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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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Murten. 1760. 1761.

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17<itt.

Art. 7t»2. Der größere Thcil der Gemcindcgenossen von Salvcnach will den bei letzter Steigerung""^gangencn Kauf des GalmguteS nicht halten. ES werden nun dein Gute noch 15 Jucharten Waldes bei-den und einige Artikel der Kaufbcdingnissc geändert. Daö höchste Gebot beträgt 3800 Kronen; Ammannhutte aber früher schon 4000 Kronen und 20 Doubloncn schriftlich in Bern geboten, will aber nichtin de», Kaufe sein, weil die Kaufbcdingnissc verschlimmert worden seien. Die beiderseitigen Gesandten"^stieren wider Hurni für die Kosten und hinterbringen die Sache ihren g». Herren und Obern. Absch. 198.

R7«l.

z Abnahme der Amtsrcchnungen von Johannis 1759 bis 1760 und von Johannis 1760 bis 1761.

^ " !> 7 «äl. Abnahme der Baurechnung über die Reparationen am Schloß. 8 2<4 b. jj 7US. AufLandvogtS, daß der Herr von Tylcr sich weigere, den SchirmzinS vom Schloß Münchcnwyler!>lm ^srffer) ZU bezahlen, und das Recht darschlagc, wird die Sache, da in den Archiven darüber nichtsNl,' kommt, den gn. Herren und Ober» hintcrbracht. 8 25. jj 7tttt. Den« Schultheiß wird

dafs'^' ^ ^ ^ Lagerfässer für den Schloßkellcr auf seine Kosteit anzuschaffen und sich dann vom Nachfolgerentschädige, zu lassen. 8 26. j> 7N7. DaS Gericht zu Lugnorre kommt mit dem Ansuchen ein, dieb . ^ möchten eine Beisteuer für die Reparation des baufälligen GcrichtShauscS daselbst geben und die inei» befindlichen Gefangenschaften in ihren Kosten reparieren lassen. Bern ist geneigtin eint und anderes^ltrrtc,,«. die frciburgische Gesandtschaft nimmt das Ansuchen all releronüum. 8 27. 7118. Bei noch»He>^ ^Handlung der Frage, ob der Fuhrunternehmer Delosea 1 Vierer oder 1 Kreuzer als Zoll vom8 ^ Transitwaaren bezahlen soll, erklären sich die beiden Gesandtschaften wie in frühern Jahren.^ ' Ü 7<>«>. Die ewigen Einwohner von KcrzerS bringen mehrere Klagepunktc gegen die Gemeinde daselbstdaß ^ Klage, daß ihnen die Gemeinde verbiete, das abgefallene dürre Holz aufzulesen, wird gesprochen,.^^n ewigen Einwohnern erlaubt sein soll, an gewissen zu bezeichnenden Tagen eines jeden Monats unterH " diests Holz aufzulesen; ferner sott cS ihnen erlaubt sein, bei Holzvcrstcigerungen zu bieten (was die^ u»de gestatten wollte) und für ihre Korngarben nach geschehener Anmeldung bei der Gemeinde

daß ^ ^ hauen. Ans die auf der Allmend stehenden Erlen und auf das Heu vom sogenannten VormooöH kein Recht, wohl aber auf daS Weiden- und Erlenholz auf dem sogenannten HintcrfürmooS; die^'^ ^ Genuß derselben nicht gänzlich auszuschließen. In Beziehung auf die herr-

«b>j Fuhrungen wollen die Gesandten den ewigen Einwohnern freistellen, die scchSzchnte Fuhr, so ihnenselbst zu verrichten und sich darüber gegenseitig zu vergleichen, doch so, daß sie jeweilcn zur geboteneuß>ird erstattet wird und die Particularfuhrnngcn nichts angehe. In Beziehung auf die Kirchcnbeschwerden>°>v daß der Wein und daö Brot zum h. Abendmahl aus dem Kirchcngut genommen werden soll,

soll ^ Geld für die Reparation der Kirche; reicht dasselbe nicht hin, und ist eine Täll nöthig, so'^'meinde jeweilcn ihren Hintersäßen eine Specification vorlegen, zu waö die Täll begehrt werde,tzj» ') sollen die Gesandten ihren Obrigkeiten anrathcn, den ewigen Einwohnern auf deren Ansuchen einendn "v" 6 bis 8 Jucharten von dem großen MooS zu bewilligen. 8 29. » 7Itt. Bern wünscht, daß095 proponicrte Tausch vollzogen werden möchte. FreiburgS Gesandtschaft stellt die Ratification in' 8 30. 7 »K. ES wird die Frage aufgeworfen, ob die Stadt Murten daö Recht habe, in der