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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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1144
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Grandson. 1773. 1775.

177».

Art. 3«8. Abnahme der AmtSrcchnungen von Michaelis 1771 bis 1772 und von Michaelis 1^1773. § 5 a. I> SM». Der projectierte Austausch der Bodcnzinsc ss. Art. 5v2j, welche Bourgeois von ^tagny hinter Giez besitzt, gegen einen kleinen Wein- und Gctreidczehnten im Zehntbczirk der Herren 3^'ivird den Ständen zur Annahme empfohlen, da es sich durch die Untersuchung der Obcrcvmmissarienstellt, daß jene Bodenzinse unablöSlich sind und Bourgeois die Unablöslichkeit garantiert. 8 5 1». " "

Die Gemeinden Fiez und Evncise verlangen, daß die Stadt Grandsop und die übrigen Gemeinden des

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ihnen einen Beitrag an die Kosten der Aufstellung der SanitätSwachen zu Abhaltung der im benaä)^Neucnburgischcn herrschenden Seuche unter dem Hornvieh geben. Durch Vermittlung der Gesandten ko»""'

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Uebercinkunft zu Stande, daß Grandson und die übrigen Gemeinden au die auf 1696 FlorinSUnkosten den Gemeinden Fiez und Cvncisc (ZOO Gtilden beitragen. Für die Zukunft wird unter Ratis"'^" ^Vorbehalt ein Reglement gemacht, nach welchem in ähnlichen Fällen alle übrigen Gemeinden an diefür Sarsitätswachen an der Grenze zu contribuicrcn haben; müssen aber überall im Amte vergleiche" ^ausgestellt werden, so bezahlt jede Gemeinde ihre Wächter. § 6. H 311. Die Stadt Grandsongegen Einsprache ein, daß sie zu den Führungen für den Bau der Kirche und der Pfrundhäuscr z" ^ ^verpflichtet sei, da dieselben einen Thcil des Priorats eis 8l. loa» liaptists ausgemacht haben und du' ^Stände dieses mit seinem beträchtlichen Vermögen zu ihren Händen gezogen hätten, GrandsonKirche zu Giez, ihre alte Parvchialkirche, mit der Gemeinde Giez erhalten und auch noch die Fuhr»>"ü" ^Pfrundhauö des zweiten Prädicantcn in Grandson leisten müsse. Da aber Grandson 1725 ausdrücklich ^Leistung der Fuhrungen für die Kirche angehalten wurde und diekirchspänigen" Gemeinden überall vcrpl .sind, die Fuhrungen zu ihren Kirchen und Pfrundhäusern zu leisten, so wird unter RatificationSv^ ^Grandson ebenfalls zu denselben verpflichtet. 8 7. H 312. In einem Streite, wer den Novalzeh"^" ^einem Stück gemeinen Landes hinter Provence, welches diese Gemeinde aufgebrochen und angesäet hatte,ziehen habe, ob die Gemeinde St. Aubin, als Besitzerin der zwei Drittel dcS großen Zehntens, oder ^^7mann zu Händen beider Stände, oder der dortige Pfarrer, wird in Berücksichtigung dcS Abschiedsdieser Novalzchnten der Pfarrei von St. Aubin zugesprochen, als derRcchtshabcrin des Abts von S" ^rice und Cvllatorin der Pfründe von Provence". 8 8. H 31». Unter RatificationSvorbehall wird^meinde Novallcs an den Bau einer steinernen Brücke über den Arnonbach ein Beitrag von 596 Avr>"gesprochen. 8 9. Absch. 318.

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Art. 314t Abnahme der Amtsrechnungcn von Michaelis 1773 bis 1774 und von MichaeltS ^1775. 8 15 a. II 313. Der von dem Amtmann entworfene und von den Gesandten revidierte ^ ^Gerichtöemolumente wird ack ratitic-inckum dem Abschied beigelegt. 8 15 6. II 31«. Es wird bcrichl^ .,das Hvlzausfuhrvcrbot ss. Art. 596j die Uebclstände herbeigeführt habe, daß auf die Wochcnmärktc ^son fast kein Holz geführt werde, und daß zu Concisc fast alles Holzschiffetcnwcisc" von denaufgekauft und damit ein Monopol zur größten Beschwerde der benachbarten Jmmediatuntcrthancnwerde, so daß die Armen große Mühe haben, sich Holz zu verschaffen. Die Gesandten halten cS Ü"daß das freie Commercium dcS Hölzes zwischen dem Amte Grandson und den beiderseitigen Jnn»rd>" ^thanen mit Ausnahme der Fruchtbäume wieder eingeführt werde, und nehmen dieses Gutfindcn ack ratilw''' ^8 16. II 317. Zur Aeufnung deS Seithewaldes wird dem Amtmann das 1763 entworfene und 1^