Mutten. 175t. jjgg
Bern für seines Standes Rechte sich beziehe. Die Gesandtschaft BcrnS ist ohne Instruction. § 36. jj^ ' Auf das Ansuchen von Fräschelz um Concession eines Einschlags auf dem Moos für immer antwortetwie 1749 ss. Art. 582s Die Gesandtschaft von Frciburg ist ohne Instruction. 8 37. jj Si»7. Dem'^chen der Gemeinde Merlach, um Erlaubniß 8 Jucharten zu Gunsten ihres Schulmeisters auf dem MooS..Klagen zu dürfen, entspricht Bern aus Besorgniß vor Conscquenzen nicht. Die freiburgische Gesandtschaft^ °hne Instruction. 8 38. St»8. Beide Stände halten cs für rathsam, die sogenannte Stettlerische Bc«^ "wg nebst der dazu gehörenden „Bürri" und den Reben einstweilen zu behalten. Ein Ueberschlag über> /warationskosteu wird dem Abschied beigefügt. — Ferner wird das Angebot der Stadt Mutten für denr-»/^ ^ Stände am Galmizzehnten ss. Art. 5741 für zu niedrig gehalten und den Ständen ange-Än/"" ^»»zeln publicieren zu lassen, daß man denselben den Meistbietenden abergieren wolle. Die
Vems, ob Freiburg nicht ihm seinen Antheil verkaufen wolle, kann wegen Mangel an Instruction die^ "sistlche Gesandtschaft nicht beantworten. 8 39. SM». Frciburg berichtet, daß in dem Bezirk und^Parchcttcn im Wistelach, von welchen beide Stände nebst Mutten den Weinzehnten besitzen, mehrereZwelche früher Rebland gewesen, zu Bünten oder Ackerland gemacht worden seien, so daß also derdavon nicht mehr aufgestellt werden könne. Die Gesandten sind der Ansicht, daß der Zehntherr inde,/' Achten nicht benachtheiligt werden könne, und beauftragen die Untcrcommissarien mit AusgeschossenenKurten zu notieren, was Anstoß geben könne, und wie es der Ausmarchung halber beschaffen sei, und"och einzugeben. 8 40. <»<»<». Zur Entscheidung der Frage, ob Delosea von seinen von Bern
ls und umgekehrt fahrenden Wägen 1 Kreuzer oder 1 Vierer für den Centncr bezahlen soll
H ^ 584s, ist die Gesandtschaft Frciburgs instruiert, die bcrnerische nicht. 8 4t. » «ttl. Die Stadtwidersetzt sich dem von Albrecht May im Lötvenberg beabsichtigten Einschlag von 46 Jucharten und^ ^ auf die ihr von Herzog Bcrchtold von Zähringen ertheilten und immer wieder bestätigten Freiheiten.
^den vidimierte Eopieen der producicrtcn Titel dem Abschiede beigelegt. 8 42. «t»2. Auf die Bc-^derve der Stadt Murten, daß in dem Abschied von 1750 (?) dem „Stöckli" des Hauptmanns May imh/w^wg Prädicat „Pintcnschenk" beigelegt worden sei, wird erkannt, daß das Wort „Pintenschenk" eli--„Stock oder Stöckli" substituiert werden solle. 8 43. liUS. In Beziehung auf die neue Straße,^ ^ dermalen im Amte gemacht wird, finden die Gesandten für gut, 1) daß der bereits zu Ende gegangeneJahren noch um zwei vermehrt »verde, daß dann 1753 die Rechnung vorgelegt und darübertrs^^ Werden solle, ob der Termin der Eotisation noch »veiter hinauszusetzen sei. 2) Die Stadt Murtenist e ^ verordnen, daß die alte Straße vom „Wugang" bis an den Ort, wo die Aarbergstraße in die Bern-^cr/ entweder noch drei Jahre oder bis nach Vollendung der Straßcnarbcit in ihrem Stande gelassen^ Murten dafür vorgebrachten Gründe würdigen zu können, soll ein Augenschein genommen^ Die Gesandten sind geneigt, dem Hauptmann May auf dessen Verlangen diese alte Straße käuflichy.^Aassen, die bernerischcn sofort, die freiburgische»» »»ach einem Jahre. Ferner entsprechen sie ebendesselbenStück Straße von uiigefähr 300 Schritt längs seiner Mauer in» Löwenberg schließen zu dürfen,der? ^Positionen und Ratification vorbehalten. Freiburg erinnert daran, daß die 1750 zugesagte HerstellungHeeh ^wunicationSstraße von der Ryff an zu Murten bis an die neue Straße beförderlichst möchte hergestellt^ z 44 ^ Gemeinde KerzerS »vird auf ihr Ansuchen unter Ratisicationsvorbchalt jährlich
/wchobrigkeitlichc Gabe zum Verschießen im Betrage von 50 Pfund (das Pfund zu 5 Batzen) zuerkannt,witer der Bedingung, daß daraus keine „Societät und Gesellschaft erwachse". 8 45. vt»S. In Be-
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