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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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1108 Orbe mit Tscherliz. 1749. 1751.

tviesen, da jene Gemeinden weder Hvlzhau- noch Weiderecht in diesem Bezirk mehr haben sollen. 6

231. In Beziehung auf den Art. 215 proponicrlen Austausch dcS vierten TheilcS dcS großenzehntens gemeinsam mit der Stadt Lausanne, welche die andern drei Viertel daran hat, gegen eineo» ltulat in dem Zchntbezirk von Etagniüreö, welche die Dccimatorcn von Assens in Folge eineszwischen dem Cur« und den Gebrüdern Emcry vcrzchntc», macht Lausanne den Vorschlag, daß dicstr ^tausch mit den Eigenthümcrn des Zehntens von AsscnS zu treffen sei, welche dieses Zehntcnrecht den stZehntens von Etagniürcs abtreten würden. Die Gesandte» nehmen diesen Antrag in den Abschied.

232. Zur Verhinderung von Schcinkäufen wird ein Mandat entworfen und all >.iti1ioani1iim dem >

beigelegt. sDie Ratification erfolgte. I 8 24. st 233. Die Decimatoren von AsscnS geben ihre Cinw> .

zur Zehntenbcfreiung deszenigen Stück Landes, in welchem das vom Zehnten befreite Bünllcin des h' ^von Assens liegt ss. Art. 216>, auf dem Fuß des sechsten Pfennings, so daß die Befreiung auf 359zu stehen käme. Die Sache wird sei rotvrenckum genommen sund später ratificicrtj. 8 25. st 23Äverhüten, daß lehcnpflichtige Güter durch Donationen oder Testamente mit Gestiftcn, Auflagen und ^zinsen beschwert werden, wird ein Mandat entworfen und »ck rutitieauckum dem Abschied beigelegtAbsch. 70.

1731

Art. 233. Abnahme der Amtsrechnung von Michaelis 1749 bis 1750. Der Landvogt ^e'U ^hatte seinem Vorgänger 200 Florins für Einzäunung der Bünte» und des Gartens vergüten >»üIÜ'"' ^nlln seitdem an der Stelle deS ZaunS auf Kosten der Stände eine Mauer aufgeführt worden ist,unter RatificationSvorbchalt festgesetzt, daß dem jetzt abtretenden Landvogt vom Nachfolger noch 299 ^vergütet werden sollen, hingegen später jcdrr Nachfolger 50 Fl. weniger als sein Vorgänger zu vergüte' ^8 13 a. 23«. Abnahme der Amtsrechnung von Michaelis 1750 bis 1751. 8 13 6. st 23?- " ^Amtsrechnung verrechnet der Landvogt 21 Fl. für das vierte Doppel der Rechnung. Freiburg ^ kUDie Gesandtschaft Berns nimmt die Sache all lolvi-enclum. 8 14. st 238. Frciburg verlangt, "Act deö AbergcmentS des der Gemeinde Penthereaz zugethciltcn CurdominiumS von Gvumoö'ns unter ^Stände Namen oder Approbation errichtet werde, und daß jeweilen die Disposition über diesen Fundus! ^sam zu geschehen habe; ferner daß, »venu das Instrument unter beider Stände Namen ausgefertigtgebührende Lob entrichtet werde. Die bcrnerische Gesandtschaft stimmt dem ersten Begehren bei; in ^ ^ Lebauf das verlangte Lob ist sie aber der Ansicht, daß Dominialgüter, welche der Landesherr abcrgicrt, ^ ^schuldig seien; sie nimmt die Sache all i-vloi-onckum. 8 15. st 231». Frciburg will die Buße .,je»für ein Stück Vieh, welches im Biolcy-Orjulaz-Walde angetroffen werde, heruntersetzen, Bern i'"des Wäldes sie aufrecht erhalten, jedoch den Amtleuten anempfehlen, namentlich in Ansehung der s^ffEchapöeS nicht allzustrcnge zu verfahren. Die Gesandten referieren. 8 Iti. ff<». Pfarrer

Orbe kommt mit dem Ansuchen ein, cS möchte ihm ein Stück Reben »us Iv pont, von welchen ein aPfenningzins von 15 Fl. den Ständen jährlich zu bezahlen sei, gegen Erlegung von 300 Fl. t>er

werden. Den Commissaricn wird aufgetragen, darüber in dem Archiv von Tscherliz nachzuschlage"Alternativobrigkeit zu berichten. 8 17- st 2 tl. Freiburg hebt hervor,daß, anstatt daß vnrvation des ordinären AuSgcbcnS an Weizen sich höher nicht als auf Mütt 42, Coup. 2, Quartdasselbe anjetzo bis auf Mütt 63, Coup. 10 angewachsen, davon ein gewesener AmtSmann für sich