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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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1156
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1156 Murten. 1749.

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weisen, da Bem denen von Merlach den angesuchten Einschlag auch nicht bewilligt habe; es will sogar ^Fräschelz anweisen, ihre Gärten, die sie bereits auf dem Moos haben, auszuschlagen. 8 Id. >j 6^ ^Ansuchen von Merlach, einen Einschlag von acht Jucharien aus dem Moos machen zu dürfen, enüpnäsi ^wegen schlimmer Conscquenz nicht; Freiburg hingegen will die Concession ertheilen, da dieser EmicW ^Erhaltung eines Schulmeisters gemacht werden soll; sollte diese Gemeinde die Concession nichtkönnte sich Freiburg veranlaßt sehen, die schon ertheilten Evncessioncn zurückzuziehen. 8 46. » ^

Zollcinuehmer des Zolls zu Murren klagt gegen Isaak Delosea, 1) daß derselbe sich weigere, denTarif für die Landwägen festgesetzten Zoll von einem Kreuzer vom Zentner zu bezahlen; 2) daß ^von den von ihm durchgeführten Waaren nicht nach dein Tarif bezahlen und für die in demselbenfixierten Waaren von sich aus den Zoll ansetzen wolle; 3) daß er sich weigere, die wegen richterlich ^sencr Arrestierung eines PfcrdcS gehabten Kosten ihm zu restituieren. Nach Anhörung der Gründe >>»dgründe ist die Gesandtschaft Berns, in Beziehung aus 1., der Ansicht, daß jene Wägen nicht alssondern als ctmriols ck'^IIomagiuz, also mit einem Vierer vom Zentner zn verzollen seien, mit dem Ao ^daß von den zu Murten abzulegenden Waaren der Zoll nach dem Tarif der Landwägen zu entrichtenGesandtschaft Freiburgö hingegen, daß diese Wägen nicht als clmiiots ck'^IIcmagno, sondern alsanzusehen seien, da sie nur von Bern nach Ouchy und umgekehrt fahren. Für Vergangenes und ' ^habe Delosea dem Zolleinnehmer Bürgschaft zu leisten. Letzrerm stimmt Bern nicht bei. In jt»

2) finden die Gesandten, daß Delosea den Zoll nach dem Tarif zu bezahlen habe, und weisen beit» ' ^zu einem gütlichen Vergleich wegen der Ansehung des Zolls für Waaren, welche im Tarife nicht

3) Nach der Ansicht der berncrischen Gesandtschaft sollen beide Parteien je zur Hälfte die Kosten jBnach der der srciburgischen Delosea sie allein tragen. 8 47. ^ S8S. Auf daS Begehren deö Herr» -Löwenberg, ein Stück gemeinweidigcS Land von sechSzehn Jucharten hinter seinen Reben im Löwc»t»^ ^schlagen zu dürfen, wird der Schultheiß beauftragt, sich bei den an der Weidfahrt betheiligtenerkundigen, ob Opposition gemacht werde, und einen Vorschlag zu mache«, zu welchem Pfenning de»> ^das Land einzuschlagen erlaubt werden könnte. 8 48. S8«. Da sich gegen den von NiklauS O»>"Münchcnwhler begehrten Einschlag von zwei Jucharten auf dem Feld bois Domingo ss. Art. 576 !spruch erhoben hat, wird ihm gegen Erlegung eines jährlichen Bodenzinses von 1 Kreuzer an ^Murten willfahrt. 8 49. jj S87. Joseph Bramaz hingegen wird mit seinem Begehren um eine» ^ ^ss. Art. 571 j abgewiesen, da sich von Seite der Gemeinde Coussiberlä Opposition erhebt, d ^ ^S88. In der Wässerungöstrcitigkeit zu Gurwolf meldet sich dermalen kein Kläger. 8 51. ^

ziehung auf den Abzug von den Gütern der Frau Rosset Is. Art. 559j ist Freiburg der Ansicht, daß ^von allen Gütern cko facto fällig sei, zumal da verlaute, daß Frau Rosset schon einige Güter hin»» ^verkauft und den Erlös nach Wiflisburg gezogen habe; Bern aber, daß nach dem Vergleich von 166>von liegenden Gütern erst dann fällig sei, wenn dieselben verkauft und der Erlös aus demwerde. Die in-der Sache aufgelaufenen Kosten will Frciburg ganz der Rosset überbinden, Bern ^Hälfte. Beide finden für gut, wenn Frau Rosset Güter verkaufe, auf so viel, als der Abzugzu legen. 8 52. In Folge deS Streites zwischen Murten und Galmiz einerseits und de»

Erlach, Aarbcrg, Nidau, Murten und Laupcn andrerseits ss. Art. 569j erklärt Bern, daß, wofern F'^ ' aHjslvon Bern als Altcrnativobrigkeit gefällte Urlheit nicht ferner contestieren wolle, cS sich in daSeinlassen und trachten werde, die Parteien zu vergleichen; sollte aber dasselbe nicht als gültig angesi',»"