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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
Entstehung
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Grandson. 1714.

Ab sch, 1789/90.

Einnahmen

Geld.

Fl. Schl. Den.

59,265. 1. 7.

1791/95. 17,186, 2. 10.

1796/97. 31,771, 1.10.

Naturalien.

Miitt.Kops.Mich.

Korn 178. 1,.Hafer 98. 9. 3.Wein: Faß 22. Sester 8.

Maß 27.

Korn 191. 9. 1.Hafer 110. 9..Wein: Faß 18. Sester 1.

Maß 28.

Korn 205. 5 2.Hafer 119, 11. 2.Wein: Faß 37. Sester 6.Maß 7.

Ausgaben.

Geld.Fl. Schl. Den.

11,663. 7.10

33,028. 1. 6.

22,508, 6.

Naturalien

95-

52.

Korn

Hafer ^

Wein: Faß 12. sei«

Maß 8. ^ j103. 8'53. 8.

KornHaftr

Wein: Faß 12-^''

Maß 8- z

Korn ^ . z

Hafer 53,'^

Wein- Faß ^.Sest"Maß 3")-

174«.

<103, ^

Art. »7«. Die Gesandten Berns erklären, daß nach den ältesten Titeln, der Theilung von >' ^ ^Donation von 1320, deS Spruches von 1156 u. f. w. und nach vorhandenen QnernetS, 3ndom>>u"^^Reconnaissancen die Generalität der Jurisdiction und Tcrritorialgcrcchtigkcit des Bezirks von Nicdcnö ^Mantouc der Herrschaft MollondinS, mithin die Souveränität und Zchntgcrcchtigkeit dem Standdessen Amt Uverdon zugehöre. Da nun das Amt Grandson, ohne einige Titel dafür zu haben,Occupatio» dieselbe an sich gezogen habe, so dringen sie auf Untersuchung der Sache, und daß fcstiss^ ^möchte, was wegen MollondinS nach Bern und wegen Uvonand zum Amt Grandson gehöre. ^

sandtschaft behauptet, daß dieß schon seit zweihundert Jahren eine abgemachte Sache sei, da schvu / .s,Nicdenö einePanersäulc" (Bandcrolle) als unzweifelhaftes Zeichen der Jurisdiction des AmtcSrichtet worden sei, wozu Bern bereits früher seine Zustimmung gegeben habe. Berns Gesandtschast ^daß jener Panerstock eine Landmarchc sein soll, sondern behauptet, daß derselbe in Folge einer Streitig ^den Weidgang zwischen Uvonand und NiedenS und zwar allein vom Landvogt Gottrau ohne Zuz>^ ^VogteS von Uverdon und dcö HerrschaftShcrrn von MollondinS errichtet worden sei und keineswegöMarche der LandcSherrlichkeit und Zehntgcrcchtigkeit angeschen werden dürfe. FrciburgS Gesandtschall'instruiert, sich in eine Untersuchung einzulassen, erklärt sich bloS bereit, jenen zerfallenen Panerstock wuzustellen 8 3. II 377. ES werden zwischen Bern und Frciburg die vom Herrn von Vaumarcuölich erkauften Zehnten-, Zins- und Lehengerechtigkcitcn hinter Uvonand und Fiez abgcthcilt, wobcl v ^den Wunsch äußert, daß Bern ihm die Bodenzinse, welche noch hinter CbcprcS besitze, auf Abschlag ^ ^Portion überlassen möchte. Es soll auch die Veranstaltung getroffen werden, daß das Schloß Uverdo»

') Mit diesem Jahre hören die Rechnungen auf.