Murten. 1744. 1745.
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""befohlen; ob ihnen ein anderes Stück dafür gegeben werden könne, möchten sie gewärtigen. 8 44. jj>l>n Beschwerde dcS Bannwarts des Galmwaldes, daß die Besitzer des GeneralzehntcnS zu Ulmiz
^ bcn Gctreidczchntcn, den er bis vor drei Jahren als eine von beiden Ständen ihm zugelegte
^ ° bu»g bezogen habe, nicht mehr verabfolgen wollen, wird der Schultheiß zu Marten beauftragt, die Sache^ ^"""suchen und einen Vergleich zu Stande zu bringen und auf nächster Konferenz darüber zu berichten.^ !! Bern macht den Vorschlag, zwei Marchstcinc nahe an der Broye zwischen Cudrcfin und
^"orre, ej,m, sinkenden mit der Jahrzahl 4662 »nd einen am Boden liegenden, wieder herzustellen. Die^"b'lchaft von Frciburg nimmt den Antrag aü i-oloienckiim, da sie die Bedeutung dcS liegenden Steines^"»t. 8 47. Absch. 44.
I7ä4S.
i l«^^^ ^ ^ ^bnahine der Amtörcchnungcn von Johannis 4743 bis 4744 und von 1744 bis 1745.
47. jj Sit«. Beide Stände finden für gut, von dem Stettlcrischcn Zehnten im Wistelach den Korn-lllieri Ständen als Entschädigung für die Reparationen an den Gebäuden „in pleno und speci-
">A verrechnen. 8 18. S»» Das voriges Jahr zu Aeufnung des Galmwaldes erläuterte Regle-^td beiden Ständen ratificicrt und soll in die Schloßbüchcr eingetragen
^ 8 20. jj S^l«. Alt-Schultheiß Bumann wiederholt sein Ansuchen, daß ihm die 100 Kronen, welche^iu»i Ankauf des zu der ober» Schule gehörigen, jetzt aber zu dem neu erkauften Schloßgartcn eingeschlagc-^""tgartens „der Stadt Murten ausgcsccklct habe", vergütet werden möchten. Bern findet sein Begehren^ bi »nd ist bereit seinen Anthcil zu zahlen, wenn Frciburg den seinigcn zahlt. Die Gesandtschaft desselben. "'e Instruction und nimnit vas Ansuchen ml lokerenüum. 8 20. jj SÄI. Die Gemeindeil Chandon undi^^"berli" jEvussiberlöl legen, gestützt auf einen Vergleich vom 2. Januar 4740, welcher ihnen das Mitweid-^^"ichcrt, gegen die der Gemeinde Gurwols 1743 gewährte passatiun ä dos Protest ein. Diese Passation wird«of ^ ""Phöben; die Gemeinden haben einander keine Kosten zu fordern; was seit 4 740 jenem Vergleich zuwiderh-ist, soll wieder in vorigen Stand gesetzt werden. 8 24. » SÄ2. Die Gemeinde CourlcvonErlaubniß zum Einschlag 1) von 2 bis 3 Jucharten in der Nähe ihrer Waldung, 2) von etwa 4welche jährlich nach der Zahl der Burger cingcthcilt werden. Nach Anhörung der dabei interessiertenv^^"bcn werden die Petenten mit dcni ersten Begehren abgewiesen, dem zweiten wird unter Ratifications-. chalt entsprochen. 8 22. jj Säl». Die Meisterschaft des SchuhmacherhandwcrkS in der Stadt und derich - ^ Murten beklagt sich, daß fremde Schuhmacher mit Schuhmachcrwaare zu Murten und in der Land-handeln, hausieren, ja sogar in Häusern auf der Stör arbeiten, entgegen der den Klagenden crtheiltenH ^"e„. bitten, dieß den fremden Schuhmachern mit Ausnahme der eingesessenen Bürger der Städte^>rd ^ zu verbieten und deren Verkauf bloö auf die Jahrmärkte zu beschränke». Dem Begehren
Ratificationsvvrbchalt willfahrt, doch mit dem Beifügen, nicht sofort Eonfiöcation und Pfändung,das erste Mal eine Warnung eintreten zu lassen. 8 23. jj tZHäl. Gerhard Schmidt bittet um Er-Wehrmauer befindlichen Platz zchntsrci einschlagen und in fruchtbares Land umwan-> ' dürfen. Dem Anstichen wird willfahrt, da niemand dagegen Widerspruch einlegt. 8 24. s»S.
^"suchen der Schützcngescllschaft der Stadt Murten und der Gemeinden Burg und Altavilla um Absteckungl>„. ^"^^agung einiger Jucharten im gemeinen Moos j s. Art. 533 j »vill Bern nicht entsprechen. Die frei-Gesandtschaft ist zum Willfahren instruiert, da die von Murten und den andern Gemeinden ohne