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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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, Orbe mit Tscherliz. 1753. 1755. 1111

^üuionsvorbehalt angeordnet, daß die Weibel jewcilen die Ehrenfarben der Alternativobrigkeit tragen sollen;^ Entmann hat darauf zu sehen, daß die Weibel daö ihnen dafür gegebene Geld auch dafür verwenden; diehaben ihre Mäntel zu tragen, wenn sie zur Kirche gehen. 8 16. jj SS!). Die Gemeinde Pcnthereaz^rlaubniß an, eine Juchart zu äußerst anihrem" gemeinen Wald Buron einschlagen zu dürfen.^ ^»dvogt wird beauftragt zu untersuchen, ob dieses Stück Land etwa ein Stück des den Ständen gehören-" ^urviiholzeö sei, und warum die Gemeinde Pcnthereaz das Holz «ihr" Holz nenne, und ob sie ander-Holz habe. 8 17. II 200. Auf den Antrag von Bern, daß in den Acmtern Grandso»Tscherliz allen Vasallen verboten werden möchte, ihre CensierS und JuriödiciableS von Bodenzinsen, Zehn-^^°^stes u. s. w. zu befreien, ähnlich wie Bern eS in seinen Jmmediatlandcn durch Mandat vom 30. De-? gethan habe, wird gut befunden, ein ähnliches Mandat mit einigen Zusätzen nach obrigkeitlicher»»d p»blicieren zu lassen. Freiburg möchte aber vorbehalten wissen, daß, wenn sich um Courvves^ gleichen Redevanccö handle und die Unterthanen zu hart gedrückt wären, die Stände immer freie Handsiir ^^"^tionen und Affranchissementö haben sollen gegen Erlegung des vierten Pfennings für das Lob und. " "hchädniß". Die bcrnerischc Gesandtschaft schließt sich an; der Antrag wird ael lolvioutlum genommen.

^ Absch. 127.

173S.

201. Abnahme der Amtsrechnungen von Michaelis 1753 bis 1751 und von Michaelis 1751 bisHaich ^ ü ^^er dasjenige, was der abtretende Landvogt seit Schließung seiner Rechnung zu

Stände bezogen hat, soll auf nächster RechnungScvnferenz Rechnung abgelegt werden. 8 7b. H^ ' Die Gemeinde Malapalud wird mit ihrem Ansuchen, man möchte ihr den Backofenzins von fünf Kopflassen oder doch heruntersetzen, abgewiesen. In Betracht der Armuth der Gemeinde, und weil dieselbeHill man ihr aber an den Bau eines solchen 100 Franken beitragen und das nöthigeZeh,^ g g ^ In Sachen der von Forcstcy, Abergataire der Stadt Lausanne, angesprochenen

!l^^'"iheit enis dem Mas de Praz Godet s s. Art. 2561 erklärt Lausanne, daß es diese Sache nicht weiter be-8 9. II 203. Der Gemeinde Penthcreaz wird von beiden Ständen die Erlaubniß zu dem^ Einschlag von einer Juchart am Buronwald I s. Art. 259j crthcilt. 8 10. H 200. Es wird

^ aufgeworfen, ob bei Subhastationen gültbricflich eingesetzter Unterpfänder daö Lob nur von der An-^1>t ^ Werth der sämmtlichen Unterpfänder im Falle, daß der Schuldner sie nicht wieder löst, be-

!all. Es wird für zweckmäßig erachtet, daß, wenn der Schuldner die Unterpfänder innerhalb derdih ^ Jahren nicht wieder löst, das Lob vom Wcrthe der sämmtlichen Unterpfänder nach

^ lisweis der Schätzung bezahlt werden soll. 8 11. II 207. Zu dem 1728 errichteten Reglement überHob ^^r»ald werden die Art. 252 aufgeführten Zusätze genehmigt. 8 12. H 208. Die Wittwe Frau von^ge>^ mit dem Ansuchen ein, ihrem HerrschaftShaus von GoumoünS-le-Jour, zu Goumoöns-la-Villetts^ . ' Tavernen- und WirthShausrecht zu verleihen, da sie bereits das Recht habe Eigcngewächs undauszuschenken. Die Gemeinde GoumvönS-la-Ville legt dagegen Einsprache ein, da jenes Hauö!>!>d " '^ Dorfes gelegen sei und einer andern Jurisdiction angehöre. Die Meinungen der Gesandten^">°ilt. 8 13. Absch. 151.