyz, obgleich ohne Instruction, daß man von Seite^ Standes bei den frühem Instructionen und den feierlich gemachten Protestätioncn verbleiben werde.

6' II Ä7. ES wird nach genommenem Augenschein befunden, daß die vom Unlervogt Vcttiger im Verding^b'en Stadtthürme accordmäßig gemacht worden seien. 8 7. II Ä». Der Gesandte von Schwyz trägt darauf^ß an dem obcrn Stadtthurm die Ehrcnschildc beider Stände gemalt und daö neben dem untern Thurm° °" am Stadtthor befindliche fast verblichene Gemälde sammt Wappen erneuert werde. Die Gesandten vonnehmen den Anzug -nl mlomnüum. ^ 8. II Ä!>. Der Untervogt berichtet, daß in dem Zehnten des"^Hauses St Antonius etwas Ackerfeld zu Wicswachö ausgelegt werde, wovon nichts verzchntet wird, unddaß die sogenanntenHermetschwylcr" von ihren 16 thcils in Zeig, thcilö in Weiden bestehenden Jucharten/" b'S dahin bezahlten halben Zehnten nicht mehr zahlen wollen, indem die Wvlcr Namenö anderer Zehnt-'"cht nur den halben, sondern den ganzen Zehnten bezichen werden, bis daö Gotteshaus St. Antonius^ck,te d^thun werde Da im Gotteshaus keine Briefschaften darüber sich finden, so wird für nöthigdiese Sache den Ständen zu berichten. 8 9. II S». Abnahme der Spitalrcchnung. Künftig sollen> Rechnung«, specisiciert in ein besonderes Buch eingetragen und den Gesandtschaften jeden Standes einwerter Rechnungsauszug übergeben werden; für die dadurch vermehrte Mühe soll unter RatificationS-°^alt der Landschrcibcr jährlich 1 Gld. 30 Schl. auö dem Gotteshaus zu beziehen haben. 8 10. Ab,ch. 216.

.Art. si. Die einundzwanzig Marchsteinc, über welche man 1760 übereingekommen, werden unter^cht der Gesandten gesetzt; die Beschreibung derselben wird in dem Abschied niedergelegt, lieber die Grenze? Warchstcin Nr 21 bis an den TägelSberg gehen aber die Instructionen auseinander. Zürich zieht dievon der Wolfsgrube hinab an die vordere Töß und von da über den Tößstock und dessen Schneeschmelzedie hintere Töß unten an den TägelSberg und beruft sich auf den Marchen-Erläutcrnngöbrief von 1575d!? bas grüniugischc Märchenbuch. Schwyz und Glaruö stimmen für eine Linie von der Wolfsgrube hinab» die vordere Töß und von da an den TägelSberg. so daß der ganze Tößstock zu ihrer Posscssion gehöre,Brufen sich auf den Wortlaut des OriginalmarchcninstrumentS von 14<9, den Beibricf von 15i5 undd" Kauföinstrumcnt der Alp Poon von 1503 und einen Vergleich zwischen dem Gotteshaus Rüti undb^berholzm. über die Holzungen der Alp Poon, beide zu Uznach errichtet. Die Gesandten beider Ständel " "nen gütlichen Vergleich an. Beide Theilc begründen gegen einander .hre Ansichten dcö Weilern.^ Gesandtschaft weist den Antrag eineö gütlichen Vergleichs von der Hand und wünscht je eher je lieber

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