1172 Multen. 1757.
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Zentner 1 Kreuzer zu bezahlen habe, und trägt darauf an, daß er auch noch die Erben deS Passe'von Passet geforderten 350 Florinö zu entschädigen habe; wenn aber Bern in der Einführung der ^Landwägcn einen Vortheil namentlich der Landstraßen wegen erblicke, so werde sich Freiburg eine ^des Zolles für die Zukunft gefallen lassen, in welchem Falle eS die von Bern ancrbotenc Parität in M» ^auf die nach Freiburg zu spedierenden Waarcn sich vorbehält. 8 33. s> «73. Es wird demMulten aufgetragen, das Mandat wiederum zu publicicrcn, nach welchem diejenigen, welche WeinEffecten aus dem Wistclach durch die Route des Mooses oder der Broye geführt, dem Zollbestehcr z" ^den Zoll zu bezahlen haben; ebenso sollen die Schiffe, welche „von der Ryff und da herum" mitladen zurückfahren, den Zoll vor ihrer Abfahrt bezahlen. § 34. sj «7äl. Schaffner Chaillct trägtStänden seine am untern Thor zu Mutten gelegene für ein Zollhaus passende Wohnung an.wird ack i-ekvronclum genommen. 8 35. ß «7Z. Der Schultheiß, der Statthalter und die Gcistl'l ^Multen beschweren sich, daß ihnen durch das Galmrcglement von 1753 ihre Holzpcnsionen auf Vnworden seien. Während Bern erklärt, daß diese Reduction von seiner Seite nur durch ein Versehen z» ^gekommen sei und eS die Pensionen nur um einen Viertel habe vermindern wollen, erklärt Freiburg,für diese Reduction wohlbedacht gestimmt habe und die Holzpcnsionen für den Hausgebrauch hinreiche"(Der Schultheiß bezog nach der Reduction 68 Klafter.) Es bleibt bei dieser Reduction, bis der ^wieder in bessern« Stand sich befindet. 8 36. sj «7«. Ohmgeldner May im Löwenberg legt Briefewelche er erweisen will, daß jcwcilcn das Holz zu den Gebäuden der untern Mühle nicht blos zu>"werk, aus dem Galmwalde verabfolgt worden sei. Die bernerischc Gesandtschaft erkennt daS an; d» ^gische, darüber noch im Zweifel, hinterbringt alles ihren gn. Herren und Obern. 8 37. » «77. Derheiß kommt mit dem Anstichen um eine Entschädigung für den am Zehnten durch den Hagel ihmVerlust ein. Die bernerischc Gesandtschaft ist geneigt, ihm zu entsprechen; die freiburgische, ohnenimmt daö Ansuchen ack rekeronckum. 8 38. «7«. In Folge eines Ansuchens des Pfarrers ^^,i>Entschädigung für mehrere Stückchen Land und für Zehnten, die er verloren, wird unter Vorbehalt ^ ptfication zwischen dem Schloß Multen und der Pfründe Merlach folgender Vergleich gemacht: Die 4 . ^Merlach tritt dem Schloß Mutten alle seine Zehntgerechtigkeit „zwischen der neuen Landstraße undab, das Schloß Mutten dagegen der Pfründe Merlach seine Zehntgercchtigkeit auf dem Einschloß ^gcfähr anderthalb Jucharten Mattland ob der untern Mühle, ferner seine Zchntgerechtigkeit auf ungtt"Juchart Ackerland im „Zigcrli", welche im Zehntbezirk der Pfründe eingeschlossen gewesen. 8 39- IIEs wird angeordnet, daß die fünf Ringsgcmeinden des Galmwaldö an einem Orte ihr Pensionen)'' „sotten. — Verbesserung des Zauns. 8 40. H «8«. Anordnungen, um das Galmgut in besser» ^setzen. 8 41. ss «81. In Beziehung auf den Weg, welcher bisher in den Abschieden Chassoz ß^ ^worden ist ss. Art. 654j, aber ollamin dos Kitas heißt, läßt man es bei der Breite desselben vo» ^bewenden; sollte er an einigen Orten schmäler sein, so soll er doch unten gegen den See erweitert w' .zdie Encasscs behalten. Auf die Einsprache des Herrn von Dießbach, eines Anstößers, wird die Erl)»
Wegs und der Thürlein der Gemeinde Lugnorrc gegen die Nutzung des daraufwachsenden Grascs »l'^ ^sie darf aber keinen Herd davon verkaufen. 8 42. ff «82. Bern trägt darauf an, daß die bei Ayfahrt des Mooses beteiligten Gemeinden angehalten werden sollten, mit der Pflanzung von Weide»bäumen fortzufahren. Freiburg stimmt nicht dafür, da diese Gemeinden schon für Anderes sehr '» jsgenommen worden seien, und findet es bedenklich, daß ohne seine Zustimmung 1500 Weiden und Sor»