1136 Grandson. 1757. ,759.
andern „Extraordinäri-Fuhrungen", welche die Untertanen ihrem Landesherrn zum Bau und zurder Schlösser zu leisten haben, so finden die Gesandten sür gut, daß zu den letzter» Stadt und sämmtlichc ^meinden des AmteS Grandson, sowie auch die Gemeinden der Herrschaft Montagny verpflichtet leien- ^Gemeinde OnnenS, welche eine Exemtion vorweist, wird bedeutet, daß dieselbe eine Exemtion vonschaftlichen oder Ordinäri-Fuhrungen, nicht aber von den außerordentlichen sei. 8 25. 448. E6 ^Zehntreglenient für das Amt Grandson entworfen und ml ratikcanckum genommen, da nach demLandvogtS bei Hinleihung der Zehnten sich allerlei Mißbräuche eingeschlichen haben. 8 26.günstigen Betrachtungen" wird gegenüber der Familie Bourgeois die Forderung der Capacität von ^gemachten Acquisition des EdellehenS zu Vallcyres für dießmal dahin gestellt. In Bezug auf dieprätendierte Qualifikation als Edclleute sind ihrcAnsprüche noch durch andere Titel und Documcnte zu bcgrda die bisher producierten nicht für hinreichend erachtet werde». 8 27. jj 436. Freiburgs Gel«» ^ersucht die bernerische, bei ihren Principalcn die Einwilligung zur Verbesserung deö Hafens von Gra»erwirken. Die bernerische Gesandtschaft ist in dieser Sache ohne Instruction. 8 28. Absch. 173-
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Art. 431 Abnahme der Amtsrechnungen von Michaelis t757 bis 1758 und von Michaelis ^1759. Zugleich legt der Landvogt auch die Rechnung über die im Schlosse Grandson und in den Pfn"> ' ^zu Provence, Grandson, Montagnp und Concise gemachten Reparationen ab. 8 9». jj 432. Auf .richt des Amtmanns, daß in Ansehung der passation ä olos im Amte Irregularitäten vorgehen, wird c» ,befunden, daß durch das Reglement von 1717 hinreichend Vorsorge getroffen sei, wenn dcmselbetz ^ ,nachgelebt werde. Die »ote» cke psssslion ä clo» sind dem Amtmann innerhalb Jahresfrist zur Acl ^vorzulegen. Den Obrigkeiten wird angcrathen, an dem Reglement von 1717 die Acnderung zuden Gemeinden überlassen sei, den PassationSpfcnning anstatt in Grund und Boden in Geld abz"'" ^damit um so weniger Grund und Boden in tobte Hand falle. 8 9k. jj 433 Der Amtmann s^^ ^in dem Joux de Provence auf eine zu bcstimmcnde Zeit kein Bauholz zu den obrigkeitlichenzu fällen, sondem es aus den Waldungen dcr Gemeinden und Particularen zu nehmen und das >nehmende Buchenholz zu verkaufen; ferner, daß von dem 3l)<1 Juchartcn haltenden Seithcwald der ^Theil in den Bann gelegt werde. Der Amtmann wird beauftragt, einen detaillierten Bericht danAltcrnativobrigkeit einzusenden, sowie auch wie die Oekonomie dcr Particularwaldungcn besser "igwerden könnte. 8 19. » 434. Der von dem Rath zu Uverdon gemachte Vorschlag zur Coustructw»neuen Stückes Straßc zwischen Grandson und Pverdon wird in den Abschied genommen, da die Gcsa» ^Instructionen sind. 8 11. ü 4 53. Dem Amtmann wird der Auftrag crtheilt, den zwischen den ^ ^Bullet und Ste. Croix einerseits und zwischen den MestralieS des Amtes Grandson andrerseits besteh"'^'^ ^haustrcit auf billigen Fuß beizulegen unv über den Erfolg seiner Bemühungen die Alternativobrigkeünachrichtigen. 8 12. 436. Es wird die Frage behandelt, wie die Fuhrungen zur Erhaltung ^ration deS Schlosses Grandson zwischen der Stadt, den MestralieS des Amtes, der Herrschaftdenen von OnnenS zu vertheilcn seien. Da die Auögeschossencn dieser Gemeinden in ihrenauseinandergehen, wird der Landvogt beauftragt, von jeder Partei einen AuSgeschossenen anzuhören, dn' >^,dcrselbm in ein Memorial niederzulegen und ein Project für eine Reparation beizufügen und der ^obrigkeil einzusenden, alles jedoch mit dcr vorausgesetzten Erläuterung, daß bei nöthigen Reparatw»