Grandson. 1755. 1756. 1757. 11Z5
^ "°urg sieht dieselbe als bereits erledigt an und weigert sich in eine Behandlung derselben sich einzulassen.. !! ÄÄtt. Frcibnrg ist nicht geneigt, den von Landvogt Ernst angetragenen Zehnten zu Champagne, zu^ Psund angeschlagen, zu kaufen. Es wird nun folgendes Arrangement zwischen den Aemtcrn Uvcrdon^ Grandson in den Abschied genommen! 1) Daö Schloß Uvcrdon tritt dem Schlosse Grandson die Hälfte^ chm verbliebenen Sechstels des Partionierzchntcnö zu Fiez ab, welchen Bern um 6,250 Fl. erkauft hat;^andere Hälfte tritt Frciburg, welches dieselbe gezogen hatte, ebenfalls dem Schloß Grandson ab, welches^ widern fünf Sechstel bereits besitzt. 2) Das Schloß Grandson übergiebt dem Schloß Uvcrdon den vonvo„, Zehnten von St. Martin schuldigen Bodenzins von 1 Mütt 2 Mäß Messel und 1 Mütt 2 Mäß^ttmmaß, und 10 Fl. an Geld, zusammen ein Capital von 0,390 Fl., wovon die Hälfte Frciburg zuDaS Schloß Grandson übergiebt dem Schloß Uvcrdon sein cki-oit <0; lockimv auf einigen Parzellen^"^chwvnö clos edovaliers im Werthe von 320 Fl., wovon die Hälfte Freiburg zu vergüten ist. 1) Frei-Schloß Uverdvn einige Parzellen des Getreide- und Wcinzehntcns ckvs cllvvsliers im Werthedes wovon Freiburg die Hälfte zu vergüten ist. Freiburg gicbt dann zu, daß Bern zu Händen
Schlosses Uvcrdon die übrigen Parzellen dcS Getreide- und Weinzehntens ckes ckovalivrs acquirieren^ gegen Abrichtung des Lobs. 5) Bern tritt Freiburg einen Bodenzinö von 1 Mütt Weizen und einemMooaclml ab, zusammen ein Capital von 3,900 Fl. Da Bern mehr übergiebt als empfängt, so bleibt" Biburg noch 952 Fl. schuldig. 8 45. Absch. 151.
173«.
^ Art. Die Gesandten entwerfen instructionögemäß ein Project eines TauschinstrumcntS behufs eines
w>geme„tö z,vischen den Aemtcrn Uverdon nnd Grandson und nehmen es zur Ratification in den Abschied.' Absch. j56.
1737.
H Art. MI. Abnahme der Abrechnung des Landvogts Anton von Mvntenach von Johanni 1755 bis^I ^rliö 1755 und der Amtörechnungcn von Michaelis 1755 bis 1756 und Michaelis 1756 bis 1757.W !! ÄÄ3. ES stellt sich heraus, daß der Amtsstatthaltcr von Dießbach Namens der Erbschaft von'^»ei, keine Abrechnung mehr zu geben hat. 8 21 b. jj ÄÄÄ. Dem Amtmann wird überlassen, neue"r seinen Kosten anzuschaffen und sich seiner Zeit mit seinem Nachfolger wegen Uebernahme der-abzufinden. 8 22. jj ÄÄ3. Der Amtmann macht den Vorschlag, drei Stücklein Matten sammt einerä liki'8 viu" zum Schloßdoininiun, zu erhandeln und eine dem Schlosse zuständige Matte von sechs Juchar-.. "wer de», Dorf Mvntagnp gegen eine näher gelegene zu vertauschen. Die bernerischen Gesandten rathenHrrren und Obern an, sich darüber mit Freiburg zu vergleiche». 8 23. jj A4«. Uebcr die zwi-' bei« Schloß Grandson und Neuenbürg waltende Lehcndifficultät hinter Gorgier berichten die Obcrcom-^'""lburg noch keine Antwort seit 1753 eingegangen sei. In Folge dessen wird gut be-5^"' in einem sofort zu erlassenden Schreiben bei Neuenbürg auf Beendigung dieses Handels zu dringen.^ ^ ^7. Die Stadt Grandson nnd die MestralieS des Amtes Grandson behaupten, daß die Gemeindenhht^Mwft Montagnp schuldig seien, die Fuhren für die Reparationen des Schlosses Grandson allein zuEhrend die letztern dieß läugnen. Da der Führungen zwei Arten sind, die einen ..Ordinäri-Fuhrun-' welche „ach den Urbarien den Juriödictions- und Lehenherren alljährlich geleistet werden müssen, die