Grandson. 1769.
Dic bcrncrische wünscht auch, daß die Zicgler im Amte Grandson jcweilcn ein gewisses Quantum von^ u für Nothfälle vorräthig zu halten angewiesen werden sollten, wie dieß in ihren Jmmcdiatlanden Uebung^ jj Ä88. Die Stadt Grandson und dic Gemeinden des AmtS beschweren sich über die Art. 464. 483.. Me Repartition der Fuhrungen für den Bau und die Reparation deS Schlosses und wünschen, daß^ Güter des Amts geschäht und nach Verhältniß mit Anlagen belegt werden mochten, aus welchen" Führungen bestritten werden sollen. Die Gesandten tragen kein Bedenken , daS Gesuch abzuweisen,änk/ Landvogt auftrage», unter den Parteien einen Vergleich zu Stande zu bringen und
^ Ucuen Entwurf für die Repartition vorzulegen. Entgegen dem Begehren der Stadt Grandson und derh ^cn drs ^lmtS läßt man es bei den 176t und 1767 gemachten Bestimmungen für dic von der Gemeinde^Mistenden Führungen bewenden. Die Gemeinde CorcclleS hat, wie jede andere Gemeinde des AmtS, zu^^likcitlichcn Führungen in gleicher Reihenfolge zu contribuiercn. Die Stadt und die sämmtlichcn Mcstralicöjemanden zu criicnncn, an welchen die Befehle zu Erstattung der Führungen abgegeben werden können,diklx ^ Dem Ansuche» des 8eoiäl.airo tmilliv!,! und Schloßeinzichcrs Mivvillc, es möchte ihm für
^^cn Dienste eine jährliche fixe Besoldung ausgesetzt werden, wird nicht entsprochen; es wird dem Pe-der n ^ sehr vielen Bemühmrgcn eine Gratification von 200 FlorinS zugesprochen. Ferner wird^'^ogt beauftragt, durch den Landschreiber Miöville einen Entwurf zu einem Emolumcntentarif machenAltcrnativobrigkeit einzuschicken. SämmtlicheS wird ack rokoienckum genommen. § 18. jj^ ' ^ie Gemeinde Villard-Bourqui» sucht um die Erlaubniß an, ein SchulhauS zu bauen, und um Befreiung^»s ^^stattzinscs von demselben. Ihrem Ansuchen wird entsprochen unter der Bedingung, daß dieses Schul-n»k Zeiten zu einem WirthshanS gebraucht werde; die Befreiung von dem FcucrstattzinS dauert
' la„gc der Schulmeister in dem Hause wohnt. 8 19. älilt. Dem Ansuchen des Curial Bourgeois,s>ih/'Beitrag an die auf Geheiß des Landvogts an dessen Garten errichtete Mauer, durch welche dic dort»>» ^ Scheune unterstützt werde, wird nicht entsprochen. 8 20. » ältIL. FranooiS Louiö Bollangcr sucht^ ^ Erlaubniß an, an einer Stelle des Scithewaldeö nach „Manien" (Mergel) mit Ausschluß aller andern
graben zu dürfen. Die Gesandtschaft Berns will vorerst die Localität durch denuntersuchen und sich einen Bericht geben lassen. Dic srciburgische kann sich anschließen, hätte aber^ Petenten die Concession geben können, jedoch blvs auf zehn Jahre und ohne Exclusion andererz 21. Bourgeois von Bonvillars weigert sich, von 4>/z Mannwerk Reben (los oloigvs
l?lz ^^ul>son) den Zehnten zu geben, und schützt das Possessorium vor. Da aber in dem bei Anlaß derlx» ^genommenen Renovation entworfenen Plane dieses Stück als zehntpflichtig bezeichnet ist und unterso ^^»tcxccptivnen aufgeführt wird, Bourgeois für seine Ansprüche keine Spccialtitcl aufweisen kann,»«rhe ^ Schloß Grandson als Kläger vor dem Ordinärcgericht von Grandson gegen Bourgeois aufzutreten,^ demselben noch den Plan und die Delimitation des Grandsonzehntens mitzutheilcn. 8 22. jj^ ' Es wird von der Obcrcommissivn berichtet, daß dic Bereinigung dieses Amtes von 1718 und 1720Z^.^udig sei, daß die Jndominurcö, die Täusche und Arrangements, daß die Bereinigung des ganzenz ^ ^Ulins von Provence und dic oollol» »pöoiliguos fehlen. Dic Sache wird in den Abschied genommen,fu ^ ^>»3 In Betreff der Streitigkeit mit Neuenbnrg, welches dem Chorgericht zu Provence die Bc-sjch ' abspricht, über einen neucnburgischcn Angehörigen, welcher auf den nmivollo« cen»iöros hinter ProvenceEhebruchs schuldig gemacht hat, abzuurthcilen Is. Art. 484>, hatte Neuenbürg sich zu der ReklamationBrechers auS dem Grunde für befugt erachtet, weil nach dem Tractat vom 16. November 1717 das