Orbe mit Tscherliz. 1745. 1747. 1105
^I>°rg tolerierten, welche an Markttagen Pferde logieren. Dabei läßt man eö auch dermalen bewenden.!! 2ttl. Da Freiburg daö Original der Renovation von 1726 vorlegt, in welchem deutlich gesagtnach dein Tausche von 1679 zwischen Lausanne und Tscherliz letzteres seine Rechte und Einkommen^ Susanne übergeben l,abe, dieses aber nicht die an Tscherliz zu übergebenden s s. Art. 1911, so erklärt sich'"'zur Entschädigung bereit. Freiburg wünscht, daß eS hinter St. Aubin, wo Bern noch Gerechtigkeiten'be, entschädigt werden möchte. Man vereinigt sich auf eine in allem auf 3771 Florinö sich belaufendeschädig,,. diese nehmen die Gesandten all ralilie-wüum. 8 42. H 202. Der Art. 194,Aufgeführte Antrag zur Entschädigung an Lausanne und zum Rcdressemcnt seines CantonnementS wird^ ^heißxir und soll durch die Conunissarien vollzogen werden. Der Lobpfenning hinter Buron und Moni«^ wird aber auf den Fuß dcS achten Pfennings nicht genehmigt, sondern eS soll auch hier bei dem Fuß,un Men übrigen Orten gelte, sein Verbleiben haben. 8 45. >1 2<»S. Den Obcrcommissaricn wird auf-^'uge„, die AuSmarchung des AmtcS Tscherliz, da wo eS air Märchen fehlt, vorzunehmen und namentlich»nie ""ch Schwierigkeiten obwalten, einen Augenschein zu nehmen, die Interessierten zu verhören und
" Rntificationsvorbehalt alles in Ordnung zu bringen. 8 46. Absch. 26.
17Ä7.
^rt. Abnahme der AmtSrechnungcn von Michaelis 1745 bis 1746 und von Michaelis 1746
tz Zy und 31. » 2<>S. Der gewesene Amtsstatthaltcr Bondeli von Tscherliz legt die Abrechnung, "öligen landvögtlichen Verwaltung vor, nach welcher der Landvogt den Ständen 666 FlorinS 7 Schl.z. schuldig bleibt. 8 32. H 2 <»ti. Da die Rechnung dcS Landvogtö mit den in Folge der beendigten^ ^Uivi, angefertigten SommaireS nicht übereinstimmt und zwar weniger als diese angicbt, so wird ein'Ular für die künftig auszufertigenden Rechnungen par üi8ti»ction ües lei-iitoii-ss und der verschiedenenä^"gkn der Redevanceö zur Genehmigung der Obrigkeiten dem Abschied beigelegt, s Beide Stände ratifi-K zz. Ii»?. Laut mehrerer Abschiede sollten die AmtSleute von Tscherliz von dem großentri,, ^ ^"'6 17 Florins erhalten, die ihnen aber seit viele» Jahren nicht bezahlt worden waren. Freiburg""f Exccution, da dicß eine verglichene Sache sei. Der Antrag wird in den Algchied genommen, damitj ^orn über die Bewandtniß der Sache nachschlage und je nach Befund daö Weitere anordnen könne,zik,,/ ^ MS Reglement behufs der bessern Erhaltung der Wälder wird mit Berücksichtigung des Re-
vv„ 1727 und 1723 und nach Kenntnißnahme des landvögtlichen Berichtes den Obrigkeiten angc-^^"dcö zu verfügen: 1) Die Gemeinden EtagniörcS und Bioleh-Orjulaz ivcrden mit ihrem Begehren,^"i bis in den Herbst ihre Pferde im Walde von Bioley-Orjulaz weiden.zu lassen, abgewiesen. 2) In^ 9! des Buronwaldcs läßt man es beim Reglement von 1727 und bei der Coneession verbleiben, welcheder Gemeinde Penthereaz wegen Uebcrlaffung von vierzehn Juchartcn davon gegen einen jährlichenvon einem Mäß Hafer zu Händen des Schlosses Tscherliz überlassen haben. 3) In Beziehung auf^ ^"ttenwald bleibt eS ebenfalls beim Reglement von 1727, so daß der Landvogt die vorgeschriebene Abthci-"Wecken lassen soll. 8 35. H 21M. Die Reparation dcS Schloßthurmö zu Tscherliz wird gut bcfun-"on beiden Ständen ratificicrtj. 8 36. H 2Itt. Daö vom Landvogt der Gemeinde AsscnS pro.' ^ffranchissement zweier tiei'bo« <1o mossolorio für den Schloßackcr hinter AssenS wird all r>>s(>i',u>cllim8 37. ss 211. Für die Examination der Gemcinderechnnngen wird den Ständen vorgeschlagen"»dvogt nicht mehr als einen halben Thaler für je eine beziehen zu lassen. jVvn beiden Ständen rati-
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