1124 Orbe mit Tscherliz. 1775. 1777.
Falle sie dann auf die Rechte, welche sie auf den Jurtenwald hinter Tscherliz habe, verzichten wouc.Gesandten, ohne Instruction, nehmen die Sache >i<1 rolervnclnm, 8 7. jj Die sechszehn
des Amtes Tscherliz und die Stadt Orbe kommen mit dem Anstichen ein, cS möchte die 1756 in dies"»eingeführte Marechausioe abgeschafft und den einzelnen Gemeinden gestattet werden, die Patrouillen zur ^tung des Bettelgesindelö selbst zu bestellen; sie heben dabei die ihnen dadurch verursachten Kosten und diezulänglichkeit der Maßregel hervor. Da aber die Gesandten in der Nachläßigkeit der Ausführung jenes ^mentS die Unwirksamkeit desselben erblicken und manche Bedenken dagegen obwalten, den Gemeinden d»^stellung der Patrouillen zu überlassen, wird in das Ansuchen nicht eingetreten, dem Landvogt dagege»tragen, die Marechaussöe vor sich zu bescheiden und ihr größeren Diensteifer ernstlich anzuempfehlen.durch diese Maßregel der Zweck nicht erreicht werden, so mögen die beiden Stände andere Maßregel»baren. 8 8. ß »«I. Die Stadt Orbe glaubt, daß sie vermöge ihrer besonder» Constitution undvilegien von dem für die gemeinen Aeiiiter erlassenen Hcrdeinschlagsreglement cximicrt sei. Die ^theilen diese Ansicht nicht, treten im Hinblick auf die daraus entstehenden Consequenzen auf das Ans»^" ^Exemtion nicht ein und finden, daß durch jenes Reglement den Rechten, Freiheiten und dem Hcrko»»»^ ^Stadt Orbe nichts habe benommen werden können. Die Sache wird »6 latikoiinckum genommen. §3K2. Orbe sucht um eine Beisteuer an den Wiederaufbau seines Spitals an. Die Gesandtschaft Berus ^darauf an, der Stadt zu diesem Zwecke eine Summe entweder ohne oder gegen einen geringen Zinsgewisse Zeit zu leihen. Da die frciburgische ohne Instruction ist, wird jener Antrag sck loforsiulum g"»' ^8 10. ß Dem Landschreiber Mestrczat wird gestattet, eine Wasserleitung auf seine Matten
Schloßmattcn zu ziehen unter der Bedingung, daß sie in gehöriger Tiefe gelegt, zu „todtcn" Zeiten repar»' ^ ^der durch Anlegung und Erhaltung etwa verursachte Schaden vergütet werde; Streitigkeiten sindspruche des Amtmanns unterworfen; die Conccssion dauert so lange, als cS den Ständen gefällig ft>» ^alles unter RatificationSvorbehalt. 8 11. jj Altäl. Dem Castellan Carrard wird für die AufsWBesorgung der obrigkeitlichen Reben während der letzten zwei Jahre eine Gratification von 2 neuen D» ^zuerkannt. Die frciburgische Gesandtschaft trägt auf Abschaffung dieser Oberinspection über die Reben a>^^bernerische Gesandtschaft, ohne Instruction, nimmt den Antrag all i-ekoronclum. 8 12. ß ^ ^
böte von Tscherliz nach Lausanne bittet um Vermehrung der ihm von den Ständen geordneten Pens'"" ^um die Erlaubniß, von den Particularen für einen doppelten Brief und für einen, in welchem noch andersgeschlossen sind, statt 1 Kreuzers einen Batzen beziehen zu dürfen. In eine Vermehrung dernicht eingetreten, ihm dagegen unter RatificationSvorbehalt gestattet, von einem einfachen Brief einenvon zwei in einander geschlossenen 1 Batzen zu beziehen, von mehreren eingeschlossenen nach einemhältniß mehr. 8 13. » Der zwischen den Gemeinden Poliez-Pitet und Poliez-le-grand waltende
wegen Abtausch und Sonderung ihreö gemeinsamen MitwcidfahrtrechtcS wird durch einen dem Abseh»'dlegten Spruch entschieden. 8 14. Absch. 371.
1777.
, z7?6b>s
Art. !t«7. Abnahme der Amtsrechnungen von Michaelis 1775 bis 1776 und von Michaels ^ ^1777. 8 5 -I. ß Der vom Amtmann eingegebene Entwurf eines Tarifs für die Criminalcnw ^
ff. Art. 356> wird mit einigen Modifikationen genehmigt und »c> ratilicsnckum dem Abschied jlteß
S«S. Frau Carrard, geborene von Goumoöns, von Orbe, kommt mit dem Gesuche ein, von der