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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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1195
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Mutten. 1777. UgA

^ ^ Befestigung des SeebordcS stellt sich die sanfte Abschleißung und Bedeckung mit Rasen

"»Zweckmäßig heraus; es wird daher für nothwcndig erachtet, den Obrigkeiten anzurathen, den Befehl zui,^ baß daö Seebord durch schwere Steine von den mooswcidigen Gemeinden im Bcrhältniß dcö einer""^lviesencn TheilS des Kanals sicher gestellt werde. Die Arbeit soll auf mehrere Jahre vcrtheilt und"»chster Konferenz die Bestimmung getroffen werden, wie vielSchiffeteu mit Stein und Grien" zugeführtdie ^nter ber Leitung eines von den moosweidtgen Gemeinden zu salarierenden Inspektors ist dann

^eit auszuführen. 8 22. jj ««2. Den fünf Ringsgcmcindcn des Galmwaldes wird auf ihr Ansuchen^ das letzte Viertel der zwei alten Einschläge dieses Waldes unter den 1765 aufgestellten Bedingungen^ »derit. Ein anderer Einschlag ist mit Buchsamen zu besäen. 8 23. ^ 8113. Unter RatificationSvorbc-^»^dnet, daß keine Steigerungen mehr, wie eS bisher geschehen, zur Nachtzeit gehalten werden5>cj^ Schultheiß wird aufgetragen, zu publicieren und von den Canzcln verlesen zu lassen, daß keine^ Gerung länger als von Sonnenaufgang bis Sonnenniedergang dauern solle bei Strafe der Ungültigkeit^»»nenuntergang vorgenommenen Handlungen und bei 50 Pfund Buße für den Schreiber, welcherr>^ ^ stipulicrcn würde. 8 24. I! «1»Ä. Auf Klagen über zu hohe Forderungen der Gc-

d-is »^'^'berci zu Murtcn für Emolumente und Expedition der Proceduren wird befunden, daß Art. 778 schonbihige enthalte. Der dcrmaligc Gerichtöschreiber wird crmahnt, in Expedition der Schriften sich größerer^"^'»heit zu befleißen. Bei Expedition der Proceduren soll er 22 Zeilen auf eine Seite schreiben und,ließ Parteien von ihm ein neues Doppel einer Proccdur verlangen, auf dasselbe schreiben, daßblonderes Verlangen der Parteien ausgefertigt worden sei. Da ferner berichtet wird, daß in Bc-^ Emolumente in Waiscnsachen viel Willkürlichkeit herrsche, so wird der Schultheiß beauftragt,i>n> .Behling verständiger und unparteiischer Personen einen Tarif zu entwerfen und der Alternativobrigkeit' ^ben, alleö unter Vyxbehalt der Ratification. 8 25. ^ 8113. Rathsherr May, Besitzer des Löwen-^»'e> ungefähr 4 Jncharten vom großen MooS, welche an seine Hauömattc anstoßen, einschlagen zu

Cij"' bietet dagegen an, die ihm mit dem Herrn von Liebistorf und Hauptmann Ernst 1733 zu einer>>rhx """"itc concedicrten 31) Jncharten auf dem großen MooS auszuschlagen und für die auf jenen 4 Jucharten^ °"be» Felbäumc eine Entschädigung zu geben. Da einige Gemeinden Einsprache erheben und noch einiges^'""iuchcn übrig bleibt, wird die Erörterung der Sache auf künftige Konferenz verschoben. 8 26. jj 81111.H ^»cr Decorvct wird aus sein Ansuchen die alte Straße zwischen seinen Matten an I'ra/ aller unterdes LchcnS und eines jährlichen unablösigen BodcnzinscS von 2 Mäß Dinkel eigcnthümlich unterÜiq, '"Vorbehalt überlassen. 8 27. 8117. Dem Dr. Johann Friedrich Herrenschwand ward unter Rati-'»nsvorbchalt gestattet, den Ucberrcst dcS über sein Blcssonayfeld gehenden Feldwegs unter Vorbehalt desjährlichen unablösigen BodcnzinscS von 1 Sehl. Murtcngcld einzuschlagen. 8 28. «118.Hc», ^"bten srthcilen unter Ratificationsvorbchalt der Gesellschaft des äußern Regiments zu Mutten die^^'Kung zu der von Dr. Johann Friedrich Herrenschwand ihr überlassencn Nutznießung der Nußbäume aufistjg ^"'"»nten Blumcnbcrg, welcher 1767 der Gemeinde Grenz einzuschlagen bewilligt worden war. 8 29.vv>, ' Den, Wasenmcistcr Sanutel Huber im Montclier lvird unter Ratificationsvorbchalt gestattet, ein StückK H " Dvrfgasse zur Erbauung eines Schopfes unter Vorbehalt des Lehens und eincö Bodenzinses von^ Anzuschlagen. 8 36. Absch. 402.