1192 Murten. 1775.
verkaust worden sind und auch noch eine Summe von den zu versteigernden Ulmizmatten eingehenstellt die bcrnerische Gesandtschaft den Antrag, diese Summen dein Schultheiß zur Benutzung während ^Präfectur zu überlassen, so daß jcwcilen der abtretende sie seinem Nachfolger zu übergeben habe. Frciburgdiese Summe unter die beiden Stände vertheilcn, so daß jeder Stand seinem Schultheiß seine Hälfte Z»r ^nutzung auf'zehn Jahre überlasse. Beide Stände hingegen stimmen darin überein, daß jene Bodcmm!^^Schultheiß bezogen werden, die 75 Pfd., welche früher jährlich für die Unterhaltung der Gebäude des ^guts ausgesetzt waren, a»S der Rechnung fallen sollen. Die 1771 von den Schloßgütcrn erlöste S»»»»ewie bisher, dem Schultheiß während der fünf Jahre seiner Präfectur zudienen. Alles unter Ratisic"vorbehält. 8 23. II «tt» Auf die Ulmizmatten wurden bei einer Steigerung 1634 Kronen 2Vten. Bernö Gesandtschaft ist der Ansicht, dieselben um diesen Preis nebst dem vorbehaltencn Bodcnzi» ^4 Mäß Dinkel und 4 Mäß Roggen und dem halben Ehrschatz bei allen Handänderungen loSzus) ^ ^die freiburgische zieht es vor, diese Ulmizmatten zu Händen des Schlosses noch ferner zu behalten.
Fall hin, daß diese Matten noch behalten würden, schlägt sie einige Maßregeln zur bessern Benützung d^ ^vor. 8 24. II Zur bessern Bewirthschaftung deS Galmwaldeö werden folgende Maßregeln
renckum genommen: Die Zahl der Bannwarte soll von fünf auf zwei rcduciert werden; diese abermehr aus den RingSgemeindcn gewählt werden; ebensowenig der Oberinspector, welcher aus derten oder einem andern benachbarten Orte auf fünf Jahre vom Schultheiß bei dessen Amtsantritt dertivobrigkcit vorzuschlagen ist; derselbe erhält 18 Klafter Holz und den Heuzehnten von einigen ausgett ^Stücken im Galmwald. 8 25. H 84lt. Das Ansuchen der Ringögcmeinden, es möchte dervorjährigen Abschieds zum Einschlagen abgesteckte Bezirk im Galmwald nicht eingeschlagen werden, du ^ ^durch eines guten WeidgangeS beraubt würden, wird für unbegründet erachtet und den Obcrcvmmissuru'"Ratificationövorbehalt aufgetragen, diesen Bezirk sofort in den Bann zu legen und mit Buchenholz zu8 26. II ES wird berichtet, daß das in Art. 823 entworfene und seitdem ratificierte Reglement > ^
des Zaunringbrenncns in Wirksamkeit getreten sei. 8 27. H «Die 1773 dekretierten ^eparati»"^^.^Schlosse sollen sofort exequiert werden. 8 28. >1 «ÄÄ. Den Ständen wird angerathen, daS sehrStettlerhauS zu Praz im Wistelach entweder blos mit der Bedingung zu versteigern, daß, wennStettlcrzehnten in natura bezogen werde, der Käufer zur „Trühlung" und zu Einlegung des Weines ^chenden Platz verschaffen solle; findet sich unter dieser Bedingung kein Käufer, so soll eine zweiteohne irgend eine Bedingung vorgenommen werden. 8 29. sj 8/tS. DaS schadhaft gewordene Bc»>wieder hergestellt werden. 8 36. H DaS sArt. 836j von den Ehaillet gemachte Projcct zur Schifft'"""^^der Drope wird von Ehaillet und Statthalter Vißaula folgendermaßen modificiert: 1) Die obere westliche ^des bereits projectierten Pilotage oben an der Brücke gegen den See hinaus soll um 66 bis 166 ^ ^längert, die Direction der östlichen Seite etwas abgeändert werden; 2) das Bett der Broye istBrücke durch einige leichte Schupfschwellc» einzuschränken; 3) der sogenannte 'l'vrruau «I« la Itigna?. »>üzu vermachen; 4) ein Canal soll längs des Bettes der Brope bis zu der Krümmung desselben beim ^großen MooScanaleS angelegt werden. ES wird gehofft, daß die Gemeinden die einen oderArbeiten gegen Uebcrlassung der zu gewinnenden Alluvioncn vor ihrem gemeinsamen pra? noviwerden. Nachdem die Gemeinden namentlich gegen den letzten Punkt Einsprache erhoben, wirdtragt, einen Devis über die Kosten einzugeben. Die bcrnerische Gesandtschast dringt darauf, daß ^
dung deS kostbaren Raselierenö die Broye durch Räumung schiffbar gemacht werde; die freiburgische ^