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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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1174 Murten 1759.

Wortc Bauholz und weist auch auf den bisherigen Posseß des May hin, will ihm daher daS Bauhof ^abfolgen. 8 22. Es wird angeordnet, daß der neue Canal geräumt werden soll, daß die »M

- gencn Bäume längs deö Sees und des CanalS ergänzt, eine zweite Reihe Sarbäume dem Canal entlaß 'pflanzt und statt durch Gräben durch Dornen sicher gestellt werden soll. Für die Unterhaltung der Sdem See entlang wünschen die Gesandten, es möchten nicht blos die vier armen Gemeinden des unter»lachs, sondern alle an der Weidfahrt des Mooses interessierten Gemeinden in Mitleidenschaft gezogenDie freiburgischcn Gesandten finden diese Gemeinden schon durch die übrigen neuen Straßen sehr bes -und wollen die Unterhaltung jener Straße ferner denjenigen überlassen, welchen sie bisher obgelegc» 'Hingegen wollen die Gesandtschaften beider Stände ihren Obrigkeiten anrathen, zur Befestigung deS .das Project des Statthalters Vißaula ausführen zu lassen und zwar durch allemoosweidigcn8 23. ß Nach einem vorgelegten Projectc werden die Bodenzinse, welche daS Schloß Wiflisbukl'

zu Praz, Nant, Sugicz und Chaumont besitzt, gegen die Bodenzinse, welche das Schloß Mutten zuMur, Guevaux und Ober-Vallamand noch besitzt, ausgetauscht. Was das Schloß Wifliöburg abtritt, i"' ^in Capital 357 Fl. 5 Schl. 8 Den., was das Schloß Murten 975 Fl. ll Sehl, t Den., wofür W"' ^bürg entschädigen wird. 8 24. ß Die Gesandten nehmen den Galmwald in Augenschein, A»»l ' ^

zu zweckmäßigem Anpflanzungen. 8 25. ß tik»7. DaS Galmgut mit Beifügung eines fünfzehnhaltenden Waldes wird auf eine Steigerung gebracht und unter Natificationsvorbehalt dem Emanuel/ ° ^von Lurtigen, um die Kaufsummc von 3650 Bernerkroncn gegen einen ewigen und unablvSlichcn20 Mütt Dinkel und 20 Mütt Hafer zugeschlagen. Da der Schultheiß bisher de» Genuß von diese»' ^gehabt hat, so soll er auch nach Ratification des Kaufs den jährlichen BodenzinS davon und den Gc»"pKaufsumme haben, dieselbe aber dem Nachfolger nach geleisteter Bürgschaft übergeben und jährlich den ^150 Murtnerpfund bezahlen. Nach gehaltener Steigerung macht die Gemeinde Salvenach sichBernerkroncn für das Gut zu zahlen und in Beziehung auf den Ehrschatz sich allem Billigen zu ^8 26. ß Den Gebrüdern Licht von Salvcuach wird der Einschlag von fünf Jucharten, die

große Tschure-MooS stoßen, nicht bewilligt, da gegründete Einsprache dagegen von mehreren Genui"^" ^erhebt. 8 27. ß Es wird den betreffenden Gemeinden aufgetragen, die neue Bernstraße ^

Murten und Pfauen in bessern Stand zu setzen. Es wird auch berichtet, daß behufs der Exemtion d^' ^Straßcnreglements in jeder Dorfschast ein Inspektor ernannt worden sei. 8 28. ff 7tttt Diedie Landtäll, welche das ganze Amt Murten für den Bau und die Erhaltung des Rathhauseö undmauern von Murten zu bezahlen hat, wird vorgelegt. Der Ueberschuß von 296 Kronen 5 Batzen wird - ^zur Aufbewahrung übergeben. Um die Kosten des Bezugs zu vermindern, wird den Obrigkeiten angerathe»,fügen, daß die Dorfmeister oder ein Dorfgcnossc die einzelnen Stücke Land nach Inhalt und Werth a»9"und mit den Tällvcrvrdncten zu Murten unter Vorsitz des Schultheißen die Täll »ach Proportion 9^ ^Stück bestimmen und dann dieselbe einziehen sollen. Der Einzieher soll von diesen Tällgeldern 5 PrK'' ' ^Tällschreiber 1 Procent beziehen, für Taglöhne, Skripturen u. s. w. aber nichts ansetzen. 8 29. ^ ^dem Zehntcantonnement zwischen dem Schloß Murten und der Pfründe Merlach Is. Art. 678j wirdzwischen der neuen Landstraße und dem See":vom Merlach-Bach an bis zur untern Grengmühle -Einschlag soll zehntfrei sein, die Pfründe aber die drei Gros Lausaunois, welche die PfründeHause Liebistorf von einem früher daselbst befindlichen Weiher schuldig ist, übernehmen. 8 30. Absch-