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Murten. 1751. 1752.
trcff deS Rossetischcn Abzugs ss. Art. 589 j wird verordnet, da die Theilung der von Frau Guilan ftinterlalft^Güter bisher von Guilan nicht zu erhalten gewesen und dadurch der Abzug Hinterhalten worden ist, vas« ^Schätzung der von Frau Guilan hintcrlassencn Güter gemacht werde, woraus man ermessen könne, wu üder der Frau Rosset, ihrer Tochter, zukommende Theil sei, und daß auf die liegenden Güter der Erbschaftfür so viel Arrest gelegt werden solle, als zur Bezahlung des Abzugs und der in dieser Sache aufgell»"^Kosten erforderlich ist. Den Sachwalter Mottet haben Guilan zur Halste, zur andern beide Stände Z>^zahlen. Alles wird »6 rekervodum genommen. 8 16. jj «Mi Der Murtcnzoll nebst dem Zöllner- ^Communaille-Zchnten wird auf vier Jahre dem Johann Jakob Schmied an der Ryff zu Murlen ^
gebot von 345 Kronen jährlich zugeschlagen. Der Antritt fällt auf den 11. Februar 1752. Er ste^Bürgen. 8 47. jj Streit zwischen der Stadt Murten und der Gemeinde Galmiz einerseits
fünf Aemtern Erlach, Aarberg, Nidau, Mutten und Laupen andrerseits wegen der von Murten und ' ^an dem Orte la Place auf dem Moos gemachten Einschläge. Die berncrische Gesandtschaft erklärt,Project eintreten zu wollen, insofern Frciburg das von Bern als Alternativobrigkcit den 3. und 9. ^gefällte Provisionalurtheil nicht mehr contcstiere, das nach den Abschieden von 1744 und 1745 »ndAnalogie eines ähnlichen Falles die Ausschlagung anbefohlen habe. Freiburg hingegen will in diewiederum nur dann eintreten, wenn Bern sich seines Provisionalurtheils begebe, und weiöt nach, daßmalige Handel von anderer Art sei, als der von 1744 und 1745, auf welchen Bern sich berufe.hörte wird in den Abschied genommen. 8 48. Abnahme der Amtsrcchnung von Johannis 1 ' ^
1751. 8 49 a. Ii «Ott Von der Nothwcndigkeit der Nestauration von Marchstcincn längs desist die Alternativobrigkcit in Kenntniß zu setzen. Der Schultheiß trägt darauf an, den 1740 in Ban» ^„Schwand" deS Galmwaldeö auszuschlagen. Die bcrnerischc Gesandtschaft ist instruiert, einen Äugendnehmen, die freiburgische ist ohne Instruction. 8 49 k. Absch. 91.
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Art. Vitt. Auf die Bitte der am großen Mnrtcnmoose Theil habenden Gemeinden, diemöchten einen Augenschein nehmen, ob der 1751 dccreticrte Canal dem Wasser deS MooseS einenlichen Abzug verschaffen könne, versammeln sich die Gesandten in Murten und hören vorerst die AuSl^^vier Dörfer des Wistclachs (Praz, Nant, Sugicz und Chaumvnt), dann die der cilf Gemeinden KcrzerS, ^ ^Galmiz, Fräschelz, Agriswyl, Büchslcn, Burg, Altavilla, Merlach, Montclier und Lugnorrc an. ^ordneten der vier Gemeinden bitten, man möchte den Abzugscanal statt durch den Pöschgrabcn oder ^äs laues durch den 'Ivereau du ki->^ in den See führen, auf welchem Wege kein Schaden für ihre 1befürchten sei. Die Abgeordneten der eilf Gemeinden hingegen stellen die gefährlichen Nachthcilc vor, ^mit dem von den vier Gemeinden begehrten Zug des Canals verbunden wären, und wünschen, daßalles beim Alten bewenden lassen möchte, als daß man diesen Canal grabe. Nachdem die Gesandten eine» > ^schein genommen, finden sie kein zwcckm.' ßigeres AbhülfSmittel, als den voriges Jahr projecticrten Ca»a ^den 1'eiroau äs laues zu exequieren. Die vier Gemeinden des Wistelachs widersetzen sich nichtjedoch, daß, wenn ihre Güter dadurch in Schaden gerathcn sollten, die Stände einen andern AuSlaufmöchten. Alsdann wird die Richtung dieses zu erstellenden Canals bestimmt und in einem PlaneDer Graben des lerreau du IIa)' bleibt aber einstweilen noch offen, damit man sehen könne, ob ermehrung deS AuslauscS diene. Der neu zu erstellende Canal soll unten IG, oben 16' breit sei» und 6