Mutten. 1757. 1759. H7Z
^ Straße längs des SceS gemacht worden sei; sollte aber zum Schutz des Kanals eine Reihe Weiden-. "öthig stin, so wolle es dazu stimmen, daß die Gemeinden, welche vom Holze den Nutzen haben, an-Slrb""' werden, dieselben zu pflanzen. Ferner trägt es auf Abschaffung deö bisherigen JnspectoratS über diesean; Bern hingegen findet ein solches nvthwendig, ist aber geneigt, eine Beschränkung dessen Einkom-^ 6 eintreten zu lassen. § 44. ß «8it Die Gesandtschaft von Frciburg wünscht in der StraßcnrechnungWie viel bereits auf die Straßen verwendet worden, und wie groß der Uebcrschuß sei, mit welchem»>>d Ansicht nach der Stadt Mutten an die Hand gehen und die Straße vom Ryff bis zum Montclier^ Freiburgerstraße verbessern könnte; sie spricht auch ihre Verwunderung darüber aus, daß man ohne»»Stände Einwilligung angefangen habe die Aarbergcrstraße neu anzulegen und zwar mit Geld ans der'ige NechnungSfragen besprechen sich die Gesandten Kirchbcrgcr und Montcnach in einer
Zusammenkunft. In Beziehung aus die Aarbergcrstraße ist die bcrnerischc Gesandtschaft ohne Jnstruc-, ' ^ 44. ^ «8^. Der Gemeinde Mur will Bern auf ihr den Abzug betreffendes Ansuchen Is. Art. 6461^^chen; Freiburg findet eö der Consequenzen wegen bedenklich. 8 45. st «8S. Die Meisterschaft dcS^^er-Handwerkö bittet, man mochte ihr einen neuen nach Inhalt des von ihr vorgelegten ReglementsZlwstbrjxs crtheilen. Nach einigen angebrachten Modifikationen wird dasselbe unter Ratifica-"°^^lt gutgeheißen. 8 46. st «8«. Der Schultheiß wird beauftragt, daö den Einsturz drohende Parquet>vl> zu Lugnorre in Stand setzen zu lassen. 8 47. st «87. Hauptmann Ernst im Montclier
wt als Ersatz für das ihm durch die durch das Montclier geführte Straße weggenommene Land die Con-^ Einschlag, zchntfreie Abtretung eines kleinen Stückchen Landes und Zehntfrcihcit auf einem
Stückchen. Dem Ansuchen wird unter RatificationSvorbehalt entsprochen. 8 47. Absch. 178.
I7S». .
«88. Abnahme der Amtsrcehnungcn von Johannis 1757 bis 1758 und von Johannis 1758 bis^1» Zugleich legt der Schultheiß die Baurcchnung über die Reparationen am Schlosse vor. 8 17 a. stIs. s,' Streit zwischen dem Fuhrunternehmer Dclosea und Passet, dem Bcstehcr des Murtenzolls
erklärt sich Bern wiederum für 1 Vierer, Freiburg nach dem Zolltarif von 1674 für 1 Kreuzerch»ci, ^ ^ Die Gesandtschaften beider Stände abstrahieren vom Kaufe des von Ehaillet
H ""getragenen Berkaufs seines für eine Zöllncrwohnung passenden HauseS vor dem untern Thor zuh>rd ^ ^ kittl. Bei der Versteigerung des Murtenzolls und deö dazu gehörigen Communaillezehntens.^IAbe dem Samuel Ehaillet auf vier Jahre vom 11 Februar 1760 an um 460 Kronen Bernerwährung^ ^"gen. z 2g. st «;»L. In Beziehung auf die Bcutclung dcS NiklauS Mottet ss. Art. 671j wird fürv"" Mutten vor die Sitzung zu bescheiden, ihm wegen Umgehung der gegebenen Vvr-dst Mißfallen zu bezeugen, ihm jedoch zu notificicrcu, daß man nun in Berücksichtigung der Umstände
der H dahingestellt sein lasse» und ihm die Freiheit gebe, die noch offene Stelle nach dem Laute
^^^^""göconstitutivncn zu besetzen. 8 21. st ««3. Nach Prüfung der von May im Löwcnberg vorge-h>ttk ^»wcisthümer", daß er das Recht habe, aus dem Galmwalde das Holz nicht blos zu seinem Mahl-ihl^' '""dern zum Gebäude zu beziehen, erklärt die freiburgischc Gesandtschaft, daß nach dem Sprachgebrauche»erst, das in der Reconnaissance von 1620 enthaltene Wort »muri»» nur das Holz zum Mahlwerkund daß, wenn ihm Bauholz verabfolgt worden sei, dicß ihm nur als eine Grinst zugestanden" Die bernerische Gesandtschaft hingegen versteht nach dem Sprachgebrauch ihreö Landes unter jenem