1104 Orbe mit Tscherliz. 1744.1745.
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ihr von den Ständen übergeben worden, und die sie dermalen alö Asterlehen anerkennen muß, jene >"»Gulden capitaliter übertreffen, mithin der Werth dcö Afterlehcnö ihr davon vergütet werden sollte.
Stadt verlangt auf Rechnung dieser Entschädigung und wegen der in den CantonnementS versprochene" ^ ^ralität hinter Poliez lc grand daS Asterlehen auf dem Lchcnrecht und der Ccnsicre von acht Mäß ^meineil Backofens daselbst, welches Asterlehen den Ständen zurückgeblieben sei. Diese beiden Verlange»billig gefunden. Der Stadt wird das Aftcrlehcnrecht ans das genannte Lchcnrecht und die Censiere desofenö, welches capitaliter 192(1 Gulden, hiemit das Afterlehen 1(19 Gulden Werth ist, überlassen, doch ^sie für alle ihre übrigen Ansprüche ausgewiesen sein soll und ihr Quernct zu prästieren habe ^was die frühem QucrnetS schon enthalten, nämlich um die Generalität aller ihrer Gerechtigkeiten z"grand, wie dieselbe ihr durch die CantonnementS übergeben worden, das Asterlehen auf jener Censiere ^schloffen, wie nicht minder um den General- und die spccificierlichcn Zehnten von Villars-le -TerroW ^Abgeordnete von Lausanne ist damit einverstanden; beide Gesandtschaften nehmen die Sache »44) Der Abgeordnete von Lausanne stellt vor, daß das Reglement hinter Tscherliz, durch welches diegebunden werden, nach dem zehnten Pfenning zu laudieren, nur diejenigen Lehen angehen könne, wocantonniert und einander Lehen und Leute übergeben habe; da aber in ihrem Territorium vonMoni Andrä nicht cantonniert worden sei, so wünsche Lausanne an diesen Orten noch auf dem alte"des achten Pfennings laudieren zu können. Das Verlangen wird für billig erachtet und den g"' ^überbracht. 8 23. Absch. 11.
17495.
Art. IIIS. Abnahme der Amtsrechnungen von Michaelis 1743 bis 1744 und von 1744 bis 1745. » "
34. 100. Es wird gut befunden, der Gemeinde Pcnthcreaz vierzehn Jucharten Herd in dem Buronholz, ^
sie als Eigenthum anspricht, obgleich sie ihre Rechte darauf nicht hinreichend darthun kann, gegen einenBodenzinS von einem Mäß Hafer unter Ratificationsvorbehalt zn überlassen, jedoch unter der Bedingung, ^dieselben zu keinen Zeiten ausrcute. 8 36. 107. DaS Ansuchen der Gemeinde Penthercaz, cS nstch"' ' ^stattet werden, zur Vertilgung der Wölfe eine Jagcrgesellschaft zu bilden, wird mit dem Entwurfin den Abschied genommen. 8 37. >> 10«. Da zu Verbesserung des AmtSdominiums zu Tscherlizworden war, daß kein Heu, Stroh oder Dünger veräußert werden solle, und der Amrsstatthalter Bondell ^Artikel von seinem AmtSvorfahre» nicht genossen hat" und billiger Weise dafür zu entschädigen ist, st "neue Landvogt beauftragt, ihm gebührenden Ersatz zu geben und das Geld in Rechnung zu bringen. 8 38. ÜDer CommissariuS Bermvnd legt die 1743 nöthig erachtete Renovation der Güter vor, von welchen 6"" ^Dogny von Assens >639 den Armen von AssenS, Bioley und Malapalud 24 Maß Weizen legiertdurch Jmposition dieser ceiise pensionnairv der hohen Stände Lehen beschwert worden, wird für gul ^dieselbe den Hoheiten zu hinterbringen. 8 39. 200. Haldimann von Uverdon, Besitzer der Lehr ^schafl zum Flügel in Tscherliz, beschwert sich, daß Freiburg durch Concession vom 16. Januar 1744pfenschcnken (bouclions cko vin) gestattet habe, ihre Gäste mit Speise zu bewirthen und zu beherbergt"'^stützt sich auf die Wirtschaftsordnung vom 19. März 1628. Dem Haldimann war schon 1743dieselbe Beschwerde geantwortet worden, er möchte sich beim Amtsstatthalter zu Tscherliz dafür melden,Amtsstgtthalter war aufgetragen worden, diejenigen Zapfenschenkcn, welche nur das Recht haben, a" ^tagen Wein zu verkaufen, zur Strafe zu ziehen, wenn sie an andern Tagen ausschenken, sowie auch