1186 Mutten. 1769. 1771.
Die Gesandten finden eS für billig, von der 1100 Kronen werthen Hinterlassenschaft dem Kinde 309 l'iö ^Kronen nebst den vorhandenen schlechten Mobilien und dem Werkzeug, den Gaberclls 200 Kronenzu lassen. Stirbt das Kind vor seinem zwanzigsten Jahre, so fällt das Capital wieder den Ständen ^8 33. 783. Auf das in Folge obigen Falles vom Amtmann zu Mutten eingegebene Ansuchen, eSdie Frage behandelt werden, ob die Amtleute zu Mutten an den Erbfällen einigen Antheil haben solle»'den Obercommissarien der Auftrag gegeben, in den älter» Abschieden und den Amtsrechnungen nachzui"' ^ob und waS für Verordnungen oder Beispiele dafür zu finden seien. 8 31. 78«. Der Mutten- „dazu gehörigen Communaillczehnten wird auf zwei Jahre bei der Versteigerung dem Samuel Chnill" ! ^die jährliche Summe von 600 Bernerkroncn zugeschlagen. 8 35. 787. Bern hatte dem HansFräschelz für die demselben vcrwilligte Versatzung seines erkauften Hauses auf einen Acker von 3 Jmnn ^welchen derselbe dort besaß und der in daS Bauamt zehntpflichtig ist, einen jährlichen BodenzinS von l ^Hafer zu Händen seines BauamtS als Entschädigung für den dadurch herbeigeführten Verlust des w'auferlegt. Freiburg, der Ansicht, daß dieß in seinen Consequcnzcn eine drückende Last für diewerden könnte, beantragt Aufhebung dieses, wenn auch unbedeutenden, Bodenzinses. Berns Gesaudtsch^^denselben zu rechtfertigen und nimmt die Sache all i-otvi-vnckum, 8 36. >> 788. In der zwischen ^Schultheiß May vom Löwenberg und Mithaften einerseits und der Stadt Mutten andrerseits entstände'"^cidentalstreitigkeit geben die Gesandten, da kein gütlicher Vergleich zu Stande kommt, einen rechtliche» .dahin, daß diese Procedur völlig aufgehoben und zernichtet und alle die waltenden „Beihändel" todt »gethan sein sollen. 8 37. 78». Es wird gut befunden, die zum Galmgute gehörigen Ulmizmatten (2 - ^durch einen anzulegenden Abzugsgraben und durch Agden zu verbessern, die Kosten unter vier 2l»n ^vertheilen oder von den Ständen übernehmen und einen Plan für diese Gräben von Vißaula anf»e>'lassen. 8 38. 7»». Den Gebrüdern Kilchhör, durch deren Matte jener Graben gezogenwird gestattet, das versessene Wasser aus ihrer Matte auch darein zu leiten; eS wird ihnen zugleichdazu verabfolgt. 8 39. i! 7»! Bericht über den Zustand des GalmwaldcS. Es wird gut befnndu'^derum einen Viertel der zwei alten Einschläge durch die Ringsgemeinden säubern zu lassen. 8 ^0. Ü ^Es wird eine Generalrcnovation der dem Schloß Mutten gehörigen Lehen-, BodenzinS- und Zehntgerech»^für nöthig erachtet und beschlossen, dieselbe nach dem von Commissarius Bochud vorgelegtenSumme von 100 neuen Dublonen ausführen zu lassen. 8 11. Absch. 313.
177».
Art. 7»S. Abnahme der Amtsrechnungen von Johannis 1769 bis 1770 und von Johannis ^1771. 8 20 a. 7»Ä. Dem Jean Jacques Couchond von Praz, welchem ein zunächst an st'"""jitgelegenes Stück Land von 1 '/z Mäß unter Vorbehalt des LehenS und eines Bodenzinscö überlassenund von dem er der Gemeinde Praz als Entschädigung für deren bisher daraus bezogenen Nutzen 25 .nebst einem Trinkgeld hat entrichten müssen, wird ein jährlicher BodenzinS von 1 Mäß8 20 b. 7»3. Den Hoheiten wird vorgeschlagen, den Weidgang auf etwa 220 Jucharten >»> ^wald wieder zu gestatten. Den Ringsgcineinden wird aufgetragen, wieder einen Viertel der bestehe»^ ^schlüge zu säubern. Ein verödeter Thcil des Waldes sott neu in den Bann gelegt werden. 6 ^7»«. Joseph Kilchhör, genannt Obrist, von Liebistorf, durch dessen Matten der AbzugScanal ,Ulmizmatten gezogen werden mußte, verlangt als Entschädigung 100 Kronen; an diese wollen die