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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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1190
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ttgn Multen. 1773.

Verkauf. Wie und auf was für cinem Fuß dieß geschehe» soll, darüber wird ein Entwurf zu einem.ick ratilloanckum in den Abschied genommen. 8 12. ^ 82H. Auf das Galmgut sammt de» lllmiznuM" ^15 Juchartcn Waldung wurden bei der Versteigerung blos 3200 Kronen geboten. Es wird den ^überlassen, ob sie dasselbe um diesen Preis zuschlagen wolle». Wird eS zugeschlagen, so soll der AutzuiKapitals und der vorbehaltene BodenzinS an Dinkel und Hafer dem jeweiligen Amtmann zu Stattenund zwar so, daß die Stände die 3,20V Kronen jeder die Hälfte zu seinen Händen ziehe und der >3'"^seinem Amtinan» zukommen lasse oder ihm dieselbe gegen Bürgschaft während der fünf Jahre seiner Pr"' ^und die fünf, folgende» Jahre noch dazu überlasse. 8 13. ß 82S. Dem Doctor HerrenschwandArt. 805 nachgesuchte Cassation deö Wegeö über seinen Blessvnay-Ackcr unter den daselbst aufgeführt' ^dingungcn gestattet, übcrdicß noch einem zweiten von ihm gestellten Ansuchen entsprochen, nämlich de» ^Theil deö Wegeö von der obcrn Grengmühlc auf die große Landstraße von Wifliöburg eingehen z" 'unter der Bedingung, daß er einen andern gleich breiten Weg oberhalb seiner Säge bis aus jeneherstelle und gegen die Landstraße mit einem Thürlcin versehe, ferner daß er den übrigen Weg von der ^Mühle in seinen Kosten wieder herstelle. 8 14. 82« Zu Berichtigung deö schon >665 projcctiert'1761 reassumierten Tausches zwischen den Schlössern Wistisbnrg und Mutten I s. Art. 810 j werden zu'"' ^jecte zu Händen der Hoheiten dem Abschiede beigelegt. Freiburg spricht den Wunsch aus, Bern »'öchb ^daö, was cS ihm in Folge der Täusche von 1749 und 1762 in Zinö-, Zehnt- oder andern Gerechtigkeit" ^schuldig sei, oder in Folge eines allfällige» Abtausches hinter Lugnorre noch schuldig werde,

SämmtlicheS wird »ck rskervuckum genommen. 8 >5. ß 827. Folgende Streitpunkte zwischen Lön'l"Greng und Mvntelicr einerseits und der Stadt Mutten andrerseits kommen zur Behandlung: 1) dieob Löwcnbcrg eine Gemeinde sei, und ob Greng und Montelier, welche hinter der Stadt Muttenund Einung liege», Gemeinden, wie die übrigen der Herrschaft seien; 2) die Beziehung des Hintersäßtö'^3) die Beziehung eines Anthcils an dem Passationspsenning; 4) die Bestimmung lind AuSmarchung t"" ^mcindcbezirke; 5) die Hirtenzucht und Verbesserung der betreffenden Verordnungen. Da die Gesandtenficht sind, daß bei diesen Punkten die Stände selbst interessiert seien, so schreiten sie an die ErörterungStreithandels und halten eS für daö alleinige Mittel, die Gemeinde- und Dorfrechtc von Löwcnberg,und Montelier von ObrigkeitS wegen aufzuheben und der Stadt Mutten sämmtlichc denselben gehörige tp""Güter und Einkünfte zu übergeben und sie mit den jenen als Gemeinden obliegenden Beschwerden, "undErhaltungen" zu beladen. ES wird dem Abschiede ein in 25 Artikeln bestehendes Project cineömcnts, in welchem dieser Grundsatz durch die spccielle» Verhältnisse durchgeführt wird, ack liitiliimuck'"" ^legt. 8 16. ff 828. In Beziehung auf den Zehnten von den Krapppflanzungen wird für daS Besteder Zehntherr finde sich mit dem Eigenthümer der Pflanzung ab, oder erhebe den Zehnten sogleichan Ort und Stelle. Die freiburgische Gesandtschaft wünscht bei diesem Anlasse, daß auch etwas übcr ^"^^äpfelzehnten bestimmt werde. Die Gesandtschaft Berns ist ohne Instruction, hat aber erfahren, daßim Amte Mutten ohne Widerrede entrichtet werde. 8 17. 82«. Die Gemeinde Gurwolf brjchu"^über die Buße von 3 Pfund für jedes Stück Vieh, daS an der Straße weide. Unter RatificationSvttl^wird, bis ein allgemeines Hirtenreglemcnt für daö Amt errichtet sein wird, verfügt, daß die Hirten kcwauf den Straßen weiden lassen sollen, und daß die Zuwiderhandelnden 6 Batzen als Buße zu ^haben. 8 18. 811«. Die Gemeinde Fräschelz beklagt sich, daß ihr die Herstellung von 50neuen CanalS Überbunden worden sei, der Gemeinde KerzerS aber nur 83I-H da doch Fräschelz nur 22,