Grandson. 1744. 1745
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^ die vorigen Räube, die eS gänzlich zu seinen Händen bezogen, Rechnung stelle, und die Hälfte an Freiburgdstde, so>yje auch die Hälfte des Raubcö und der Einnahme vom laufenden Jahre. 8 19. jj 37«. Der^ ^ von Champvcnt stellt das Ansuchen, man möchte ihm für die soupos 6« mois-ion und die eourvses äsh^ier Suscevaz, welche ihm 1719 von Bern übergeben worden, die Primordialtitel des PrioratSBaptiste, oder aber eine Weisung ertheilen, wie er sich zu verhalten habe, da die Gemeinde bei An-^ der Renovation die Anerkennung dieser Schuldigkeit ihm verweigert habe, bis diese Titel vorgewiesen wür-Da sich diese Titel nicht vorfinden, der Landvogt von Grandson aber erklärt, daß Suscevaz bis vor derU»' ^"vvation diese tloups» äs mvissoa abgeführt habe, so wird derselbe beauftragt, durch freundliche Vor-^ die Gemeinde zu ihrer Gebühr zu vermögen. Sämmtliches wird aä rekeronäuw genommen, damit»l>/ in dieser Sache eine Verordnung treffen können. 8 20. jj 37». Ausschüsse der MestralicS
^^^"dson vergleichen sich mit denen von Bullet und Ste. Croix, tvelchc hinter Grandson Besitzungen haben,^ '^e CoupageS in den loux noires; die Gemeinde Bullet will den Vergleich nicht annehmen. Die Ra-^ ^lv» dxg Vergleichs wird den Obrigkeiten anhcimgcstellt, die Prvtestation von Bullet ihnen hinterbracht.!! 3«». Das Ansuchen der Gemeinde Champagne und St. Maurice um einen Jahrmarkt wird inschied genommen. 8 46. Absch. 11.
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^ ^rt. Abnahme der Amtsrechnnngen von Michaelis 1743 bis 1744 und von 1744 bis 1745.
^U"d g. ^ Um die landvögtlichen Weibel für die bisher genossenen Abergcmentö der Getrcide-
und sechs Quarterons Hafer, welche zu Händen der Hoheiten zurückgezogen worden, zu entschädigen,z Unter Ratisicationsvvrbchalt gut befunden, daß der Landvogt künftig jährlich in allem ausrichten solle i^ äs mssssl und 14 muiäs und 3 voupss ä'avoine. an Geld einem jeden jährlich 1 Thalcr. 8 7.v Von den beiden Schloßsecretarien wird für ihre außerordentlichen Bemühungen unter Ratifications-
chalt einem jeden eine Gratifikation von 100 Florins zuerkannt. 8 8. » 38«. Den Gemeinden Cham-Äi, ^ ^ ^ MtUlrice wird ein Jahrmarkt gestattet und dcrielbe auf den 8. Juli angesetzt.'8 10. jj 383.^^Se.des baufälligen Zustandes des Pfarrhauses zu Yvonand wird der Landvogt beauftragt, sich für deneines passenden HauseS in der Nähe der Kirche umzusehen und auch einen Plan nebst Kostcnberech-einem neuen Pfarrhause machen zu lassen und der Alternativobrigkeit einzuschicken. 8 10. jj 38».»°» wird beauftragt, den MiethzinS für den Pfarrer zu Yvonand, der seit drei Jahren in des Herrn
logierte, diesem zu bezahlen. 8 11. !I »»?- I" Folge deS baufälligen Zustandes derYvonand wird der Landvogt beauftragt, einen Plan nebst Kostenberechnung für eine neue Kirchelassen und der Alternativobrigkeit einzuschicken. 8 12. jj »88. Die Gemeinde Montagny hatteLochet von Peterlingen das Wirthshausrecht um 353 FlorinS gekauft, um cS erlöschen zu lassen,^"srage des LandvogtS, ob und wie er diesen Kauf laudieren solle, wird in Betracht, daß dieser Kauf^ ^ sie»,einen Besten willen gemacht worden sei, dieses Tavernenrccht obrigkeitlich aufgehoben, so daß das^0 Fleins von selbst wegfällt. 8 13- » »«». Der Landvogt und der Commissarius Rodt berich-I>„' ^ der Castellan von Gorgier, Namens der Gräfinnen von Grammont, Freiherrinnen von Gorgicr, bc-zwischen Neuenburg ilnd Grandson 1717 und 1722 gemachten Delimitationen demhiy, ^ ^kandson kein Lehen und keine Jurisdiction hinter diesem Orte mehr zustehe. Den Hoheiten wird^"cht, daß der Commissarius dem Staatörath von Neuenburg die Bcwandtniß der Sache nach seiner
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