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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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Orbe mit Tscherliz. 1777.

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durch einx» fixen BodenzinS befreit zu werden, und Henri Constanoon von Orbe, daß ihm eine halbeden Ständen gehörender Reben, an Covet hinter Orbe gelegen, möchte abcrgiert werden. Bei diesem^ ^ sprechen sich die Gesandten dahin auö, daß es für die Stände am vorthcilhaftesten wäre, alle ihreund Drittelrebcn hinter Orbe gegen fixe Bvdcnzinse oder auf andere Weise zu abergiercn, und daßAlande den Commissarien und dem Amtmann den Auftrag geben, vorläufig unter RatificationsvorbchaltBesitzern eine Ucbereinkunft zu treffen. Unterdcsseir soll der Amtmann die Besitzer der Drittclrebendieselben in gutem Stand zu halten und, wo die Rebe» auSgestockt worden, wieder deren hinzupflanzen;II», ^ dm nicht mit Reben bepflanzten Stücken den Drittel des Raubes bezichen. 8 6. » 370.

liihn> ^'^'^ationSvorbehalt werden dem Castcllan Carrard für seine während der letzten zwei Jahre gut ge-Äuspcction über die Dominialrcben zu Orbe 2 neue Dublonen als Gratifikation zuerkannt. 8 7. »j. ' ^nter Ratificationsvorbchalt wird dem sooiötaiiv boillival Mestrezat für seine Bemühungen als Ober-. ^9er und Direktor der von den Ständen beschlossenen Einfristung der Jurtcnwaldungen und für die An-eines WegcS eine Gratification von -1<X> FlorinS zuerkannt. 8 8. jj 372. In einer StreitigkeitNiklauö Pahud und Mithaften einerseits und der Gemeinde Bottens andrerseits wegen des daselbstangesprochenen Bürgerrechtes kommt ein gütlicher Vergleich zu Stande, welcher von den Gesandten- 'v"icrt und dem Abschiede beigelegt wird. 8 9. js 373. Die Gemeinde Etagniärcs begehrt die Ein-HreS WeidfahrtdistrieteS ans ihrem Territorium und die Einzäunung desselben gegen das TerritoriumEssens ans gemeinsame Kosten, während AsscnS sich dessen weigert. Die Obercommissarien werden beauf-6' einen Augenschein zu nehmen und zu versuchen, die Parteien in Freundlichkeit zu vereinbaren, gelingtH '"cht, den Principalcn Bericht zu erstatten. 8 kl), jj 37A. Der Amtmann berichtet, daß der Streit zwischen^^"in de TreytorrcnS von Pcterlingcn und der Gemeinde EclagnenS wegen desAnnehmnngögeldcS inBurgerrecht" in Freundlichkeit beigelegt worden sei. 8 11. Absch. 102.