Orb« mit Tscherliz. 1767. 1769.
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Äri/" ein definitiver Tarif festgesetzt werde. 8 4b. jj »3». In Betreff der Dominialgütcr hält
d»rl ^ ^'r das Zweckmäßigste, daß keine Lchenlcute darauf gesetzt werden, sondern daß der Landvogt dieselben^ lcine Knechte bebauen lasse, daß ihm bei Eiden verboten werde, Heu, Stroh oder Dünger zu verkaufen,daß, ^ viel Acckcr vorhanden seien, die entlegensten veräußert werden sollten. Der Landvogt wirdauch seinerseits einen Entwurf für die Bcwirthschaftung dieser Güter der Sllternativobrigkeit cin-^>>lke„. g ^ ^ Mun ist geneigt, den vom Schloße Tscherliz am weitesten abgelegenen Theil dcö
^ ^'Waldes zu versteigern und zu abcrgiercn, da derselbe am meisten von den Holzfrevlcrn heimgesucht wird.^ ^>»>tinann wird beauftragt, die anstoßenden Gemeinden wegen der Bedingungen zu befragen und ihre^""gen nebst einem unter Zuziehung der verständigsten Leute abgefaßten Entwurf, wie die Sache in'sio^ sei, der Alternativobrigkeit einzuschicken. 8 6. jj »32. Die Gemeinden Froidcville und Bottens
mit Beschwerden ein gegen den Art. 327 getroffenen Austausch der curpflichligen Fuhrungen zwischen"'"'artin und Policz-Pitct. Die Gesandten aber lassen es bei dem in diesem Artikel enthaltenen VergleicheZusätze, daß die Gemeinden Froidevillc und Policz-Pitct an die Führungen des Hausraths^ ^ kosten der Installation dcö Pfarrers zu Dvnnnartin und deö Curö von Bottens niemals etwas bei-haben, z 7. Absch. 286.
der Amtsrechnungen von Michaelis 1767 bis >768 und von Michaelis 1768 bisArt. 4 g. ^ Die von Orbe kommen mit dem Ansuchen ein, man möchte ihnen den auf die
^^rgierten Mühlen gelegten Bodcnzins (42 Sack Weizen und 42 Sack Mischelkorn) ermäßigen,^ "^"trag un die ihnen gerade dermalen obliegenden Reparationskosten geben und zu Erlangung dcö nöthi-5 ""holM Facilität gewähren, da in Folge der seit dem Abergement in der Nähe errichteten Mühlen ihrebedeutend abgenommen habe und die Reparation der Mühlen nur seit 1733 über 190lX) Florins siehabe. _ Hie Gesandten fi„den eS billig, vom Bodenzinse 3 Sack Weizen und 3 Sack Mischet-Zulassen, rathen den Ständen an, der Stadt Orbe ein Capital von 40U0 FlorinS auf fünfzehn Jahreiu leihen und ihr an dein für das künftige Jahr zu entrichtenden Bodenzinö die Hälfte zu erlassen,^ d" Bauten wegen eine Zeit lang stille stehen müsse, und das nvthige Holz zum Bau in denl>,j ""ßen anzuweisen. Wenn aber Orbe zu diesem Zwecke künftig Holz nöthig hat, so soll es sich dafürAlternativobrigkeit anmelden. 8 4. sj 33S. Es wird nicht für passend erachtet, etwas von den Do-Zu verkaufen, sondern dem Amtmann wird der Auftrag gegebe», dieselben auf dem bisherigenbewirthschuften. Bei Eiden wird untersagt, Heu, Stroh oder Dünger von diesen Gütern zu ver-^ Der vorgelegte Tarif der Gcrichtskostcn und Emolumente für Tscherliz, welcher erst
diijs, ^ ^heißen worden, wird bestätigt. Eine Meinung will für testamentarische Homologativnen von Co-oder Substitutionen, insofern die Verlassenschaft auf den weitern Grad fällt, nicht zu 1 Procent fest-^nc Summe fixieren. In Beziehung auf die Confistorialkostcn und Emolumente läßt man eshl» d bewenden und bei de» in der neuen ChorgcrichtSsatzung enthaltenen Verfügungen. Der Amtmann!»», Zu achten, daß mit Moderation verfahren werde, und daß die Parteien, wenn sie immer im Stande6"sten selbst bezahlen. 8 6. 337. Die Gemeinde Penthcreaz beschwert sich über das Art. 322Element für den Buronwald, daö ihr ihren Weidgang sehr beschränke. Die Gesandte» finden dieseunbegründet und lassen eS bei diesem Reglement bewenden. 8 7. »38. Den Gemeinden