NZ1 Grandson. t753. 1755.
Schloß Grandson in seinem wohlbegründeten Besitze bleibe. Diese Erklärungen werden «6nommen. 8 22. jj 428. Die von den Herren Bourgeois vorgelegten Titel ihres Adels halber werde» > ^von der Art erfunden, daß die Bourgeois von der Capacität befreit werden sollen. Der Landvogt wauftragt, ihnen dieselbe sofort abzufordern. 8 23. jj >121». In Beziehung auf den Seorötswe b>» ^(Landschrciber) antwortet die bernerische Gesandtschaft auf die Frage, ob nicht anstatt der von Zeit ZU Iwegen seiner Vacationen anzuordnenden Gratificationcn ihm ein fixes Salarium zu bestimmen wäre,
Sccretär, der bisher bloS vom Landvogt angestellt und salariert worden sei, von der Altcrnativobrigknt ^ ^beeidigt und salariert werden sollte; in Betreff des Rceevcurs will sie es beim Alten belassen, d. h ^ ^soll ferner vom Amtmann bestellt und salariert werde». Frciburg abstrahiert von diesem Antrag. ^
wird »6 rvkorenllum genommen. 8 24. 4111» Frciburg wünscht, daß Bern dem Ansuchen der ^Grandson für Erweiterung ihres Hafens auch wegen der Bequemlichkeit für die frciburgische Salzzust ^sprechen möchte. Die bernerische Gesandtschaft ist nicht dafür instruiert und glaubt, daß ihr Stand
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treten werde. 8 25. jj 4111. Die beiderseitigen Commissarien berichten über die Verhandlungen bei ^
vue mit den» GeneralcommissariuS Meuron von Neuenbürg und behalipten ihm dargethan zu haben, '
Lehen von Gorgier in dem Cantonnemcnt und der Delimitation von 1719 und 1722 nicht gemeint u»d^
an Neuenbürg abgetreten worden sei; sie hätten dem GeneralcommissariuS zur Beilegung des
genden Borschlag gemacht: Der Herrschaft Gorgicr soll dieses Lehen überlassen werden, hingegen dem ^ ^
Grandson daS kleine mombis elo llek, so dem Schlosse Gorgier hinter Provence gehört, geschätzt z» ^ . .
und noch das -uriöre lief, welches Neuenburg gehört, über ein dem Herrn von Vauxmarcus z»n ^
mvmkre üo llek hinter Provence und Concise im Werlhe von 129 Fl. 19 Schl. mit der Beding»"^' .
daS dem Schloß Grandson gehörige »riiöre lief auf des Herrn von BauxmarcuS Zehnten hinter
und Vernea demselben unberührt verbleiben. — Dieser Bericht wird all rekervnclum genommen, ^
Neuenbürgs soll abgewartet werden. 8 26. jj 4112. S. Orbe mit Tscherliz Art. 269. Absch. t27.
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Art. 41111. Abnahme der AmtSrechnungen von Michaelis 1753 bis 1751 und von Michaelis >1755. 8 11 n- !! 4114. Dem Amtöstatthaltcr von Dießbach wird als letzter Termin z»r ^lbleg»>'öFinalrechnung die nächste RechnungSconferenz angesetzt. Auf ebenderselben hat auch Landvogt vonüber das, was er seit Schließung seiner letzten Rechnung zu Händen der beiden Stände bezogen hat, ^nung abzulegen. 8 11 b. 411S. Dem Amtinann wird der Befehl gegeben, den Gemeindenund Onnens das zur Psrundschcune und zum Trüel gelieferte Holz zu bezahlen. 8 15. » 411<1tioncn am Schlosse werden bewilligt. 8 16. 4117. Für daS Papagcicnschießen wird ein Reg"" ^worfen und all rgtilicanllum dem Abschied beigelegt. 8 17. 4118. Um die Ansätze für die Extravacatsi^^.^Secrctärs und des Recevcurs nicht ferner anwachsen zu lassen, wird Folgendes all rekereuclum in t»"genommen. Für den Reccveur, der blos dcS Amtmanns Domcstique ist, wird nichts mehr admitticrt. Dc>» ^schreiber wird für alle und jede Vacationen, Erpeditionen und Skripturen, die er für die Stände
Fixum von 199 Fl. angesetzt. 8 18. 4111». Um die Streitigkeit zwischen Mollondinö und Nicdu'sdeö Zehntens von 5'/, Juchartcn lleiriöi-o les cbsnes beizulegen Is. Art. 4271, wird all releren«!»"'men, daß der Zehnten zwischen beiden ansprechenden Thcilen verthcilt werden könnte. Bei diesem A»'Bern darauf, daß auch die zwischen Grandson und Uvcrdon schwebende Marchstrcitigkeit erledigt werdu>