Druckschrift 
7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
Entstehung
Seite
1106
Einzelbild herunterladen
 

1106 Orbe mit Tscherliz. 1747.

ficiert, von Frciburg mit einem Zusatz.! 8 33. 212. Der Antrag des Landvogts, die Schloßt'einer Mauer umgeben zu lassen, wird ack rokeronckum genommen. 8 39. jj 2111. Da aus A»la^ ^Tausches zwischen dem Herrn von St. Barthälcmi und dem von Brvtigny vom 11. Juni 1744 die 8"^der Castellanci Tscherliz, von Täuschen kein Lob zu bezahlen, auch auf Edcllehen ausgedehnt werdendie Gesandten der Ansicht, daß wie in den Jminediatlanden und nach bisheriger Praxis Täusche vo»lehen auch laudiert werden sollen. Dieses Gutfinden wird all latitieanclum in den Abschied geno »n»c»jj 2Iäl. Da die Commissarten berichten, daß im Amte Tscherliz, um daS Lob zu vermeiden, manchestäusche gemacht werden, so wird unter Ratificationsvorbehalt festgesetzt, daß, wenn die Täuschcr undtäuscher die Lobfreiheit genießen wollen, sie die erlauschten Stücke Jahr und Tag besitzen sollen.fication erfolgte, von Seiten FreiburgS mit einem Beisatz.! 8 41. 21S. Den Antrag der für d» ^

vation aufgestellten Eommissäre, die Stände möchten, als Besitzer des vierten TheilS des großen Zehntenannt on liulet, in dem Zehntbezirk von ElagniäreS acquirieren, so daß dann dieses Stück mit dein

EtagniäreS mit der Stadt Lausanne, der Besitzerin der übrigen drei Vicrtheile, den Zehnten einergroßen Zehnten reintegriert werden könnte, nehmen die Gesandten »ck rotorviickum. 8 42. »

Decimatoren von Asiens war 1731 eine Entschädigung von 19 Thalern Capital für ein Büntlein des

rers von Assens, das vom Zehnten befreit worden, zugesprochen, aber bis dahin nicht bezahlt worden

Ansuchen derselben wird in den Abschied genommen, daß ihnen diese 19 Thaler nebst den rückständigen o ^möchten ausbezahlt werden. Bei dieser Gelegenheit hält der Pfarrer im Einverständniß mit den Dec>>n^an, cS möchte, nm waltende Streitigkeiten wegen des Zehntens zu beseitigen, das ganze Cloz, in n'^jenes Büntlein liege, gegen Erlegung des sechsten Pfennings für immer affranchiert werden. 8 43. ü ^Der Landschreiber Mestrezat von Tscherliz kommt mit dem Ansuchen ein, man möchte ihm eine E"tsä)ät^,für die seit der 1728 eingeführten 1'assation ä dos eingetretene Verminderung des kleinen Zehntens vonle-grand zukommen lassen, in welchem Falle dieser kleine Zehnten zu dem großen den Stände»Zehnten geschlagen werden könnte. Es wird nun unter Ratificationsvorbehalt für gut befunden,schreibe! statt jenes kleinen Zehntens aus dem obrigkeitlichen Kornhauö zu Tscherliz jährlich 4 Säckekorn, 4 Säcke Hafer, nebst 75Burdcnen" Stroh, welche ihnen von jenem kleinen Zehnten von 4^

grand vorbehalten bleiben, zu geben, wofür er aber alle Extraarbeit zu verrichten habe. Dieserzieht sich aber blos auf die Person des dermaligen LandschreiberS. 8 44. » 218. Jean Louis H'' ^von Pverdon, Besitzer des WirthShauseö zur Wage zu Tscherliz, wünscht, daß bestimmt werden woäch'^weit sich die Rechtsame der Zapfenschenken erstrecke s s. Art. 299j. Die sreiburgische Gesandtschaftinstruiert. Auf den Vorwurf der bcrnerischen, daß Freiburg 1744 einseitig von sich aus den ZaPll"t ^eine Concession gegeben habe, entgegnet die sreiburgische, daß ihr Stand blos ein altes Recht bestätigt^,will jedoch dem sich nicht widersetze», daß Concessione» nur von beiden Ständen gegeben werden so'!"'

21». Das projektierte Jagdreglemcnt der Gemeinde Penthereaz zur Vertilgung der Wölfe ss-wird nicht genehmigt, s Man sehe Art. 9.! 8 46. 22». Man kommt über ein Reglement zur ^waltung der gemeinen Güter im Amte Tscherliz übercin; als Anhang wird beigefügt, daß ein Amt»>ader Examination einer Rechnung nur 15 Batzen beziehen soll. 8 47. jj 221. Zwischen der ^ ^Dommarti» und denen von Poliez-pitct, derenKirchspähligen", war eine Streitigkeit wegen derstanden, die aus Anlaß derJmpräsentation" des Pfarrers und der Zufuhr dessen HauSratheö aufgelausi"und pro rata denen von Poliez auferlegt werden sollten. Freiburg ist der Ansicht, daß das Judicaturrecht w