Druckschrift 
7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
Entstehung
Seite
1112
Einzelbild herunterladen
 

1112

Orbe mit Tscherliz. 1757.

l»°

Art. 2tt». Abnahme der AmtSrechnungcn von Michaelis 1755 bis 175li und von MichaellS ^ ^1757. 8 9a. >j 270. DaS Ordinäri-Almoscn wird fortan statt ans zwei Kopf Mischelkorn auf cim'»' ^Messel und zwei Kopf Hafer angesetzt. 8 9 t>. H 271. Von den hinter Orbe abgelösten GcldM" ^Betrage von 11,903 Fl. 3 Schl. 10 Den. werden 2000 Florins der Gemeinde Malapalud, vom Resse ^Gemeinde Brätigny und St. Barthälemi, V, der Gemeinde Etagniörcs auf zwanzig Jahre zu dreiliehen unterVerbindung" aller gemeiner Güter und, wo diese.nicht hinreiche», der eigenen Habe ^mcindeglicdcr. Rückzahlung in dreiStößen". 8 10. jj 272. Um die Dominialreben hinter Orbe ^fern Stand zu stellen, werden für zwei Jahre 80 Kronen auf daS Jahr ausgesetzt. Den Besitzern derund Zweifünftelrcben wird ernstlich anbefohlen, dieselben innerhalb der vier Jahre in bessern Stand . ^widrigenfalls sie ihnen entzogen würden. 8 11. II 2711. Die obere und die untere Tranchöe des ^

Orbe soll als eine Dcpendcnz des Schlosses in dessen JndominurcS eingetragen werden, doch der Stadl Z»^Promenade und zu bisherigem Gebrauch offen bleiben; etwas davon einzuschließen oder wegzugebendarüber zu disponieren ist ihr verboten. 8 12. jj 27Ä. Für den Backofcnzinö der Stadt Orbe, .der Commissarius Carrard bei Errichtung neuer Rentiers im Jahr 1685 auf 30 FlorinS gesetzt hat,der Primordialtitel von 1505 und alle spätem Rcconnaissanccö von 18 livres bonnos, clmouno valant ^reden, wird auf die Vorstellungen von Orbe hin auf 18 livos toui-noi» gesetzt. 8 13. H 273- ^gubernator von Bonstctten von Aigle läßt man bei seinem Fischcnzenrecht im Bezirk der Orbe verbleibe»' .dasselbe in der neuen Renovation von Orbe beschrieben ist. Diese Fischenzen gehörten 1372 derCha»»'von Romainmotier an und wurden 1542 als eine Dcpendcnz dieses Klosters von Bern an Peter von Gr»»' ^zu Lehen gegeben. In den angetragenen Kauf einzutreten, wird nicht für gut befunden. 8 14. IIBeziehung auf den Jurtcnwald wird festgesetzt, die 1727 in den Bann gelegte Hälfte dieses WaldcSDrittel zu reduciere». Alsdann wird ein vollständigesReglement wegen Bannalisation und bessertvation dcö JurtenwaldeS" errichtet^ mit Berücksichtigung der früher angebrachten Corrcctionen undIn Beziehung auf die Kosten, welche daS Aufwerfen der angeordneten Gräben verursacht, glaubtsie von den Ständen getragen werden sollen, Freiburg, daß die Gemeinden sie zu tragen haben,selben eine Erleichterung in Aussicht und will daö für den Graben umzuhauende Holz unter die Ell»»vertheilcn- Der »eorvlairv tmillival Mestrezat erbietet sich zur Ausführung. 8 15. H 277. Es »'> ^billig und recht erfunden, daß, wenn die subhastierten Unterpfänder innerhalb der NcdcmtionSzeit >,zSchuldner nicht wieder gelöst werden, das Lob von dem Werth der sämmtlichen Unterpfänder nach .,»1der Schätzung bezahlt werden soll. 8 16. II 27«. Die bernerische Gesandtschaft ist geneigt, dem t" »Imillival auf dessen Ansuchen seiner bisher in 2 Sack und 10 FlorinS bestehenden Pension noch 'l ^und 10 FlorinS künftig beizulegen. Die freiburgischc ist damit einverstanden, jedoch nur so lange, es ^Stand gefallen werde. 8 17. H 27». Die Gemeinde Pcnthcrcaz bittet um die Verlängerung der ^gestatteten Admodiation des AchcrnmS im Bnron- und Ardcnnazwald um weitere zwanzig Jahre undUntersetzung deS Zinses um 1 Pistole. Die Entscheidung wird ausgestellt, bis der Amtmann ,»ss

über den Znstand dieser Waldungen eingegeben hat. 8 18. Ij 2«». Der Gemeinde OuienS,dem Gesuche um Entschädigung.für ihre zum Bau des Pfrundhauses geleisteten Fuhren cinkommt, wert»» ^Consequcnz 60 Franken gesteuert. 8 19. ss 281.. Der Weidsahrtstreit zwischen dem Justicier Pc»»» ^der Gemeinde VillarS-le-Terroir wird unter der Vermittlung der Gesandten gütlich verglichen- 8 20. ^ 'l