1152 Murten. 1745. 1747.
Anführung von Gründen Opposition machen und sie selbst namhafte Stücke nutzen und nießcn;dieselben in ihrer Opposition, so sollen sie, was sie erhalten, wiederum ausschlagen. 8 25. II K4<» ^Gemeinde Galmiz wird eröffnet, daß sie die 8 Jucharten MooSallmend in dem Bezirk la Place ls- ^ ^ ^wieder auszuschlagen habe; zu einem anderweitigen Einschlag können sich die Gesandten nicht verstehe». 6^347. Dem Ansuchen des BuchbindermeisterS Abraham Müs», man möchte allen denen, welche das ^binderhandwerk nicht erlernt haben, verbieten, eingebundene Bücher in der Stadt Murten zu verkaufe»- ^unter RatisicationSvorbehalt willfahrt, jedoch die Jahrmärkte ausgenommen. Die Dauer des Privil^' ^hängt von dem Belieben der Stände ab. 8 27. H 348. Da der abtretende Schultheiß denBetreff der dem Bannwart des Galmwaldcs von den Besitzern des Gencralzehntens von Ulmiz l
Heu- und GetreidezehntenS ss. Art. 5351 nicht vollzogen hat, wird die Ausführung desselben demübertragen. 8 28. Ii 34». Die „Gesatz und Statuta" der Gemeinde Ried, wie sie Burger, ewigesäßen und Hintersäße» annehmen sollen, werden wegen ihrer Ungereimtheit nicht bestätigt. 8 29- Ü ^ ^Mit dem Antrag auf Erneuerung dcö „blöden und delabrierten" Schloßurbars wird der SchultlM ^ ^Alternativobrigkeit gewiesen. 8 3t). II 33t. In Betreff der zwischen der Stadt Murten und LugnK^ ^seitS und der Frau Rosset von Wiflisburg andrerseits obwaltenden Streitigkeit wegen des Abzugs vo»dieser Frau versteigerten Gütern in der Herrschaft Murten und Lugnorre wird gut befunden, daßvon allen väterlichen daselbst liegenden Gütern, die nach Wiflisburg gezogen werde», den Abzug Z» " ^habe. 8 3t. H 332. Da Samuel Cornuz von Mur den GraSzchnten von einer theilS imtheilö im Amt Wiflisburg gelegenen Matte verweigert und bereits 174t Recht dargcschlagen hat, I»Gesandten nach Einsichtnahme deS den Zehnten von Guevaux betreffenden Kaufbriefs von Heimlicher ^die Sache von der Art, daß sie den Proceß wagen können. Ferner solle den mit jenem Kaufbriefeübergebenen Schriften und Rechtsamen nachgeforscht und dieselben dem CommissariuS von Freiburg ineingehändigt werden, damit nach Gestalt der Sache die Erbschaft Bondeli als WährschaftSträgeri» »daherigen Kosten belangt werden könne. 8 32. Art. 26.
1747. ^
Art. 333. Abnahme der Amtsrechnung von St. Johannis 1745 bis 1746 und von St.1746 bis 1747. 8 55 und 56. H 334. Der Antrag der Gesandtschaft Frciburgs, daß man künst'^ ^Statthalter von Murten untersagen solle, Supplikationen für Almosen zu besiegeln, wird allnommen. 8 57. H 333. Die freiburgischen Antheilhabcr an dem Gcneralzchnten von Ulmiz, vonsie laut Kaufbrief vom 9. Februar 1557 den achten Theil besitzen, verlangen, daß derselbe möchtewerden, während Statthalter Herrenschwand im Namen der Stände eine Specification derjenigen Stüekl ^Jucharten) vorlegt, von welchen der Zehnten zu Ulmiz zu jeder Zeit bezogen worden sei und noch ""ü ,werde. Die Parteien werden angewiesen, sich unter einander zu vergleichen und nach Schätzung durch ^ ^Männer ein Project zu einem Cantonnement den Gesandten zur Genehmigung der Stände einzugcbe»' ^>1 33tt. Bern steht von dem Proceß gegen Samuel Cornuz, wegen dcö von ihm verweigertenvon einer Matte zu Cndrcfin hinter Wiflisburg, ab ss. Art. 552j. Die Gesandtschaft Frciburgö8 59. >1 337. Die Frage, ob es nicht vortheilhast wäre, den zum Stettlerischcn Weinzehntcn im ^ ^gehörigen kleinen Korn- und Heuzehnten zu Galmiz zu verkaufen, beantworten die einen Gesandtenman ein Angebot oder einen Tauschvorschlag gewärtigen wolle, die andern, man möchte ihn der Stadt