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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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1191
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Multen. 1773. 1775.

^ 128 Haushaltungen zähle und an die HerrschaftSbcschwerdcn »/, zu leisten habe, während Fräschelz nur^ Da aber die Vcrtheilung der Caualarbciten auf das Vermögen der Gemeinden, die Größe und Bcschaffen-^ ihrer Güter und die Anzahl des Viehs basiert und die Reparation durch die Stände sanktioniert worden^ läßt man eS dabei bewenden. 8 19. jj Die vier Gemeinden des untern Wistelachs stellen den

.sandten die Nachtheile vor, von welchen sie durch die Herstellung deS neuen CanalS betroffen werden, undüberhaupt die Zweckmäßigkeit der Anlage desselben in Hinsicht auf die Fruchtbarkeit des Mooses und^ ^chiffsahr» auf der Broye. Sic stellen das Ansuchen, man möchte den projektierten neuen Canal aufgebe».Wenn derselbe doch gemacht werden solle, für den dadurch für sie herbeigeführten Verlust an Land sie^ 1 einen Einschlag auf dem Moose entschädigen. Nach Untersuchung der Sache finden die Gesandten^hervorgehobenen Uebelstände und Nachthcile, welche mit diesem neuen Canal verbunden sein würden, nicht^/^'"det und ordnen eine einläßlichere Prüfung dieses Projektes an; unterdessen sollen die begonnenen Ar-^ suspendiert werden. SämmtlicheS wird nck lokerenckum genommen. 8 20. jj Es werden einige

^^ivnen am Schlosse für nöthig befunden. 8 21. jj «lt». Unter Ratificationsvorbchalt wird verfügt,>°ll ^hmgeldncrn, als Verleidern undAnträgen,", ein Drittel der confiscicrten Weine verabfolgt werdendiese Verfügung ist dann dem hochobrigkeitlichen Weinreglement beizufügen. 8 22. jj «it». Die Ge-len befehlen den dreizehnmooswcidigcn" Gemeinden, die 1767 dem Statthalter Vißaula für Anfertigung^ ^ans und Nivellierung ausgesetzten 3 Dublonen s s. Art. 763 j nach Verhältniß der Repartition deram Canale zu bezahlen; für dessen Extrabemühungcn erkennen ihm die Gesandten »och 3 neue Du-zu. 8 2z. ^ 8itS. Dem Ansuchen des Wascnmeisters im Montclier, es möchte ihm für Verlegung^ ^eräthschasten bei Executionen eine Entschädigung gegeben werden, wird in Berücksichtigung des Art. 11763 errichteten Tarifs nicht entsprochen. 8 24. jj ES wird berathcn, wie die Broye vom Auö-

' Murtensees gegen den Neuenburgcrscc schiffbarer gemacht und dem sehr beschwerlichen Raselieren ab-h°1wn werden könnte. Die berncrischc Gesandtschaft schlägt nach dem Rath von Chaillet, Vater und Sohn,als Sachverständige zugezogen worden, vor, bei dem AuSlauf deS SeeS etwas höhere Pfähle als die bis-^einzuschlagen, damit das aus dem See abfließende Wasser durch einen gleichmäßigen Runs geleitet^ ' den Canal, welcher dem Moos nach gegen die Broye am Borde des SeeS entlang läuft, eingehen zuh den Lauf der Broye unterhalb der Brücke dadurch gerade zu machen, daß ein ungefähr 600 Fuß langer«>i«^ ^ogen werde, und Schwellen am Bord des Flusses anzulegen, damit derselbe sich nicht in die BreiteDiese Arbeit sollten die Gemeinden auf ihre Kosten unternehmen, oder man könnte mit einer^ der andern Gemeinde eine Uebcreinkunft treffen, daß dieselben die Ausführung gegen einen Einschlag auf^ Kroße,, MooS übernehmen. Die frciburgische Gesandlschaft stimmt diesen Vorschlägen bei. Die beiden"'He, werden beauftragt, in einem Memoire die Mittel anzugeben, wie dieser Plan am besten ausgeführtk» könnte, und einen Kostenüberschlag einzuschicken. Unterdessen soll der Schultheiß ernstlich verbieten, anll^n, der Broye Erde auszugraben, wie bisher geschehen sei. 8 25. Absch. 348.

177S.

^Art. Abnahme der AmtSrcchnungen von Johannis l773 bis 1774 und von Johannis 1774 bis

»lg '' 6 23 i>. Nachdem nun daö Galmgut um 3,166 Kronen 22 Batzen versteigert worden und

I^^deiizms 10 Mütt 5 Mäß Roggen und 1 Mütt 8 Maß Dinkel darauf vorbehalten worden sind, welche^igen Abschieds dem Schultheiß zudienen sollen, und 1771 die Schloßgüter um 1622 Kronen 22 Btzn.